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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 25/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Information der Bürgerinnen und Bürger über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Freitag, den 07.06.2024, 20:00 Uhr, im großen Saal der Rhönhalle

Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 11 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.

Es wird sodann in öffentlicher Sitzung wie folgt verhandelt:

TAGESORDNUNG:

Teil A

TOP 1

Wassergebühren für das Jahr 2024 - Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation 2024

Der vorliegenden Wassergebührenkalkulation für 2024 wird zugestimmt. Danach wird auch ein Ausgleich der Vorjahresergebnisse wie folgt berücksichtigt:

Bei der Wasserverbrauchsgebühr wird eine weitere Rücklagenentnahme in Höhe von insgesamt 92.193,03 EUR (restl. Kostenüberdeckung aus 2020 = 11.000 EUR und Kostenüberdeckung aus 2021 = 81.193,03 EUR) berücksichtigt, um eine Kostendeckung zu erreichen. Im Ergebnis verbleiben damit die jeweiligen Gebührensätze für die Wasser-Verbrauchs- und -Grundgebühr für das Jahr 2024 unverändert auf dem Stand seit dem Jahre 2021.

TOP 2

Abwassergebühren für das Jahr 2024 - Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation 2024

Der vorliegenden Abwassergebührenkalkulation für 2024 wird zugestimmt. Danach wird auch ein Ausgleich der Vorjahresergebnisse wie folgt berücksichtigt:

a) bei der Schmutzwassergebühr:

Rücklagenentnahme in Höhe von insgesamt 20.000 EUR (Kostenüberdeckung aus dem Jahre 2019) in der Gebührenkalkulation für 2024 um eine Kostendeckung zu erreichen. Im Ergebnis verbleibt damit der Gebührensatz für die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2024 unverändert auf dem Stand seit dem Jahre 2023.

Des Weiteren wird dadurch festgelegt, dass noch eine Rücklage von 19.157 EUR bestehen bleibt aus dem Ergebnis der Vorjahre (Nachkalkulation 2021) zwecks zukünftiger Berücksichtigung.

b) bei der Niederschlagswassergebühr:

Rücklagenentnahme in Höhe von insgesamt 7.636 EUR (Kostenüberdeckung aus dem Jahre 2021) in der Gebührenkalkulation für 2024 um eine Kostendeckung zu erreichen. Im Ergebnis verbleibt damit der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2024 unverändert auf dem Stand seit dem Jahre 2023.

TOP 3

Bürgermeistervorlage - Regionalbudget 2024 - Informationen zu den Projekten und Umwidmung von Mitteln

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass zwei Projekte für die kommunalen Spielplätze in Wendershausen und Lahrbach im Rahmen des Regionalbudgets 2024 durch den Verein Natur- und Lebensraum Rhön e.V. mit einer Förderquote von 80 % der Bruttokosten, bewilligt wurden. Zum einen handelt es sich um einen Pavillon mit zwei Lehrtafeln für den Spielplatz Wendershausen mit Bruttogesamtkosten von rund 9.900,00 € und zum anderen, eine Überdachung mit Sitzgelegenheit für den Spielplatz Lahrbach mit Gesamtkosten von rund 6.600,00 € brutto.

Das Projekt auf dem Lahrbacher Spielplatz wurde über die Interessengemeinschaft „DGH Lahrbach“ des Sportvereins Lahrbach, welche die Trägerschaft für das Dorfgemeinschaftshaus innehat, beantragt und wird in Eigenregie durchgeführt.

Das Projekt für den Spielplatz in Wendershausen wurde direkt über die Stadt Tann (Rhön) eingereicht. Der Eigenanteil für die Stadt Tann (Rhön) liegt nach Abzug des Zuschusses von max. 7.891,61 € bei rund 2.000 €. Das Projekt wird federführend in Zusammenarbeit von dem Ortsbeirat und den örtlichen Vereinen umgesetzt, die auch die erforderlichen Arbeiten in Eigenleistung ausführen werden. Über Spenden wird zudem ein Insektenhotel beschafft, welches ebenso zu dem Pavillon und den Lehrtafeln gestellt werden soll.

Die für die Projektumsetzung erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei den genehmigten investiven pauschalen Mitteln für IKEK Projekte auf dem Produkt 51110 Orts- und Regionalplanung zur Verfügung. Aus haushaltstechnischen Gründen sollen diese korrekterweise auf das Produkt 36610 Spielplätze übertragen werden.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher, die benötigten finanziellen Mittel in Höhe von rund 10.000 € für die Maßnahme Spielplatz Wendershausen von den pauschalen investiven IKEK Mitteln auf dem Produkt 51110 Orts- und Regionalplanung zu entnehmen und dem Produkt 36610 Spielplätze zur Verfügung zu stellen. Dies gilt gleichermaßen für die Einnahmenseite, auf der ein Zuschuss von 7.890 € für das Projekt berücksichtigt werden soll.

