Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 13 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.
Es wird sodann in öffentlicher Sitzung wie folgt verhandelt:
Teil A
Es wird beschlossen, dass die Förderung zur Unterstützung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen der Dorfentwicklung (IKEK) für Projektideen/Maßnahmen, die dem Allgemeinwohl zugutekommen, in Anspruch genommen werden soll.
Es können Maßnahmen bis zu der vollen Fördersumme (Projektkosten 35.700 € brutto/Zuschuss 24.000 €) beantragt werden. In Anlehnung an die Vorgaben der Förderrichtlinie wird die Steuerungsgruppe dazu legitimiert, die Projektvorschläge zu priorisieren und für den Förderantrag auszuwählen.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass es sich bei dem Fördertopf um eine 100prozentige Förderung für die Vereine/Ehrenamtlich Engagierten handelt und die Stadt Tann (Rhön) den Eigenanteil in Höhe von 11.700 € zu tragen hat (35.700 € - 24.000 €).
Zur Finanzierung des Projekts wird beschlossen, von den für IKEK Maßnahmen eingestellten investiven Haushaltsmitteln des Produkts Orts- und Regionalplanung (51110) entsprechende finanzielle Mittel in Höhe von 38.000 € zu verwenden.
Aktualisierung der „Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren“ Hinsichtlich des Gebührenverzeichnisses
Der Magistrat wird beauftragt, die „Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren“ hinsichtlich des Gebührenverzeichnisses zu aktualisieren
Blockabstimmung TOP 1 - 2: JA-Stimmen: 13 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Teil B
Bürgermeister Dänner informiert darüber, dass seitens des Magistrats keine über-/außerplanmäßigen Beschlüsse gefasst wurden.
Bürgermeister Dänner informiert über den aktuellen Sachstand aus dem „Gemeindeverwaltungsverbandes Ulstertal“:
Bürgermeister Dänner informiert im Einzeln über Maßnahmen und wichtige Beschlüsse des Magistrates:
Es wird beschlossen, einen Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB im Stadtteil Habel, Ortslage Schwarzenborn zu fassen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ortsbeirates von Habel.
Der Vorteilsnehmer hat die Kosten zur Erarbeitung der Satzung zu tragen. Die Kostenübernahme ist durch einen Vertrag zu regeln und der Antragsteller darauf hinzuweisen, dass auch auf Grundlage der Satzung nicht sichergestellt werden kann, dass sein Bauvorhaben genehmigungsfähig wird.
Abstimmung: JA-Stimmen: 14 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Umzäunung des Spielplatzes in der Rhönbergstraße im Stadtteil Theobaldshof
Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die Umzäunung des Spielplatzes in der Rhönbergstraße im Stadtteil Theobaldshof in der Steuerungsgruppe „IKEK“ zu behandeln.
Abstimmung: JA-Stimmen: 12 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:
Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Spielplatz in der Rhönbergstraße im Stadtteil Theobaldshof baldmöglichst eine Einfriedung (Zaun oder dergleichen) erhält.
Abstimmung: JA-Stimmen: 13 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Barrierefreier Zugang zum Rathaus in Tann (Rhön)
Die SPD-Fraktion stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:
Der Magistrat wird beauftragt, die Barrierefreiheit des Haupteingangs zum Rathaus der Stadt Tann/Rhön nach entsprechender Norm zu prüfen und einen Kostenvoranschlag für evtl. daraus entstehende nötige Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit aufzustellen. Dieser ist der Stadtverordnetenversammlung zur Abwägung einer Inauftraggabe vorzulegen.
Abstimmung: JA-Stimmen: 14 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:
Der Magistrat wird beauftragt, umgehend für eine barrierefreien Zugang des Tanner Rathauses zu sorgen und die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Abstimmung: JA-Stimmen: 14 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Absenkung der Bordsteine des Fußgängerüberweges im Steinweg in Tann (Rhön)
Zu diesem Antrag stellt die CDU-Fraktion einen konkurrierenden Hauptantrag.
Zunächst wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:
Der Magistrat wird beauftragt, umgehend dafür zu sorgen, dass die Bordsteine des Fußgängerüberweges in der Straße „Steinweg“ abgesenkt werden.
Abstimmung: JA-Stimmen: 1 NEIN-Stimmen: 13 Enthaltungen: 0 (Antrag somit abgelehnt)
Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „konkurrierenden Hauptantrag“ der CDU-Fraktion wie folgt abgestimmt:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur barrierefreien Stadt zu erarbeiten. Anhand dieses Konzepts sollen, im Zusammenhang der Sanierung der Ortsdurchfahrt Tann (Rhön) die ersten Maßnahmen entlang der B278 bestmöglich umgesetzt werden, Weiterhin wird der Magistrat beauftragt die Möglichkeiten einer Förderung für die Umsetzung der Maßnahmen zu prüfen.
