Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 13 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.
Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt für die Wahlen unter TOP 11 (Städtische Vertreter für die Lokale Nahverkehrsgesellschaft für den Landkreis Fulda) die Durchführung per Handzeichen zur Abstimmung. Da niemand widerspricht, wird gem. § 55 Abs. 3 HGO per Handzeichen gewählt.
Des Weiteren beantragt Bürgermeister Dänner den TOP 9 "Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über den Stand des Haushaltsvollzug nach §28 GemHVO" in die Tagesordnung aufzunehmen. Aufgrund eines technischen Fehlers wurde dieser nicht in der Einladung abgedruckt. Dieser Antrag wurde mit 13:0:0 einstimmig angenommen.
Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte in der Niederschrift entspricht der tatsächlichen Behandlung in der Sitzung, während die Nummerierung der Einladung entspricht.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
| TOP 1 | Beschlussfassung des Jahresabschlusses und Entlastung des Magistrates für das Haushaltsjahr 2022 |
Es wird beschlossen,
| 1. | Der geprüfte Jahresabschluss 2022, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird wie folgt festgestellt: |
| Die Bilanzsumme beträgt 31.395.643,64 Euro. |
| Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2022 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von 201.841,74 Euro im ordentlichen und mit einem Jahresergebnis von 74.928,39 Euro im außerordentlichen Ergebnis, somit mit einem Gesamtergebnis von 276.770,13 Euro festgestellt. |
| 2. | Dem Magistrat wird gemäß § 114 Absatz 1 HGO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt. |
| TOP 2 | Umwidmung von Haushaltsmitteln zur Beschaffung eines Kommunaltraktors für den städtischen Bauhof |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Für die Beschaffung des Valtra-Traktor G105 VF werden anteilig 7.300,00 € der Mittel aus dem Produkt 5451 – Straßenreinigung für die Beschaffung einer Kehrmaschine in das Produkt 1116 – Bauhof umgewidmet.
| TOP 3 | Ergänzungssatzung nach § 34 Absatz 4 Nummer 3 BauGB Stt. Lahrbach, Marienstraße - Aufstellungsbeschluss- |
Es wird beschlossen, einen Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung einer sogenannten Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Stadtteil Lahrbach, Flurlage Marienstraße für den Geltungsbereich des nordöstlichen Grundstückanteils in der Gemarkung Lahrbach, Flur 1, Flurstück 72, zu fassen.
Der Vorteilsnehmer hat die Kosten zur Erarbeitung der Satzung zu tragen. Die Kostenübernahme ist durch einen Vertrag zu regeln und der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass auch auf Grundlage der Satzung nicht sichergestellt werden kann, dass sein Bauvorhaben genehmigungsfähig wird.
Mit dem Antragsteller ist weiterhin in einem städtebaulichen Vertrag zu Regeln, dass im Falle des Inkrafttretens der Satzung die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen auf seine Kosten umgesetzt werden.
| TOP 4 | Verleihung von Ehrenbezeichnungen |
Es wird beschlossen, gemäß § 2 der Ehrenordnung der Stadt Tann (Rhön) die folgenden Ehrenbezeichnungen zu verleihen:
| Günter Braun | Ehrenstadtverordneter |
| Erwin Dänner | Ehrenortsvorsteher |
| Harald Ehrlein | Ehrenstadtverordneter |
| Rudolf Kirchner | Ehrenortsvorsteher |
| Rolf Limpert | Ehrenmitglied des Ortsbeirates |
| Peter Neubert | Ehrenvorsitzender der Stadtverordnetenversammlung |
| Wolfgang Schack | Ehrenstadtrat |
| Achim Wagner | Ehrenmitglied des Ortsbeirates |
| Jost Wisotzki | Ehrenmitglied des Ortsbeirates |
| TOP 5 | Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing: Erneuerung der Ortsdurchfahrt Mollartshof |
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, dass die Ortsdurchfahrt Mollartshof zeitnah erneuert wird.
