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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Frau Cornelia Heim (SPD) und Herr Billy Gansert (SPD) haben mit der Annahme ihrer Wahl zur/zum ehrenamtlichen Stadträtin/Stadtrat auf ihr Stadtverordnetenmandat verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rücken die nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Im Einzelnen wurden somit folgende nachrückende Bewerber/Bewerberinnen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) festgestellt:

Wahlvorschlag der SPD:

Herr Achim Herchenhan, 36142 Tann (Rhön)

Wahlvorschlag der SPD:

Herr Gerhard Norda, 36142 Tann (Rhön)

Das Nachrücken wurde gemäß § 34 Abs. 3 KWG am 29.05.2026 in der Stadtverordnetenversammlung festgestellt und bekanntgemacht. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist beim Wahlleiter Matthias Gelbe, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Tann (Rhön), 29.05.2026

Der Wahlleiter der Stadt Tann (Rhön)
 gez. Gelbe
Gelbe, Bürgermeister