Abstimmung: JA-Stimmen: 13 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Genehmigung der Haushaltssatzung 2023
Bürgermeister Dänner erläutert den wesentlichen Inhalt der Haushaltsgenehmigung des Landkreises Fulda vom 26.06.2023, die ohne Auflagen erteilt wurde. Der korrigierte Haushalt und der Finanzstatusbericht werden den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben. Zudem wird die Haushaltsgenehmigung den Stadtverordneten in schriftlicher Form übergeben, welche diesen nicht auf dem elektronischen Wege erhalten.
Bürgermeister Dänner beantwortet die schriftliche Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 02.05.2023 zur Strominfrastruktur.
Deutschland steht vor der Energiewende und auch bei den Privathaushalten wird auf einen Umstieg von alternativen Energien nachgedacht. Allerdings ist es mittlerweile in dem ein oder anderen Ortsteil nicht mehr möglich auf z.B. Sonnenenergie umzustellen, weil die Versorgungsleitungen hierfür nicht ausgelegt sind.
Die Stromversorgung in Tann und seinen Ortsteilen wird durch das Überlandwerk Rhön GmbH sehr zuverlässig sichergestellt. Bei dem Überlandwerk handelt es sich um ein Unternehmen, welches im Eigentum seiner Gesellschafter steht. Gesellschafter sind alle Kommunen im Netzgebiet, welches sich über die 3 Bundesländer Bayern, Hessen und Thüringen erstreckt.
Auch die Stadt Tann (Rhön) ist einer der hessischen Gesellschafter der Überlandwerk Rhön GmbH und hat einen Gesellschaftsanteil am Unternehmen in Höhe von 3,99%.
Grundsätzlich kann hierzu mitgeteilt werden, dass die Stromversorgung und die netztechnische Ausrichtung in Tann und seinen Ortsteilen zum aktuellen Stand ausreichend sind. In den letzten Jahren wurden seitens der Überlandwerk Rhön GmbH umfassende Maßnahmen ergriffen, um den hohen Standard des Versorgungsnetzes aufrecht zu halten und kontinuierlich zu erweitern.
Eine große Herausforderung ist hierbei selbstverständlich der enorme Ausbau der erneuerbaren Energien (z.B. Fotovoltaik). Nicht in allen Fällen kann eine vom Netzkunden angefragte Einspeiseleistung am jeweiligen Netzanschlusspunkt aufgenommen werden.
Wir haben das Überlandwerk Rhön um Prüfung der bereits ausgereizten Ortslagen gebeten. Eine Prüfung ist sehr komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Das Prüfungsergebnis liegt zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage leider noch nicht vor.
Es erfolgen seitens der Überlandwerk Rhön GmbH permanent Investitionen in die Infrastruktur, um die steigenden Anforderungen zu decken.
So wurde in Tann ein neues und modernes Schalthaus errichtet. Hier wurde die neueste Generation von Schalt-, Schutz und Steuergeräten verbaut. Auch in Dippach wird derzeit eine Trafostation erneuert.
Für die Zukunft stehen weitere Investitionen an, die im Folgenden grob dargestellt werden:
Durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die Versorgung in Tann inkl. aller Ortsteile den aktuellen und künftig zu erwartenden Anforderungen gerecht wird. Das Überlandwerk Rhön wird auch weiter in die Infrastruktur investieren, um die steigenden Anforderungen zu decken.
Geplante Tiefbauarbeiten im Zuge von Straßenbaumaßnahmen und Neubaugebietserweiterungen werden jeweils vorab mit dem Netzbetreiber abgestimmt. In diesem Zuge werden erforderliche Verkabelungsmaßnahmen zur Erweiterung des Straßenbeleuchtungsnetzes koordiniert und zu klein dimensionierte Kabel ausgetauscht.
In dem bestehenden Straßenbeleuchtungsnetz wurden in der Vergangenheit (teilweise vor über 30 Jahren) anteilig Kabel mit zu geringem Querschnitt und zu wenigen Adern verlegt (3 x 1,5 mm² oder 3 x 2,5 mm² anstelle von 5 x 10 mm²) welche Teilabschaltungen oder punktuelle Beleuchtungen nicht oder nur bedingt möglich machen. Zu der damaligen Zeit waren Nachtabschaltungen noch kein Thema und die v. g. Kabel wurden meistens an den Ortsrändern zu den letzten Lichtpunkten verlegt um Kosten einzusparen. Durch spätere Erweiterungen von Wohnbebauungen an den Ortsrändern und Erweiterungen von Baugebieten wurden diese Kabel oftmals in den bereits vorhandenen Gehwegen belassen. Besonders in diesen Fällen kann es zu Problemen mit der Lastverschiebung bei einer größeren Anzahl von aneinander gereihten Straßenlampen (z.B. in langen Straßenzügen) kommen. Im Bestand Änderungen an einzelnen Lichtpunkten bzgl. der Brenndauer bzw. unabhängige Teilabschaltungen vorzunehmen ist sehr Zeitaufwendig und kann nur bei geeignetem Netzaufbau erfolgen und ist im Bestand jeweils im Einzelfall zu prüfen.
