Das Mitglied des Ortsbeirates Tann, Herr Matthias Gelbe, verliert gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) mit seiner Ernennung zum hauptamtlichen Bürgermeister kraft Gesetzes sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates.
Gemäß § 34 Abs. 1a des Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit der höchsten Stimmenzahl nach. Da der Wahlvorschlag erschöpft ist bleibt der Sitz unbesetzt (§ 34 Abs. 1 Satz 2 KWG). Die Mitgliederzahl des Ortsbeirat Tann vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend.
Die Feststellung wird hiermit bekannt gemacht. Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Es kann jede/r Wahlberechtigte/r binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Marktplatz 9, 36142 Tann (Rhön), einzureichen.
Tann (Rhön), 27.06.2025