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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Förderaufruf Regionalbudget 2024 –

Anträge jetzt vorbereiten und einreichen!

Der Verein Natur- und Lebensraum Rhön e.V. (VNLR) als Träger der LEADER-Region Rhön kann auch im Jahr 2024 Kommunen, Vereinen und Verbänden eine finanzielle Unterstützung für Projekte im Rahmen des „Regionalbudgets“ anbieten.

Anträge können bis zum 03.03.2024 eingereicht werden.

Alle Projekte sind in der LEADER-Region Rhön umzusetzen. Dazu gehören die Städte und Gemeinden Burghaun, Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Eiterfeld, Gersfeld, Hilders, Hofbieber, Hünfeld, Nüsttal, Poppenhausen, Rasdorf und Tann.

Das Regionalbudget richtet sich an Vereine, Verbände und Kommunen. Gewerbetreibende und Projekte, die wirtschaftlichen Zweckbetrieben zugeordnet werden können, sind aus beihilferechtlichen Gründen von der Förderung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Die Projekte müssen der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung – Regionalentwicklung / LEADER“ entsprechen und der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 des Lebensraums Rhön dienen. Sie müssen jeweils im laufenden Jahr (voraussichtlich zwischen Mai bis Oktober 2024) umgesetzt werden. Mittelübertragungen sind nicht möglich.

Projekte folgender Themenschwerpunkte werden 2024 aus dem Regionalbudget gefördert:
  • Vorhaben der Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur
  • Vorhaben von außerschulischen Bildungsmaßnahmen „Lebenslanges Lernen“
  • Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur
  • Vorhaben der Bioökonomie

Es wird ein besonderes Augenmerk auf Vorhaben gelegt, mit denen Kinder und Jugendliche unterstützt werden bzw. die der generationenübergreifenden Begegnung dienen.

Die Gesamtkosten pro Antrag müssen mindestens 1.000 € (brutto) betragen und sollten maximal 10.000 € (brutto) nicht überschreiten. Die Förderquote liegt bei 80% der förderfähigen Bruttokosten.

Nicht gefördert werden können insb. Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen, die lediglich dem Ersatz oder Erhalt vorhandener Vermögensgegenstände oder Einrichtungen dienen sowie gebrauchte Wirtschaftsgüter.

Eine Vorfinanzierung der Vorhaben durch die Antragsteller ist erforderlich. Die Vorhaben müssen bis Mitte Oktober 2024 abgeschlossen und mit dem VNLR abgerechnet werden.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage der Projektauswahlkriterien zum Regionalbudget zur Umsetzung der Ziele der lokalen Entwicklungsstrategie.

Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn zwischen dem VNLR und dem Antragsteller ein Vertrag geschlossen ist. Als Maßnahmenbeginn gilt z.B. eine Auftragsvergabe, die Bestellung bzw. der Kauf der beantragten Gegenstände/Maschinen o.ä.

