Wie alljährlich an dieser Stelle geben wir nachfolgende Hinweise, die beim Abbrennen des Hutzelfeuers zu beachten sind, damit dieser jährlich allseits beliebter Brauch nicht durch die Unvernunft einzelner Beteiligter verboten werden muss:
Verbrannt werden dürfen ausschließlich nur Baum- und Heckenschnitt sowie ausgediente Weihnachtsbäume.
Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann Bestraft werden, dabei haften Eltern für ihre Kinder. Weiterhin muss durch die Verantwortlichen gewährleistet sein, dass die Brandplätze nach dem Hutzelfeuer wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden.
Wird von der Bevölkerung Baum- bzw. Heckenschnitt zu den Lagerplätzen verbracht so sind diese in handlichem Format anzuliefern, da es sonst für die Betreiber der Hutzelfeuer, meist Jugendliche, sehr beschwerlich ist, diese umzusetzen und sinnvoll aufzuschichten.