Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 14 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.
Der Stadtverordnete Jürgen Herberich von der CDU-Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt 1 von Teil A nach Teil B zu verschieben; des Weiteren beantragt die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing, den Tagesordnungspunkt 3 von Teil A nach Teil B zu verschieben.
Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte in der Niederschrift entspricht der tatsächlichen Behandlung in der Sitzung, während die Nummerierung der Einladung entspricht.
Es wird sodann in öffentlicher Sitzung wie folgt verhandelt:
Teil A
| TOP 2 | Bürgermeistervorlage - Installation von Photovoltaikanlangen auf städtischen Gebäuden |
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den vorgelegten Standorten für die Errichtung von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden zu und ermächtigt den Magistrat, die Projekte im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel umzusetzen.
Gleichzeitig nimmt die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis, dass die Standorte noch nicht abschließend sind und weitere geeignete öffentliche Gebäude existieren, die in einer weiteren Ausbaustufe betrachtet werden sollen.
Blockabstimmung Teil A: Ja: 14 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
Teil B
| TOP 1 | DGH Lahrbach- Bauantrag IKEK Umbau und Modernisierung-Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Vorhabens |
Zu Beginn der Behandlung dieses TOP’s erläutern Bürgermeister Dänner sowie Herr Schlereth vom Planungsbüro M|N Bauplanung, Lahrbach, nochmals den aktuellen Sach- u. Planungsstand. Sodann verlässt der Stadtverordnete Michael Schlereth wegen Widerstreit der Interessen gem. 25 HGO den Sitzungssaal.
Nach div. Wortmeldungen stellt sodann die Stadtverordnete Andrea Willing einen Änderungsantrag mit drei Unterpunkten, über welche wie folgt einzeln abgestimmt wird:
a) „Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.“
Abstimmung: Ja: 2 | Nein: 10 | Enthaltung: 1 (Antrag somit abgelehnt)
b) „Der Magistrat wird gebeten, eine gesamtheitliche Planung einschließlich Kostenschätzung für den Feuerwehrbereich und das Dorfgemeinschaftshaus mit Freiflächenplan zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Abstimmung: Ja: 1 | Nein: 11 | Enthaltung: 1 (Antrag somit abgelehnt)
c) „In der Kostenschätzung ist eine finanzielle Beteiligung des Sportvereins zu berücksichtigen.“
Abstimmung: Ja: 2 | Nein: 10 | Enthaltung: 1 (Antrag somit abgelehnt)
Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten Hauptantrag wie folgt abgestimmt:
„Den Stadtverordneten liegt die aktuelle Planung und Kostenschätzung zum Projekt „Umbau und Modernisierung des DGH in Lahrbach“ vor.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die vorliegenden Planungen zustimmend zur Kenntnis und stimmt einer zukünftigen Umsetzung grundsätzlich zu.
Es wird beschlossen, auf Grundlage der Planung einen Bauantrag zu stellen.
Das Projekt ist grundsätzlich über die Dorferneuerung und zusätzlich im Rahmen von Förderprogrammen für energetische Sanierungen in hohem Volumen förderfähig. Eine finale Beschlussfassung über das Projekt und zur Antragstellung von Fördermitteln soll durch die Stadtverordnetenversammlung erst erfolgen, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde und weitere Details in Bezug auf Art und Höhe der Förderprogramme feststehen.“
Abstimmung: Ja: 11 | Nein: 2 | Enthaltung: 0
Anmerkung:
Nach den Abstimmungen wird der Stadtverordnete Michael Schlereth über das Ergebnis informiert.
| TOP 3 | Antrag der CDU Stadtverordnetenfraktion - Mitteilung der Ortsbeiräte über die Budgets für Gräben und Wege |
Über den nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, nach Erteilung der Haushaltsgenehmigung den Ortsbeiräten die für das betreffende Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel für Gräben- und Wegeunterhaltung schriftlich mitzuteilen. Nicht abgerufene Gelder aus den Vorjahren sind ebenfalls mit aufzuführen.
Die Verteilung der Mittel soll nach dem gewohnten Verteilungsschlüssel vorgenommen werden.“
Abstimmung: Ja: 14 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
| TOP 4 | Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Der Magistrat hat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 3.000 EUR bei der HH-Stelle 1114.009700 „Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement, Liegenschaften“ beschlossen, um einen städtischen Eigentümerbetrag für eigene Gebäude an die Wasserinteressentengemeinschaft Hundsbach zu leisten.