Zudem soll geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Kurve/Brunnenanlage möglich ist.
Blockabstimmung Teil A: Ja: 12 | Nein: 0 | Enthaltung: 1
| TOP 6 | Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Es liegen keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben vor.
| TOP 7 | Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal |
Bürgermeister Dänner berichtet über wichtige Punkte aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal:
| TOP 8 | Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats |
Bürgermeister Dänner berichtet über wesentliche Themen aus dem Magistrat:
Rhönhalle Tann
Feuerwehrhaus Kuhleich
Kindergartenbus
Umrüstung Atemschutztechnik
Dorferneuerung (IKEK)
Förderprogramm „Regionalbudget“
Förderprogramm „Sportcoach“
Bauhof
Förderprogramm „Klimaschutz durch Radwegeverkehr“
Ehrungsabende
| TOP 9 | Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über den Stand des Haushaltsvollzug nach §28 GemHVO |
Bürgermeister Dänner informiert im Rahmen der Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO über den Stand des Haushaltsvollzugs.
Zudem wird der Bericht den Stadtverordneten in schriftlicher Form übergeben, welche den Bericht nicht auf elektronischem Wege erhalten.
| TOP 10 | Feuerwehranbau Lahrbach-Vorstellung der aktuellen Planungleistung und Grundsatzbeschluss zur weiteren Umsetzung des Vorhabens |
Im Zuge der Beratung dieses TOP werden seitens der SPD-Fraktion und der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing jeweils ein Änderungsantrag vorgelegt. Zudem nimmt Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel einen Redebeitrag vor, sodass für diesen Zeitraum der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Herberich den Vorsitz übernimmt.
Stadtverordneter Jürgen Herberich weist darauf hin, dass es sich seiner Auffassung nach nicht um einen Änderungsantrag gem. § 15 Abs. 2 GO, sondern um einen konkurrierenden Hauptantrag gem. § 15 Abs. 5 GO handelt, da der Antrag dem Hauptantrag inhaltlich entgegensteht bzw. dessen wesentliche Zielrichtung verändert.
Im Zuge dessen wird seitens des Stadtverordnetenvorstehers zwecks Berufung und weiterer Beratung durch den Ältestenrat eine Sitzungsunterbrechung von fünf Minuten gem. § 8 Abs. 4 GO beantragt.
Nach Beendigung der Sitzungsunterbrechung berichtet der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel über das Ergebnis der Beratung des Ältestenrates, wonach der Antrag als konkurrierender Hauptantrag gewertet wird.
Vor der Beschlussfassung zu diesem TOP verlässt der Stadtverordnete Michael Schlereth wegen Widerstreit der Interessen gem. § 25 HGO den Sitzungssaal.
Anschließend erfolgt die Abstimmung über die jeweiligen nachstehend aufgeführten Anträge.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, Ausgabeneinsparungen beim geplanten Erweiterungsbau (An- und Umbau) des Feuerwehrhauses zu prüfen und vorzunehmen. Besonders sollte geprüft werden ob eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten des DGH´s, das ebenfalls grundlegend saniert wird, möglich sind.
Insbesondere sollten Küchen-, Sanitär-, WC- und Duschräume nur einmalig im gesamten neu zu gestaltenden Gebäudekomplex (Feuerwehr und DGH) geplant und realisiert werden.
Abstimmung: Ja: 12 | Nein: 0 | Enthaltung: 1
Konkurrierender Hauptantrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die vorliegenden Planungen zur Kenntnis und erklärt sich damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht einverstanden.
Sowohl die aktuellen geschätzten Kosten (ohne Nebenkosten und Außenanlagen 1,3 Millionen Euro) als auch das geplante Volumen der Baumaßname sind zur Erhaltung und Sicherung der Stadtteil Feuerwehr Lahrbach in dieser Größenordnung nicht notwendig.
