Titel Logo
Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 33/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Steuer- und Gebühren-Mahnung

Die Stadtkasse Tann (Rhön) macht darauf aufmerksam, dass am 15. August 2024 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 3. Quartal 2024
  • Grundsteuer 3. Quartal 2024
  • Abfallgebühren 3. Quartal 2024
  • Abschläge Wasser-/Abwassergebühren 3. Quartal 2024
  • Hundesteuer
  • Pachten

Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt die Rückstände bis spätestens

23. August 2024

an die oben bezeichnete Kasse zu zahlen.

Nach dem 23. August 2024 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgender Säumniszuschlag erhoben:

Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet ein Prozent des abgerundeten und auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrages.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin einzuhalten.

Stadtkasse Tann (Rhön)
gez. W. Reiner
Kassenverwalter