| TOP 5 | Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal |
Bürgermeister Dänner informiert aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal:
| - | Die Verbandsversammlung hat am 11.06.2024 stattgefunden. Neben der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 wurden allgemeine Themen besprochen sowie über aktuelle Dinge aus den einzelnen Bereichen informiert und diskutiert. |
| - | Die Bürgermeister der Verbandskommunen haben sich mit den Feuerwehrsachbearbeitern sowie den Gemeindebrandinspektoren/Stadtbrandinspektor zu einem Austausch im Bereich der Feuerwehrsachbearbeitung getroffen. Der Austausch war informell mit dem Ziel, gemeinsame Synergien zu finden. |
| - | In Bezug auf die zu erstellende Potentialanalyse zu „erneuerbaren Energien“ im Ulstertal fand eine Gesprächsrunde im Regierungspräsidium Kassel statt. |
| TOP 6 | Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats |
Bürgermeister Dänner informiert über aktuelle Themen aus dem Magistrat:
| - | Die Stadt Tann wurde kurzfristig darüber informiert, dass der Glasfaserausbau in Tann und Wendershausen ab 01.09.2024 starten wird. Insgesamt sollen durch die Fa. GlasfaserPlus in diesem ersten eigenwirtschaftlichen Ausbauschritt 1143 Haushalte einen Glasfaserhausanschluss erhalten. Es werden dafür ca. 16 Km Tiefbauarbeiten erfolgen. Eine Umsetzung der Maßnahme wird bis Mai 2025 angestrebt. Es werden alle Bürgerinnen und Bürger im Ausbaubereich dazu aufgerufen, sich einen Anschluss direkt in ihre Immobilie legen zu lassen (dies ist im Zuge des Ausbaus kostenfrei!). Umfangreiche Werbeaktionen finden derzeit statt. Weiterhin wird es am 20.08.2024 um 19:00 Uhr einen Infoabend in der Rhönhalle geben. Die Anbindung der anderen Stadtteile wird dann im geförderten Ausbau stattfinden. Ein Zeitplan hierfür kann noch nicht genannt werden, vermutlich aber ab dem Jahr 2026. |
| - | Die Bauarbeiten am „Elf-Apostel-Haus“ verlaufen planmäßig. Für das Wirtefest-Wochenende im September ist die Fertigstellung der Innenbereiche geplant. |
| - | Im Rahmen der zahlreichen Dorferneuerungsprojekte wurden einige Aufträge vergeben. |
| - | Die Straßenerneuerungsarbeiten in Tann konnten abgeschlossen werden und die Straße ist für den Verkehr wieder geöffnet. Vor dem Stadttor gibt es einen Bereich, der nachgearbeitet werden muss. Dies wird in den nächsten Wochen noch erfolgen. |
| - | Die Asphaltdeckenerneuerung an der Kreisstraße von Günthers nach Schlitzenhausen (inklusive Ortsdurchfahrt Schlitzenhausen) wird Anfang September nach der Kirmes in Günthers starten. |
| - | Die Gemeindestraße von der Bundesstraße (ehem. Grenzübergang) nach Sinswinden wird Anfang August grundhaft saniert. Der geplante Baubeginn musste leider erneut verschoben werden. |
| - | Die Haushaltsgenehmigung 2024 wird voraussichtlich Ende Juli/Anfang August durch die Kommunalaufsicht erteilt werden. |
| TOP 7 | Anfragen und Mitteilungen |
| TOP 7.1 | Anfrage der CDU Stadtverordnetenfraktion - Mittel Wege- und Grabenunterhaltung |
Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.06.2024 bezüglich „Haushaltsmittel der Ortsbeiräte für Wege- und Grabenunterhaltung“.
1.) Welche Summe steht den Ortsbeiräten dieses Jahr noch für die Wege- und Grabenunterhaltung zur Verfügung?
In diesem Jahr stehen nach Genehmigung des Haushaltes als Pauschale für die Wege- und Grabenunterhaltung der einzelnen Stadtteile 68.000,- € zur Verfügung.
Der Vorjahresansatz betrug 33.000,- €. Es ergibt sich eine Budgeterhöhung um gerundet 106 % pro Stadtteil gegenüber dem letzten Jahr.
Für die einzelnen Stadtteile bedeutet dies folgende Budgetveränderung für das laufende Jahr 2024:
| Stadtteil | Budget 2023 | Budget 2024 |
| ||
| Günthers | 2.000,00 € | 4.115,00 € |
| Habel | 3.850,00 € | 7.921,00 € |
| Hundsbach | 4.350,00 € | 8.950,00 € |
| Lahrbach | 3.350,00 € | 6.893,00 € |
| Neuschwambach | 3.000,00 € | 6.172,50 € |
| Neuswarts | 4.000,00 € | 8.230,00 € |
| Schlitzenhausen | 2.500,00 € | 5.144,00 € |
| Theobaldshof | 3.000,00 € | 6.172,50 € |
| Wendershausen | 2.350,00 € | 4.835,00 € |
| Tann | 4.650,00 € | 9.567,00 € |
| ||
| Gesamtansatz | 33.000 € | 68.000 € |
2.) Wie ist der Verteilungsschlüssel für diese Mittel?
Der Verteilungsschlüssel wurde auf Grundlage der Flächengröße und der Wegelängen der einzelnen Stadtteile vor ca. 30 Jahren ermittelt und pro Stadtteil festgesetzt.
