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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Abgaben-Mahnung

(STEUER- und GEBÜHREN-MAHNUNG)

Die Stadtkasse Tann (Rhön) macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2023 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2. Quartal 2023

Grundsteuer 2. Quartal 2023

Abfallgebühren 2. Quartal 2023

Abschläge Wasser-/Abwassergebühren 2. Quartal 2023

Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt die Rückstände bis spätestens

30. Mai 2023

an die oben bezeichnete Kasse zu zahlen.

Nach dem 30. Mai 2023 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgender Säumniszuschlag erhoben:

für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet ein Prozent des abgerundeten und auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrages.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin einzuhalten.

Stadtkasse Tann (Rhön)
gez. W. Reiner
Kassenverwalter