Sollte der Magistrat (weiterhin) eine Fusion der Stadtteilwehren Neuschwambach, Habel und Lahrbach am Standort Lahrbach zu einem Stützpunkt in Betracht ziehen, sind vor weiteren Beschlüssen folgende Maßnahmen durchzuführen:
| 1. | Gespräche und Beratungen mit den betroffenen Feuerwehrkameraden |
| 2. | Notwendigkeitsprüfung einer Fusion |
Die Wehren von Lahrbach, Neuschwambach und Habel sind personell gut aufgestellt. Feuerwehrhäuser in Neuschwambach und Habel ohne Mängel bei der letzten Begehung des teschnischen Prüfdienstes.
Die Stadtverordnetenversammlung ist von den Ergebnissen in Kenntnis zu setzen. Erst dann können weitere Beschlüsse durch die Stadtverordnetenversammlung zur Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses Lahrbach gefasst werden.
Abstimmung: Ja: 1 | Nein: 9 | Enthaltung: 3
Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ unter Berücksichtigung des zuvor beschlossenen Änderungsantrages wie folgt abgestimmt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
„Den Stadtverordneten liegt die aktuelle Planung und Kostenschätzung zum Projekt „Umbau und Anbau des Feuerwehrgerätehaus in Lahrbach“ vor.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die vorliegenden Planungen zustimmend zur Kenntnis und stimmt einer zukünftigen Umsetzung grundsätzlich zu.
Eine finale Beschlussfassung über das Gesamtprojekt – mit dem Ziel, auf dieser Grundlage sowohl den Bauantrag stellen zu können als auch die Fördermittelanträge einreichen zu können – ist für die nächste Stadtverordnetenversammlung vorgesehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten- und Planungsunterlagen bis dahin vollständig abgeschlossen und geprüft sind und konkrete Informationen zu Art und Umfang der möglichen Förderprogramme vorliegen.
Abstimmung: Ja: 11 | Nein: 2 | Enthaltung: 0
Der Stadtverordnete Michael Schlereth wird wieder in den Sitzungssaal gebeten und über die Beschlussfassung unterrichtet.
| TOP 11 | Städtische Vertreter für die Lokale Nahverkehrsgesellschaft für den Landkreis Fulda a) Wahl eines Vertreters bzw. einer Vertreterin in die Gesellschafterversammlung b) Wahl eines Mitglieds für den Aufsichtsrat |
Beschluss 1:
| a) | Wahl eines Vertreters bzw. einer Vertreterin in die Gesellschafterversammlung |
| Seitens des Stadtverordneten Andreas Jörges wird für die Wahl zum städtischen Vertreter für die Gesellschafterversammlung der LNG Fulda Herr Matthias Gelbe vorgeschlagen. |
| (Die Wahl erfolgt durch Handaufheben.) |
Abstimmung: Ja: 14 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
Beschluss 2:
| b) | Wahl eines Mitglieds für den Aufsichtsrat |
| Seitens des Stadtverordneten Andreas Jörges wird für die Wahl zum Mitglied für den Aufsichtsrat der LNG Fulda Herr Matthias Gelbe vorgeschlagen. |
| (Die Wahl erfolgt durch Handaufheben.) |
Abstimmung: Ja: 14 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
| TOP 12 | Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing: Straßenbaumaßnahme Hundsbach in Richtung Kleinfischbacher Straße |
Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing zieht Ihren ursprünglichen Antrag zurück und ersetzt ihn durch einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Straßenbaumaßnahme Hundsbach in Richtung Kleinfischbacher Straße wird vorerst nicht ausgeführt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in der nächsten Stadtverordnetensitzung über die vorgenannte Straßenbaumaßnahme, da sich die Voraussetzungen der damaligen Beschlussfassung grundlegend geändert haben.
Der Magistrat wird gebeten, eine Beschlussvorlage vorzulegen mit einer aktuellen Kostenschätzung (bisher 300.000 €).
