Die Stadtkasse Tann (Rhön) macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2026 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
| Gewerbesteuer | 2. Quartal 2026 |
| Grundsteuer | 2. Quartal 2026 |
| Abfallgebühren | 2. Quartal 2026 |
| Wasser-/Abwassergebühren | 2. Quartal 2026 |
Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt die Rückstände bis spätestens
29. Mai 2026
an die oben bezeichnete Kasse zu zahlen.
Um eine korrekte Verbuchung Ihrer Überweisung vornehmen zu können, bitten wir Sie das auf dem Steuerbescheid angedruckte Kassenzeichen anzugeben.
Nach dem 29. Mai 2026 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgender Säumniszuschlag erhoben:
„Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet ein Prozent des abgerundeten und auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrages.“
Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin einzuhalten.