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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 30/2023
Gestaltung Innenteil Seite 3
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Bericht 3 Feuerwehren

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aktuell wurden wir auf eine kürzlich erfolgte Alarmierung angesprochen, weshalb wir mit einer solchen Vielzahl an Einsatzfahrzeugen ausrücken. Über die Beweggründe wollen wir in dieser Ausgabe des Stadtanzeigers informieren.

Gerne können Sie uns ihre Fragen auch über das Kontaktformular unserer Webseite

www.ff-tann-rhoen.de stellen oder uns persönlich ansprechen.

Die Alarm- und Ausrückeordnung

Die Alarm- und Ausrückeordnung (kurz AAO genannt) ist für die Gefahrenabwehr essenziell und enthält die Grundregeln für die Alarmierung bei Einsatzlagen. Sie definiert das Einsatzstichwort sowie die erforderliche Personenzahl und die notwendigen Einsatzmittel (Fahrzeuge und technisches Gerät), die zur erfolgreichen Abarbeitung des Einsatzes notwendig sind.

Das Einsatzstichwort definiert sich aus dem Alarmstichwort, der Alarmstufe und der daraus folgenden Alarmreaktion. Als Alarmstichwort unterscheiden wir in der Feuerwehr die Kurzkennzeichen F für Brandeinsätze und H für Hilfeleistungseinsätze. In vielen Fällen folgt diesem Alarmstichwort noch eine Alarmstufe in Form einer Zahl. Je größer diese ist, desto größer ist die angenommene entstandene Schadenlage. Alarmstichwort und Alarmstufe können durch ein prägnantes Wort ergänzt werden, z.B. F-WALD. Dieser Information kann man entnehmen, dass es sich um den Brand eines Waldes, einer Wiese oder eines Feldes handelt. Folgt Alarmstichwort und Alarmstufe noch ein Y wird es besonders brisant, da in diesem Einsatzfall Menschenleben in Gefahr sein können.

Die Kombination aus Alarmstichwort und Alarmstufe ergibt das Einsatzstichwort. Dieses ist die erste Information, die den alarmierten Feuerwehren zusammen mit einer Ortsangabe über Alarmpager zur Verfügung gestellt wird.

Die Kombination aus Alarmstichwort und Alarmstufe wird durch die Rettungsleitstelle anhand des Meldebildes, welches der Anrufer über die 112 bei der Rettungsleitstelle tätigt, definiert. Die Rettungsleistelle löst daraufhin die Alarmreaktion (die Alarmierung der Einsatzkräfte in erforderlicher Stärke) aus.

Was war bei der Alarmierung vor wenigen Tagen passiert?

Vor wenigen Tagen hat ein modernes Smartphone einen sogenannten eCall-Notruf abgesetzt. Hierbei setzt das Gerät bei dem vermeintlichen Erkennen eines Unfalles (z.B. durch einen schweren Aufprall) automatisiert einen Notruf ab und übermittelt hierbei die GPS-Daten des Ereignisses an die Rettungsleitstelle. Doch was hat dies mit unserer oben erklärten Alarm- und Ausrückeordnung zu tun? Alarmiert wird bei einem e-Call-Notruf nach dem Einsatzstichwort H KLEMM 1 Y. Hieraus können wir entnehmen, dass es sich um eine Hilfeleistung (H) mit einer eingeklemmten oder verschütteten (KLEMM) Person (1) handelt, die sich vermutlich in Lebensgefahr befindet (Y). Die Erfordernisse für einen solchen Einsatz sehen standardisiert (Erlass des hess. Innenministeriums) folgende Einsatzkräfte und -mittel vor:

2 Gruppen (18 Einsatzkräfte) und entsprechende Einsatzfahrzeuge mit Rettungsgerät und weiterer technischer Ausrüstung sowie eine Führungskomponente (Einsatzleitwagen).

Mit diesen Anforderungen dürfte das umfangreiche Ausrücken der Feuerwehr zum oben genannten Einsatz verdeutlicht sein und es zeigt den nicht unerheblichen Personalbedarf auf, welcher bei einem tagtäglich möglichen Einsatzszenario erforderlich wird. Wir freuen uns jederzeit auf interessierte Bürgerinnen und Bürger, die uns im Einsatzdienst unterstützen möchten.