Abstimmung: Ja: 1 | Nein: 12 | Enthaltung: 1
| TOP 13 | Anfragen und Mitteilungen |
| TOP 13.1 | Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion: Radwegverbindung Ulstertalradweg - Feldatalradweg |
Bürgermeister Dänner beantwortet die schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.05.2025 und berichtet über den aktuellen Sachstand bezüglich Planung und Umsetzung sowie des Streckenverlaufs des Radweges auf hessischer und thüringischer Seite.
Wie ist der aktuelle Sachstand der Planung des Radweges nach Thüringen (Streckenverlauf)?
Die angedachten Streckenverläufe in Thüringen und Hessen sind den angefügten Lageplänen zu entnehmen.
Die Umsetzung des 3. BA Unterweid – Hundsbach ist für den Zeitraum 2026/2027 in der Meilensteinplanung des Verbundprojektes vorgesehen. Auf der Thüringer Seite wurde bereits durch die VG Hohe Rhön der erforderliche Grunderwerb getätigt. Die endgültige Trassenführung steht aber noch unter dem Vorbehalt der im Zuge der Baurechtsschaffung noch abzustimmenden naturschutzrechtlichen Belange.
Die weiterführenden Trassen von Hundsbach nach Herdathurm und weiterführend nach Lahrbach, Dippach und Wendershausen stehen in der Vorplanung und die Förderung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Trassenabschnitte sollen über das Förderprogramm „Förderung in der Nahmobilität“ beim Land Hessen gestellt werden. Es steht noch ein Gespräch mit dem Landkreis Fulda aus, welche die Maßnahme zusätzlich unterstützen möchten und Ihre Hilfe bei der Festlegung der Bauabschnitte angeboten haben. Die Abschnittsbildung und Festlegung der Antragsreihenfolge sind noch abzustimmen um ein schlüssiges Konzept bei der Antragstellung vorlegen zu können.
Die Gesamtübersicht zeigt die jeweiligen Einzelabschnitte und die zeitlichen Einordnungen in das Gesamtkonzept zum Stand Juni 2025. Der 1. Bauabschnitt Kaltennordheim – Kaltenwestheim wurde bereits fertiggestellt. Die noch in der Planung befindlichen Bereiche (ab 2. BA TO2) sind derzeit terminlich schwer einzuordnen, da u. a. weitreichende naturschutzrechtliche Belange im Vorfeld zu betrachten sind. Es können sich noch insbesondere im Bereich des grünen Bandes Trassenverschiebungen ergeben, da das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
| TOP 13.2 | Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion: Unterstützung der Vereine durch direkte Geldleistungen |
Bürgermeister Dänner beantwortet die schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.05.2025 und berichtet über die Höhe der direkten und indirekten Vereinsförderung durch die Stadt Tann (Rhön) in den Jahren 2022 bis 2024.
Die Rahmenbedingungen:
Gemäß Grundsatzbeschluss des Magistrates vom 24.11.2011 erhalten Sportvereine eine Vereinsförderung in Höhe von 10 Prozent, max. 500,- Euro pro Verein und Jahr, entsprechend den vorhandenen Haushaltsmitteln (HH-Ansatz im Produkt 42110: bis 2023 1.500,- €, aktuell 3.000,- €). Diese Regelung wird im Bedarfsfall auch auf andere Vereine im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel ausgelegt. Die Vereine reichen formlose Anträge mit Kostenvoranschlägen an den Magistrat ein. Nach Beschlussfassung, der Vorlage der entsprechenden Rechnung und nach Haushaltsfreigabe durch die Aufsichtsbehörde wird der Zuschuss ausgezahlt.