Aus dem verfügbaren Gesamtbudget des Haushaltsjahres leitet sich dann das Einzelbudget der einzelnen Stadtteile ab.
| TOP 7.2 | Anfrage der CDU Stadtverordnetenfraktion - Dienstaufsichtsbeschwerden |
Bürgermeister Dänner teilt mit, dass diese Anfrage der CDU-Fraktion erst in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beantwortet werden kann, da noch nicht alle dafür erforderlichen Daten und Fakten ermittelt werden konnten.
| TOP 7.3 | Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing - Verwendung der Spenden für den "Skaterpark" |
Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der Stadtverordneten Andrea Willing vom 19.06.2024 bezüglich „Verwendung der Spenden für den „Skaterpark“.
1. Welcher Verwendung wurden die Spenden für den Skaterpark zugeführt?
Alle erhaltenen Zuwendungen und Spenden für den „Skaterpark“ stehen weiterhin im städtischen Haushalt zur Verfügung und sind dort „geparkt“. Stadt und Kirche sind weiterhin in Kontakt und es besteht Einigkeit, die Gelder für ein Kinder- und Jugendprojekt zu verwenden.
Wir verweisen hierzu auf die bereits erfolgten Anfragen der SPD-Fraktion vom 18.06.2023 sowie der FDP-Fraktion vom 26.08.2021.
2. Sowohl die Stadt Tann (Rhön) als auch die Evangelische Kirchgengemeinde Tann (Rhön) hat Spendengelder erhalten.
Um welche Beträge handelte es sich?
Insgesamt stehen 10.311,65 EUR zur Verfügung, die sich aus diversen Spenden und Zuwendungen zusammensetzen.
3. Wie wurde mit bereits ausgestellten Spendenquittungen umgegangen, nachdem die Verwendung für den Skaterpark entfallen ist?
Da nach wie vor eine Mittelverwendung für die Kinder- und Jugendarbeit stattfinden soll, ist eine korrekte Zweckbestimmung der Spenden gegeben.
| TOP 7.4 | Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing - Sanierung/Bauvorhaben Feuerwehrgerätehaus in Lahrbach |
Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der Stadtverordneten Andrea Willing vom 19.06.2024 bezüglich „Sanierung/Bauvorhaben Feuerwehrgerätehaus in Lahrbach“.
Wie bekannt wurde, erhält das Feuerwehrgerätehaus in Lahrbach zwei Fahrzeugstellplätze.
1.) Sind zwei Fahrzeugstellplätze angemessen?
Das Feuerwehrgerätehaus in Lahrbach erfüllt schon seit Jahren nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus. Dies wird seitens des technischen Prüfdienstes und der Unfallkasse Hessen seit Jahren bemängelt. Aus diesem Grund wurde in der Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Tann für das Feuerwehrwesen im Jahr 2018 folgende Festlegung im Wortlaut getroffen:
Am Standort Lahrbach ist das vorhandene Feuerwehrhaus um eine Umkleidemöglichkeit sowie eine Werkstatt mit Lagermöglichkeit zu erweitern. Der Fahrzeugstellplatz ist für ein TSF-W aktueller Bauart zu eng bemessen. Hier ist konzeptionell eine Fahrzeughalle vor der Bestandshalle zu errichten. Die alte Fahrzeughalle ist dann zum Umkleideraum und Werkstatt umzubauen. Förderantrag hierzu ist mittelfristig zu stellen. Perspektivisch ist dies mit der Ersatzbeschaffung des TSF-W umzusetzen
Die baulichen Maßnahmen am Feuerwehrhaus werden derzeit parallel zu den Planungen zur Sanierung des DGH Lahrbach mitgedacht, sind aber noch nicht abgeschlossen.
Hierbei gibt es Überlegungen den Standort mit 2 Stellplatzmöglichkeiten auszustatten. Das wird aus feuerwehrtechnischen Aspekten offen in den bestehenden Planungsrunden der Feuerwehr kommuniziert und ist im Anschluss daran in den politischen Gremien zu besprechen, bevor eine finale Entscheidung ansteht.
2.) Ist ein Anbau an das bestehende Feuerwehrgerätehaus geplant?
Es ist geplant, das bestehende Gebäude in Richtung des bisherigen „Bolzplatzes“ zu erweitern, um die notwendigen feuerwehrtechnischen Bedarfe zu erfüllen.
3.) Ist ein Neubau geplant? Falls ja, auf welchem Flurstück?
Nein.
4.) Mit welchen Kosten ist im Fall 1.) zu rechnen?
5.) Mit welchen Kosten ist im Fall 2.) zu rechnen?
Eine Kostenermittlung kann aufgrund des bisherigen Planungsstandes noch nicht erfolgen.
Eine Realisierung des Anbaus wird auch nicht vor dem Jahr 2026 erfolgen, sodass für die Finalisierung der Planungen, Kostenschätzungen und Förderantragstellungen noch genügend Vorlaufzeit besteht.
Schluss der Sitzung: 21.40 Uhr