Blockabstimmung Teil A: Ja: 10 | Nein: 0 | Enthaltung: 1

Teil B

TOP 4

Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Bürgermeister Dänner teilt mit, dass keine über- und/oder außerplanmäßigen Ausgaben vorliegen.

TOP 5

Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal

Bürgermeister Dänner informiert über wichtige Themen aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal:

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In Bezug auf die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön), mögliche Synergien im Ulstertal einer gemeinsamen Feuerwehrsachbearbeitung sowie Materialbeschaffung zu finden, wird es in Kürze eine Gesprächsrunde mit den Bürgermeistern, Feuerwehrsachbearbeitern sowie Gemeinde/Stadtbrandinspektoren geben. Ziel ist zunächst ein gemeinsamer Austausch, um sinnvolle Möglichkeiten zu finden.

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Es wurde eine gemeinsame externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt, die Verbandskommunen zu diesem wichtigen Thema ab dem Jahr 2025 zu begleiten. Die bisherige Fachkraft hat den bestehenden Vertrag zum Jahresende aufgrund von Ruhestand gekündigt.

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Die in Auftrag gegebene Homepage des GVV Ulstertal kann voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli vorgestellt werden.

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Zum Thema „Erneuerbare Energien und Zielnetzplanung“ im Ulstertal haben wieder zahlreiche Gespräche stattgefunden. Eine Potentialanalyse wurde kürzlich in Zusammenarbeit mit dem Überlandwerk Rhön bei einer Fachfirma beauftragt.

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Die nächste Verbandsversammlung findet am 11.06.2024 in Hilders statt.

TOP 6

Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats

Bürgermeister Dänner informiert über wichtige Themen aus dem Magistrat:

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Vor 2 Tagen ist der Stadt ein Schreiben des Hessischen Finanzministeriums zugegangen. In diesem werden die voraussichtlichen „aufkommensneutralen Hebesätze“ für die Stadt Tann ab dem Jahr 2025 mitgeteilt. Diese wären gem. dem Schreiben bei:

  • Grundsteuer A: 354,86 Prozent
  • Grundsteuer B: 293,98 Prozent

Die Stadtverwaltung wird diese nun in den nächsten Wochen auf Stimmigkeit prüfen und verproben und für die anstehenden Haushaltsberatungen zum HH 2025 entsprechend zur Verfügung stellen.

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Die Baugenehmigung für das neue Feuerwehrhaus in Tann ist in dieser Woche eingegangen. Die ersten Ausschreibungen für die Gründungsarbeiten sind bereits in Vorbereitung. Der Baubeginn ist für Sommer 2024 geplant.

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Der Förderbescheid im interkommunalen „Bundesprogramm Radwege“ wird nun nach jahrelanger Wartezeit und vielen bürokratischen Hürden in den nächsten Tagen zugehen. Die Stadt Kaltennordheim hat bereits einen Förderbescheid erhalten.

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Im Dorferneuerungsprogramm IKEK werden gerade eine Vielzahl von Projekten baulich umgesetzt. Die Projekte laufen alle nach Plan und werden bis zum Herbst im Wesentlichen fertig gestellt sein.

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Im IKEK-Projekt „Museumsdorf“ wird sich die Steuerungsgruppe in den nächsten Tagen treffen, um die Vorschläge der Planungsbüros zu bewerten und die nächsten Schritte festzulegen. Hierzu gehört auch ein „Budgetvorschlag“ für die erforderlichen Maßnahmen.

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Rhönhalle Tann – Die Abstimmungen in Bezug auf die brandschutzrechtlichen Missstände wurden besprochen. Die Rhönhalle kann in den nächsten 2 Jahren mit kleineren Anpassungsmaßnahmen ganz normal weiter genutzt werden. In den nächsten Wochen soll dann gemeinsam mit CIMA und mit Fördergeldern aus dem IKEK der Bürgerbeteiligungsprozess starten. Hierbei muss eine richtungsweisende Entscheidung für die Zukunft des Gebäudes gefunden werden.

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DGH und Feuerwehrhaus Lahrbach: Auch hier sind die Planungen auf der Zielgeraden und die Ergebnisse sollen schnellstmöglich den städtischen Gremien zur weiteren Beratung vorgestellt werden.

