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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 33/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Zwangsversteigerung

Es liegt ein Beschluss des Amtsgerichtes Fulda vor, wonach das im Teileigentumsgrundbuch von Tann, Blatt 1959, eingetragenen Teileigentums

lfd. Nr. 1:

69/100 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Tann, Flur 21, Flurstück 17/3, Gebäude- und Freifläche, Ensbach 1 = 1.291 qm

verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Erdgeschoss, im ersten Ober­geschoss und im zweiten Obergeschoss, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 2; für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt (Blatt 1958-1960); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.

am Freitag, 26.08.2022, 09:30 Uhr, im Gerichtsgebäude des Amtsgerichtes Fulda, Königstraße 38, Saal 1120, Fulda, durch Zwangsvollstreckung versteigert wird.

Nähere Angaben zu dem Objekt im Internet unter www.zvg-portal.de

Der Beschluss liegt in der Stadtverwaltung Tann (Rhön), Rathaus, Marktplatz 9, Zimmer EG 01, zur Einsichtnahme bis zum 26. August 2022 aus.

Hinweis:

Halten Sie im Gericht, wo immer möglich, von anderen Menschen einen Sicherheitsabstand ein. Legen Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes ihre FFP2-Atemschutzmaske an.

Es sind die zum Terminstag gültigen Hygienevorschriften zu beachten. Notwendige zusätzliche Hygienemaßnahmen können von dem sitzungsleitenden Rechtspfleger angeordnet und überprüft werden (z.B. Tragen von FFP2-Atemschutzmasken, Abstandsregelungen, Zugangsbeschränkungen, Mitteilung von Kontaktdaten, Vorlage eines Schnelltests auf das Coronavirus aus einem Bürgertestzentrum, der nicht älter als 24 Stunden ist oder Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenennachweis usw.). Im gesamten Gerichtsgebäude ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich.