Abteilung Umweltschutz
Gz.: RPKS - 31.2-79 j 631/159-2018/7; WSG ID 631-159
Die Stadt Tann (Rhön) hat gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) und der §§ 33 und 76 Absatz 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), sowie § 66 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 291), für die Trinkwassergewinnungsanlage „Eckenzell-Quelle“ die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes beantragt.
Folgende Gemarkungen sind vom Wasserschutzgebiet vollständig oder teilweise betroffen:
Über das Wasserschutzgebiet und die Schutzzonen gibt die als Anlage veröffentlichte Orientierungskarte einen Überblick.
Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, sowie das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit
vom 26. August 2024 bis 25. Oktober 2024
bei dem
Magistrat der
Stadt Tann (Rhön)
Marktplatz 9
36142 Tann (Rhön)
im Rathaus, Erdgeschoss, Raum 06
| zu folgenden Zeiten: | Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr, |
|
| Montag bis Mittwoch: 14:00 - 15:30 Uhr, |
|
| Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie bei der
Stadtverwaltung Geisa
Marktplatz 27
36419 Geisa
im 1. OG, Zimmer 01 (Sekretariat der Bürgermeisterin)
| zu folgenden Zeiten: | Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, |
| Donnerstag: | 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, |
| Freitag: | 8:00 – 12:00 Uhr |
zur Einsicht aus.
Zusätzlich können die Unterlagen ab Beginn der Auslegung, d. h. ab dem 26. August 2024, auch über die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter www.rp-kassel.hessen.de, Rubrik Presse, dort: öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall der Inhalt der öffentlich ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 HVwVfG).
Bedenken sowie Anregungen können bis einschließlich 25. November 2024 schriftlich oder zur Niederschrift beim
Regierungspräsidium Kassel
- Obere Wasserbehörde -
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
und dem
Magistrat der
Stadt Tann (Rhön)
Marktplatz 9
36142 Tann (Rhön)
unter Angabe des Geschäftszeichens (Gz.: RPKS - 31.2-79 j 631/159-2018/7) vorgebracht werden.
Hinweis für das Regierungspräsidium Kassel:
Besuche/Vorsprachen im Dienstgebäude des RP Kassel, Standort Bad Hersfeld, sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung (0561-106 2825) möglich.