Folgende Unterlagen sind von den Antragstellern einzureichen:
  • Ausgefülltes und rechtskräftig unterzeichnetes Projektdatenblatt (Vorlage) mit
    • aussagekräftiger Kurzbeschreibung des Vorhabens
    • Kostenaufstellung
    • Einwilligungserklärung zum Datenschutz
    • Unterschrift der zeichnungsberechtigten Vertreter (z.B. analog der Satzung)
  • Kostenberechnung auf der Grundlage von jeweils zwei, besser drei Vergleichsangeboten pro Einzelmaßnahme/Kostenposition bzw. Gewerk (schriftlich, telefonisch eingeholt oder im Internet recherchiert sowie plausibel nachvollziehbar dokumentiert)
    • Gefördert werden Investitionen in Ausstattung und/oder Maschinen ab einem Beschaffungswert von 410 € (netto), kleine bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen und Honorarkosten.
      Bei Eigenleistungen wird nur der Materialwert gefördert.
    • Die Vergleichsangebote müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein. Gleiches gilt ggf. für eine spätere Rechnungsstellung sowie den Zahlungsnachweis bzw. die Kontobewegungen.
  • Nachweis der Finanzierung der Gesamtmaßnahme
    • bei Vereinen z.B. über einen Kontoauszug, der belegt, dass die Gesamtsumme vorfinanziert werden kann oder Kreditbereitschaftserklärung z.B. einer Privatperson.
    • bei Kommunen z.B. über den Auszug aus dem aktuellen gemeindlichen Haushalt, aus dem hervorgeht, dass die erforderlichen Haushaltsmittel für das angemeldete Vorhaben im Haushalt der Kommune zur Verfügung stehen.
  • Bankbestätigung zur Kontoverbindung des Antragstellers (Vorlage), über das die Auslagen beglichen werden.
  • Eigentumsnachweis über Besitzverhältnisse von Gebäude(n) und Grundstücke(n)
    • bei Miete oder Pacht: Vorlage von Verträgen mit einer Laufzeit von mind. Mindestens der Zweckbindungsfrist (d.h. bei Ausstattung, Maschinen u.ä. über 5 Jahre, bei Bauvorhaben 15 Jahre - bei kommunalen Grundstücken von 25 Jahren)
    • Bei Maßnahmen, die auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers stattfinden, muss die Einwilligungserklärung des Eigentümers vorliegen.
  • Unterschriebene Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Vorlage)
  • Vereinssatzung und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, aus dem hervorgeht, wer im Verein unterschriftsberechtigt ist.
  • Bei baulichen Maßnahmen sind
    • die baurechtlichen Voraussetzungen zu klären (ggf. über eine Baugenehmigung oder, sofern diese nicht erforderlich ist, eine formlose Bestätigung der Bauaufsicht des Landkreises oder des kommunalen Bauamts)
    • Pläne/Zeichnungen und Fotos zum Vorhaben beizufügen
Für die Antragstellung, Umsetzung und Abrechnung gilt vsl. folgender Ablauf:
  • Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen beim VNLR bis zum 03.03.2024.
  • In der 2. Märzhälfte 2024 berät das LEADER-Entscheidungsgremium des VNLR über alle eingereichten Anträge, bewertet jeden einzelnen Antrag auf der Grundlage der Projektauswahlkriterien und erstellt daraus eine Rangfolge der Projekte.

Nur vollständige Projektanträge können in die Projektauswahl einbezogen werden. Bitte kontaktieren Sie uns deshalb frühzeitig bei Fragen und Klärungsbedarf!

  • Voraussichtlich zum 01.04.2024 stellt der VNLR einen Gesamtantrag für alle ausgewählten Projekte.
  • Voraussichtlich im Mai 2024 liegt dem VNLR die Bewilligung der Genehmigungsbehörde vor und es wird ein Vertrag zwischen dem VNLR und dem jeweiligen Projektträger geschlossen.
  • Nach dem Abschluss dieses Vertrags können die Antragssteller mit der Umsetzung der einzelnen Projekte beginnen.
  • Bis zum 15.10.2024 muss das jeweilige Projekt umgesetzt und die bezahlten Rechnungen mit einem Verwendungsnachweis beim VNLR eingereicht sein. Eine Fristverlängerung bzw. Übertragung der Zuwendung ist nicht möglich.
  • Nach Prüfung der Unterlagen durch den VNLR erfolgt voraussichtlich Anfang/Mitte November 2024 die Überweisung der Fördersumme an die Antragsteller.
Ansprechpartner für Rückfragen und die Zusendung der Antragsunterlagen:

Verein Natur- und Lebensraum Rhön e.V. (VNLR)/Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Marienstr. 13 - 36115 Hilders

Ute Raband (Regionalmanagerin) Sonja Wuchert (Team-Assistenz)

06681 91745-15 06681 91745-11

ute.raband@vnlr.de info@vnlr.de

www.vnlr.de

Die Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement und die Erörterung der geplanten Maßnahme vor Antragstellung sind ausdrücklich erwünscht.

Sprechen Sie uns gern an!