Bürgermeister Dänner beantwortet die schriftliche Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 18.06.2023 zum aktuellen Sachstand E-Ladestationen.
Eine Befragung der Gastwirte wurde seiner Zeit durch die Tourist-Information durchgeführt. Das Laden ist für Gäste auf Anfrage möglich. Allerdings haben wir eine eigentlich geplante und auch kostenintensive Beschilderung letztendlich als Stadt Tann nicht umgesetzt. Grund war das bereits in 2021 gemeinsam mit den Gemeinden Ehrenberg, Hilders und der Stadt Kaltennordheim initiierte Förderprojekt „Klimaschutz durch Radverkehr“. In diesem Projekt sind unter anderem Fahrradabstellanlagen mit integrierten Ladestationen (z.B. auf dem Tanner Marktplatz) geplant.
Das gesamte Förderprojekt befindet sich leider immer noch in der Genehmigungsphase und wir hoffen auf einen positiven Förderbescheid des Bundes bis zum Herbst diesen Jahres.
Die Kosten für eine Ladestation für E-Autos sind in der Tat sehr hoch und eine eigene Betreibung dieser Ladestation durch die Kommune wäre unwirtschaftlich und sehr komplex in Bezug auf Abwicklung und Abrechnung. Daher kommt diese Durchführungsweise für den Magistrat nicht in Frage. Es wird daher nach einer externen Lösung gesucht, die den städtischen Haushalt nicht belastet.
Im Rahmen eines gegenwärtigen Förderprogrammes des Bundes zum Ausbau der Ladeinfrastrukturen für E-Autos steht die Stadt Tann (Rhön) seit letztem Jahr in Kontakt mit potentiellen Investoren. Auch eine geeignete, kommunale Fläche im Kernbereich von Tann konnte bereits identifiziert werden, um ein Projekt mit ca. 4 Schnellladestationen für E-Autos zu realisieren.
Derzeit findet eine große Ausschreibung des Bundes statt, welche nicht nur diese Fläche, sondern viele weitere Flächen im gesamten Bundesgebiet beinhaltet, die als sogenannte „Weiße Flecken“ bezeichnet werden. Das sind Flächen, in deren Umgebung im Prinzip keine Ladeinfrastruktur für E-Autos vorhanden ist.
Es hat sich mindestens eine Firma für den konkreten Standort in Tann an dieser Ausschreibung beteiligt. Der Bund wird vermutlich im September/Oktober eine Entscheidung treffen und entsprechende Rückmeldung über einen möglichen Zuschlag geben.
Bei positiver Entscheidung könnte ein Baubeginn der Ladestationen im Sommer 2024 realistisch sein.
Der Magistrat ist positiv gestimmt, dass eine wie oben beschriebene Umsetzung auch tatsächlich erfolgen wird. Dies wäre ein Glücksfall für Tann und wir wären mit 4 öffentlichen Schnellladestationen vorerst gut aufgestellt.
Bürgermeister Dänner beantwortet die schriftliche Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 18.06.2023 zum aktuellen Sachstand Spendengelder Skaterpark.
In den vergangenen Jahren wurden in Tann bei mehreren Aktionen Mittel für die Erstellung eines Skaterparks gesammelt.
Nach mehreren erfolglosen Versuchen wurde das Vorhaben 2020 aufgegeben. Weil es sich hier um eine Aktion mit der evangelischen Kirche handelte sollte sich der Magistrat mit der Kirche in Verbindung setzen, um über die weitere Verwendung der Spendengelder zu beraten.
Wie ist hier der Sachstand?
In Ergänzung zu den gemachten Ausführungen in der Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion vom 26.08.2021 wurde bislang noch kein konkretes Projekt für die Verwendung der Mittel gefunden. Die Gelder sind weiterhin im städtischen Haushalt „geparkt“. Stadt und Kirche sind weiterhin in Kontakt und es besteht Einigkeit, die Gelder für ein Kinder- und Jugendprojekt zu verwenden.
Die Umsetzung der Dorferneuerung (IKEK) erfolgt nun seit einigen Monaten mit diversen Projekten. Im Zeit- Kosten- und Finanzierungsplan der Dorferneuerung ist beispielsweise eine Beplanung des Areals „Wohnmobilstellplatz“ vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass dieses Projekt in den nächsten Monaten mit ersten Überlegungen beginnen kann. Eventuell ergibt sich auch hier oder bei anderen Projekten im Rahmen der Dorferneuerung eine gute Möglichkeit, um in Absprache mit der Kirche oder auch dem AWO-Familienzentrum ein schönes Vorhaben umzusetzen.
Schluss der Sitzung: 21.37 Uhr