Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) am 08.12.2023 folgenden Beschluss gefasst:
| 5. | Beschlussfassung des Jahresabschlusses und Entlastung des Magistrates für das Haushaltsjahr 2021 |
Es wird beschlossen,
1. Der geprüfte Jahresabschluss 2021, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird wie folgt festgestellt:
Die Bilanzsumme beträgt 30.732.247,79 Euro.
Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2021 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von
|
| 58.996,94 Euro im ordentlichen und mit einem Jahresergebnis von |
|
| -33.623,35 Euro im außerordentlichen Ergebnis, somit mit einem Gesamtergebnis von |
|
| 25.373,59 Euro festgestellt. |
2. Dem Magistrat wird gemäß § 114 Absatz 1 HGO für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Bekanntmachung
Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresabschluss ist auch online über www.tann-rhoen.de abrufbar.
Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom
13.05.2024 - 22.05.2024
im Rathaus Tann (Rhön), Marktplatz 9, Zimmer EG 01 (Erdgeschoss, Stadtkasse), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag bis Mittwoch, täglich | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr. |
| Tann (Rhön), den 10.05.2024 | Der Magistrat der |
| Az.: 901 – 28 | Stadt Tann (Rhön) |
|
| Mario Dänner |
|
| Bürgermeister |