In den maßgeblichen Jahren wurden folgende Förderungen gewährt:
| Name/Verein | Jahr 2022 | Jahr 2023 | Jahr 2024 |
| SG Neuschwambach/Habel | 500,00 € |
| 500,00 € |
| Brieftaubenverein Segler Günthers | 500,00 € |
|
|
| Schützengesellschaft Tann | 269,50 € |
| 500,00 € |
| Jagdgenossenschaft Neuswarts |
| 250,00 € |
|
| Schützenverein Habel |
| 435,60 € |
|
| Sportverein Tann |
| 305,00 € |
|
| Spvvg. Neuswarts |
| 420,15 € |
|
| Tanner Tennis Club |
|
| 500,00 € |
| TTC Günthers |
|
| 206,91 € |
| Schützenverein Hundsbach |
|
| 208,69 € |
| Summen | 1.269,50 € | 1.410,75 € | 1.915,60 € |
Diese Frage kann nicht vollumfassend und abschließend beantwortet werden, da auf verschiedensten Ebenen kleinere Unterstützungen an die Tanner Vereine geleistet werden bzw. auch situatives Reagieren erforderlich ist. Eine messbare geldliche Einordnung ist hier schwierig.
Beispielsweise können Vereine bei Veranstaltungen ohne wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht die Bürgerhäuser günstiger nutzen. Die Bürgervereine erhalten situative Unterstützungsleistungen beim Betrieb der Häuser oder anstehenden Sanierungsarbeiten oder Anschaffungen. Auch im Rahmen der Dorferneuerung (IKEK) oder des Regionalbudgets sind es in einigen Ortsteilen oftmals Vereine, die von den Fördergeldern als Betreiber, Nutzer oder gar Projektträger partizipieren und profitieren. Auch bei Grundstückspachtverträgen oder Pachtverträgen zur Nutzung von Gebäuden gibt es Vergünstigungen für Vereine und vereinsähnliche Nutzungsgemeinschaften.
| TOP 13.3 | Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion: Betriebskosten der DGH´s |
Bürgermeister Dänner beantwortet die schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.05.2025 und berichtet über die Kostenbeteiligung der Vereine ab dem 01.01.2025 sowie über den Wasserverbrauch und die weiteren Betriebskosten (Strom, Telefon etc.) der DGH´s in den Jahren 2022 bis 2024.
Die Kostenbeteiligung beträgt für das Jahr 2025 50 % von den nutzungsabhängigen Nebenkosten (Wasser/Abwasser/Niederschlagswassergebühr, Strom, Heizöl, Schornsteinfeger, Heizungswartung).
Die Hausmeistertätigkeit und die Reinigung werden direkt vom Verein organisert, der auch evtl. Kosten hierfür zu tragen hat. Die Verbrauchsmittel wie Seife, Toilettenpapier, Tücher, Reinigungsmittel, etc. werden von den Vereinen beschafft. Die Telefonkosten für die öffentlichen HotSpots trägt die Stadt Tann (Rhön). Dies entspricht der ursprünglichen Regelung, wie es von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2014 beschlossen wurde.
Auf Grund von Einnahmenausfall während der Corona Pandemie wurde ein Aussetzen der Kostenbeteiligung durch den Stadtverordnetenbeschluss vom 28.01.2022 für die Jahre 2021 und 2022 festgesetzt.
Anlässlich der immensen Energiekostensteigerung wurde für das darauffolgende Jahr 2023 die Kostenbeteiligung der Vereine auf 25 % gesenkt.
Aktuell gilt für die Abrechnung des Jahres 2024 wieder die ursprüngliche Kostenteilung von 50 %.
| TOP 13.4 | Danksagung Bürgermeister Dänner |
Bürgermeister Dänner bedankt sich bei den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen zwölf Jahren.
| TOP 14 | Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung des Hauptamtlichen Bürgermeisters |
Herr Matthias Gelbe wird von Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel in sein Amt eingeführt und auf die gewissenhafte Erfüllung seines Amtes durch Handschlag verpflichtet.
Bürgermeister Mario Dänner überreicht Herrn Matthias Gelbe die Ernennungsurkunde zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Tann (Rhön) für die Dauer von sechs Jahren vom 01.07.2025 bis 30.06.2031.
Herr Matthias Gelbe leistet vor dem Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel den Diensteid.
Schluss der Sitzung: 21.30 Uhr