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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Der bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Theobaldshof der Stadt Tann (Rhön) gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 1 - Freie Wählergemeinschaft Theobaldshof, FWT

lfd. Nr. 1, Herr Andre Bachmann hat mit Schreiben vom 21.04.2026 auf sein Mandat verzichtet zum 21.04.2026.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag Nr. 1 – Freie Wählergemeinschaft Theobaldshof, FWT erschöpft ist und damit kein(e) Bewerber(in) in den Ortsbeirat Theobaldshof der Stadt Tann (Rhön) nachrückt.

Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 2 KWG bleibt der Sitz unbesetzt; die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirats Theobaldshof der Stadt Tann (Rhön) vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend auf 3.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter Matthias Gelbe, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Tann (Rhön), 23.04.2026

Der Wahlleiter der

Stadt Tann (Rhön)

Wahlamt

Marktplatz 9

36142 Tann (Rhön)