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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 20/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Jährliche Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine durch die Friedhofsverwaltung

auf den Friedhöfen der Stadt Tann (Rhön) in Günthers, Lahrbach und Theobaldshof

Die Friedhofsverwaltung der Tann (Rhön) hat die Pflicht, zum Ende der Frostperiode alle Grabsteine zu überprüfen und Grabsteine, die umzustürzen drohen oder wesentliche Anzeichen der Zerstörung aufweisen, zu sichern oder ggf. umzulegen.

Vor allem in der Winterperiode sind Grabsteine und –anlagen den wechselnden Einwirkungen von Frost- und Tauperioden ausgesetzt, die die Standsicherheit beeinträchtigen können. Hierdurch entsteht eine Gefährdung der Friedhofsbesucher. Daher ist die Überprüfung der Standsicherheit der Grabanlage in regelmäßigen Abständen durch Fachkundige auszuführen.

Grabsteine, welche bei dieser Überprüfung Mängel aufweisen, werden mit einem Aufkleber versehen.

Die Nutzungsberechtigten der Grabanlagen, auf denen ein Aufkleber angebracht wurde bzw. deren Grabsteine gesichert bzw. umgelegt wurden, werden dann in den darauf folgenden Tagen schriftliche benachrichtigt.

Eine Behebung der Mängel bzw. der Schäden ist durch fachkundiges Personal durchzuführen.

Die Standsicherheitsprüfung wird auch in diesem Jahr mit Hilfe eines Grabstein-Kipptesters durchgeführt werden. Die Prüfung dauert damit etwa 15 Sekunden. Wenn der Grabstein einem Druck von 30 Kilo standhält (wird vom Gerät angezeigt) steht der Grabstein sicher.

Eine Einstufung in „nicht standsicher“ erfolgt bei allen Grabsteinen, die bei Aufbringen der Prüflast deutliche Einschränkungen in der Standsicherheit aufweisen.

Umlegung und Sichern von Gräbern

Sollte von einem Grabstein eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen und eine Sicherung nicht möglich sein, muss der Grabstein vorsorglich umgelegt werden. Vor dem Umlegen des Grabsteines wird zunächst versucht, diesen zu sichern, da beim Umlegen eine Beschädigung der Grabmalanlage nicht ausgeschlossen werden kann. Bei umsturzgefährdeten Grabmalen erfolgt eine Sicherung durch Pflöcke und Seile.

Hinweis:

Die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen sind ebenfalls verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstellen im Jahr mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußere Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaber und Nutzungsberechtigte von Grabstellen, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.