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Straßenbaumaßnahmen:

  • Die Sanierung der Bundesstraße Ortsdurchfahrt Tann verläuft im Wesentlichen planmäßig. In diesem Zuge werden seitens der Stadt vorhandene Barrieren für Fußgänger abgebaut/reduziert. Die neu angelegten Parkplätze bei der „Alten Post“ stehen bereits zur Verfügung und werden hoffentlich rege genutzt.
  • Die Kreisstraße von Günthers nach Schlitzenhausen (mit Ortsdurchfahrt) wird noch in diesem Jahr mit einer neuen Deckschicht versehen (voraussichtlich Spätsommer/Herbst).
  • Die Straßenerneuerung der Gemeindestraße in Sinswinden wird demnächst starten.
  • Weitere Deckensanierungen auf kleineren, innerörtlichen Gemeindestraßen in Tann, Lahrbach und Theobaldshof werden noch in diesem Jahr gem. Haushaltsplan umgesetzt.

TOP 7

Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über den Stand des Haushaltsvollzug nach §28 GemHVO

Bürgermeister Dänner unterrichtet über den Stand des Haushaltsvollzugs.

Zudem wird der Bericht den Stadtverordneten in schriftlicher Form übergeben, welche den Bericht nicht auf elektronischem Wege erhalten.

TOP 8

Wahl eines Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats in den Kindergartenausschuss

Für die Wahl eines Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats in den Kindergartenausschuss (aufgrund des Ausscheidens von Frau Selina Kirchner aus der Stadtverordnetenversammlung) liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag vom 07.06.2024 aller Fraktionen vor. Dieser benennt Frau Ramona Hornig.

Da niemand widerspricht, wird per Handzeichen gewählt:

Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 1 | Enthaltung: 0

Somit ist die Stadtverordnete Ramona Hornig als weitere Vertreterin in den Kindergartenausschuss gewählt.

TOP 9

Wahl einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters der Schriftführerin bzw. des Schriftführers der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön)

Für die Wahl einer weiteren Schriftführerin oder eines stellvertretenden Schriftführers für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag vom 07.06.2024 aller Fraktionen vor. Dieser benennt Frau Andrea Goldbach.

Da niemand widerspricht, wird per Handzeichen gewählt:

Abstimmung: Ja: 11 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

Somit ist die städt. Bedienstete Andrea Goldbach zur weiteren stellvertretenden Schriftführerin gewählt.

TOP 10

Terminierung Bürgermeister-Direktwahl in Tann (Rhön)

Als Wahltag für die Bürgermeister-Direktwahl in Tann (Rhön) wird der 26. Januar 2025 und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl der 09. Februar 2025 bestimmt.

Abstimmung: Ja: 11 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

TOP 11

Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing

Aufstellung einer langfristigen Finanzplanung in Tann (Rhön)

Es wird über den nachstehend aufgeführten Antrag der Stadtverordneten Andrea Willing wie folgt abgestimmt:

„Der Magistrat wird beauftragt, die in den nächsten 15 Jahren notwendigen Ausgaben für langfristige Investitionen in die Infrastruktur der kommunalen Aufgaben in den Bereichen Wasser, Abwasser, Immobilien, Brandschutz und Straßen zu ermitteln.

Die Ergebnisse sind den Bürgern in öffentlichen Veranstaltung(en) sowie in Schriftform vorzustellen einschließlich der finanziellen Auswirkungen (z. B. Erhöhung der Kreditaufnahme, Erhöhung der Steuern und Gebühren).“

Abstimmung: Ja: 1 | Nein: 10 | Enthaltung: 0 (Antrag somit abgelehnt)

TOP 12

Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing

Veröffentlichung des Bedarfs- und Entwicklungsplans der freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Tann (Rhön) auf der Homepage der Stadt Tann (Rhön)

Es wird über den nachstehend aufgeführten Antrag der Stadtverordneten Andrea Willing wie folgt abgestimmt:

„Der Bedarfs- und Entwicklungsplan der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Tann (Rhön) wird umgehend auf der Homepage der Stadt Tann (Rhön) veröffentlicht.“

Abstimmung: Ja: 2 | Nein: 3 | Enthaltung: 6 (Antrag somit abgelehnt)

TOP 13

Anfragen und Mitteilungen

Bürgermeister Mario Dänner appelliert, anl. der Europawahl am 09.06.2024 wählen zu gehen. Des Weiteren richtet er seinen Dank im Vorgriff an die Vielzahl der Personen, die sich bereit erklärt haben, als Wahlhelfer zu fungieren.

TOP 13.2

Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing

Vermietung des Hollenbachschen Hauses; Weiterbetrieb eines Cafés

Im Tanner Stadtanzeiger und in den sozialen Medien wird um die Nachverpachtung des Cafés Fabula geworben. Die Bemühungen des Magistrats zur vorzeitigen Aufhebung des Pachtvertrages (siehe Beantwortung der Anfrage vom 23.01.2024) mit den Vorpächtern (Familie Köcke) waren demnach erfolgreich.

