Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) hat in ihrer Sitzung am 26.05.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufgestellt.
Die Vorschlagsliste wird in der Zeit vom 11.08.2023 bis 20.08.2023 während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Tann (Rhön), Marktplatz 9, Zimmer EG 05, zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungs-frist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Tann (Rhön), 02.08.2023