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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Ulstertal

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 7 Absatz 2 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit

(KGG) in der Fassung vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Art. 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit und anderer Rechtsvorschriften vom 11.12.2019 (GVBl. S. 416)) i. V. m. den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2015 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Ulstertal am 30.11.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

526.070,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

526.070,00 EUR

mit einem Saldo von

0,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 EUR

mit einem Saldo von

0,00 EUR

mit einem Überschuss von

0,00 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

+ 0,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

41.000,00 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

41.000,00 EUR

mit einem Saldo von

- 0,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 EUR

mit einem Saldo von

- 0,00 EUR

mit einem Finanzmittelüberschuss

des Haushaltsjahres von

0,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Nach § 19 KGG i. V. m. § 17 der Satzung für den Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal werden folgende voraussichtlichen Umlagen festgesetzt:

a)

Verwaltungs- und Betriebskostenumlage

481.870,00 EUR

b)

Investitions- und Kapitalumlage

41.000,00 EUR

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans 2023 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Deckungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 1 GemHVO:

Ansätze der in einem Budget veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts weiter bestimmt ist. Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget nach § 4 Abs. 1 GemHVO.

Zweckbindung gem. § 19 Abs. 2 GemHVO:

Zahlungswirksame Mehrerträge aus Kostenersatzleistungen und Erstattungen (Hauptkonto 548) berechtigen zu Mehraufwendungen der Kontenklasse 6 und 7 im jeweiligen Budget (Teilhaushalt). Mehreinzahlungen aus Sonderposten aus Zuweisungen (Kontengruppe 36) berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen (Kontenklasse 0)

Übertragbarkeit gem. § 21 Abs. 2 GemHVO:

Die Ansätze für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann.

Hilders, 30. November 2022

Der Verbandsvorstand
Peter Kirchner, Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Ulstertal für das Haushaltsjahr 2023

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan 2023 einschließlich aller Anlagen liegt zur Einsicht wie folgt aus:

Die Auslegung ist am 16.06.2023 im Stadtanzeiger öffentlich bekannt gemacht und liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis 27.06.2023 in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Tann (Rhön), Marktplatz 9, 36142 Tann (Rhön) während den Öffnungszeiten

Montag bis Dienstag, täglich

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr,

Mittwoch

von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

aus.

Tann (Rhön), den 12. Juni 2023

Der Verbandsvorstand
Ronny Günkel, Verbandsvorsitzender