1.

Wie viele Interessenten gab es bisher?

Es gab in den letzten Monaten mehrere Interessenten, Gespräche und Besichtigungen. Dies wurde bereits in vorigen Anfragen zu diesem Thema beantwortet.

2.

Bisher konnte kein Nachpächter gefunden werden.

Welche Gründe führten zu einer Absage der Interessenten?

Die Gründe von Interessenten sind sehr individuell und vielschichtig. Jedenfalls liegen sie nicht in einer mangelnden Attraktivität des Gastronomiebetriebes, der in den letzten Jahren ein sehr positives Image aufgebaut und stets hohe Besucherzahlen hatte.

Als Hauptgrund kann man sicherlich die allgemeine Situation mit den Herausforderungen zur Findung von geeignetem Personal anführen. Vor diesem Hintergrund tun sich gerade Interessenten in der Gastronomie schwer, die Übernahme eines Betriebes und den Gang in eine Selbständigkeit zu wagen.

3.

Sind der Stadt Tann (Rhön) im Zuge der Verhandlungen zur vorzeitigen Auflösung des Pachtverhältnisses finanzielle Nachteile entstanden?

Der Magistrat hat mit den Vorpächtern eine gute Lösung zur vorzeitigen Aufhebung des Pachtverhältnisses gefunden. Dadurch steht einer Neuverpachtung mit zusätzlichen Pachteinnahmen für die Stadt nichts mehr im Wege.

Details aus dem Auflösungsvertrag werden an dieser Stelle nicht öffentlich bekannt gegeben. Hier gilt es die berechtigten Schutzinteressen der Vertragspartner zu wahren.

4.

Falls ja, in welcher Hohe und wie sind diese zu begründen?

s. oben

TOP 13.1

Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing

Grundstückskauf zur Baulandentwicklung im Stadtteil Lahrbach

In der Sitzung der Stadtverordneten am 16.09.2022 wurde folgender Beschluss gefasst:

Es wird beschlossen, im Stadtteil Lahrbach zum Zweck der Baulandentwicklung folgende Grundstücke zu erwerben:

-

Gemarkung Lahrbach, Flur 2, Flurstück 73, Lage Kreuzgrund, 9.249 qm

-

Gemarkung Lahrbach, Flur 3, Flurstück 9, Lage Kreuzgrund, 3.970 qm

Nachdem mit Ausnahme von einem einzelnen Grundstück im Tanner Neubaugebiet alle Baugrundstücke verkauft wurden, hat die Stadt keine Baugrundstücke mehr im Eigentum. Auch befinden sich mit Ausnahme des Grundstückes, welches für den Neubau der Feuerwehr vorgesehen ist, keine Flächen im städtischen Eigentum, die für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen werden können.

Flächen in Privatbesitz werden trotz Nachfrage oft nicht verkauft, sodass eine Siedlungsentwicklung nicht stattfinden kann.

Aus diesem Grund ist eine Bodenbevorratung durch die Stadt selbst essentiell wichtig, um weitere Entwicklungspotentiale hinsichtlich Gewerbegebiets- und Wohnbauentwicklung als Stadt nachhaltig vorabringen zu können.

Daher wurden die Flächen in Lahrbach erworben, als sich eine Möglichkeit hierfür ergeben hat. Mittelfristig ist eine Entwicklung der Flächen zu Bauland geplant.

1.

Wurden die Grundstücke bereits vermessen?

Nein

2.

Gab es bisher Interessenbekundungen zum Erwerb einer Parzelle?

Es gibt immer wieder Anfragen in der Stadtverwaltung zum Erwerb von Baugrundstücken, auch speziell im Stadtteil Lahrbach.

3.

Wie viele Grundstücksparzellen können käuflich erworben werden?

Da noch keine konkreten Planungen durchgeführt wurden, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden.

4.

Zu welchem Preis soll ein m2 von erschlossenes Bauland angeboten werden?

Erst wenn die Bauleitplanung auf der Fläche durchgeführt wurde und konkrete Preise zu den gesamten Erschließungskosten vorliegen, kann hierzu eine Aussage getroffen werden.

5.

Mit welchen Kosten ist für die Erschließung der Grundstücke zu rechnen?

s. 4.)

6.

Welche Anstrengungen hat der Magistrat unternommen, um die Parzellen zu vermarkten?

Für eine Vermarktung ist es noch zu früh. Zunächst einmal müssen planerische Grundlagen geschaffen werden.

Schluss der Sitzung: 21.16 Uhr