Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 13 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.
Die Stadtverordnete Andrea Willing beantragt, den Tagesordnungspunkt 1 von Teil A nach Teil B zu verschieben.
Es wird sodann in öffentlicher Sitzung wie folgt verhandelt:
| 1. | Einrichtung einer vorläufigen Kindergartengruppe in der ehem. Regenbogenschule in Schlitzenhausen |
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| Az.: 942-84 |
Der Stadtverordnetenversammlung wird zur Kenntnis gegeben, dass der Magistrat in seiner Sitzung vom 01.08.2022 auf Grund der gegebenen Dringlichkeit folgenden Beschluss gefasst hat:
Es wird beschlossen, mit Beginn des neuen Kindergartenjahres zum 05.09.2022 im Untergeschoss der ehem. Regenbogenschule in Anbetracht des aktuellen Bedarfs eine Ü3 Gruppe des benachbarten Kindergartens neu einzurichten. Aufgrund der aktuellen Einwohnerdaten des Meldewesens werden im Kindergartenjahr 2022/2023 10 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintrittsalter keinen Kindergartenplatz bekommen. Da jedoch in Hessen für Kinder ab dem 3. Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht, wird die Gründung einer zusätzlichen Kindergartengruppe notwendig.
Angesichts der Eilbedürftigkeit beschließt der Magistrat, dass für die notwendigen Umbaumaßnahmen zur Einrichtung der Notgruppe ca. 55.000 € an finanziellen Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen aus dem Deckungskreis von den vorgesehenen Mittel der investiven Maßnahme „Energetische Sanierung Seniorenwohnheim“ (31510.0951.005702) entnommen werden.
Neben den benötigten Umbauarbeiten ist angesichts baurechtlicher Vorgaben ein Nutzungsänderungsantrag erforderlich.
Über die weiteren baulichen Maßnahmen, die zum Betrieb einer regulären Kindergartengruppe vonnöten sind, muss die Stadtverordnetenversammlung entscheiden und die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen.“
Seitens der Stadtverordnetenversammlung wird beschlossen, dass zur Weiterführung der baulichen Arbeiten für eine dauerhafte Nutzung als Kindergartengruppe zusätzliche Mittel in Höhe von 65.000 € zur Verfügung gestellt werden. Damit die Arbeiten bis zum Sommer 2023 fertiggestellt werden können, sollen die entsprechenden Mittel der Maßnahme „Neubau Feuerwehrhaus Tann (Rhön)“ entnommen werden und dem Projekt „Einrichtung einer Kindergartengruppe in der ehem. Regenbogenschule“ zugeführt werden.
Die entnommenen 65.000 € werden im Haushaltsplan 2023 wieder bei dem Projekt „Neubau Feuerwehrhaus Tann (Rhön)“ eingesetzt.
Somit stehen insgesamt finanzielle Mittel in Höhe von 120.000 € für das Projekt zur Verfügung.
Blockabstimmung TOP 2: JA-Stimmen: 13 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
| 1. | Teilnahme am Förderprogramm „Zukunft Innenstadt 2022“ und Bereitstellung von Haushaltsmitteln |
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Tann (Rhön) im Förderprogramm des Landes Hessen („Zukunft Innenstadt 2022“) zur Förderung und Stärkung ihrer Innenstadt einen Förderbetrag von 60 TEUR erhalten hat. Hierzu wurde ein entsprechender Förderbescheid am 25.07.2022 übergeben.
Die Mittelverwendung erfolgt ausschließlich für Projekte und Maßnahmen, welche die Innenstadt stärken sollen. Die angestrebten Maßnahmen und Projekte sind sowohl aus dem städtebaulichen Konzept „Masterplan“ als auch aus dem IKEK ableitbar und dienen dazu die dortigen strategischen Ziele zu erreichen.
Die Förderquote für die Stadt Tann (Rhön) beträgt 90% (Eigenanteil 10%).
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Annahme dieser Fördersumme. Entsprechende Haushaltsmittel werden als außerplanmäßige Ausgaben/Einnahmen auf folgenden HH-Stellen beschlossen.
| HH-Stellen | Bezeichnung | Ausgabe | Einnahme |
| 51110.6120000 | Entwicklungskosten (Ortsentwicklung) | 20.000 Euro | |
| 51110.5421000 | Zuweisungen vom Land | 18.000 Euro | |
| 57510.6120000 | Entwicklungskosten (Tourismus) | 15.000 Euro | |
| 57510.5421000 | Zuweisungen vom Land | 13.500 Euro | |
| 57110.6120000 | Entwicklungskost. (Wirtschaftsförderung) | 31.667 Euro | |
| 57110.5421000 | Zuweisungen vom Land | 28.500 Euro | |
| Summe | 66.667 Euro | 60.000 Euro |
Abstimmung: Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
| 3. | Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Bürgermeister Dänner gibt die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 2.500,00 EUR für die voraussichtliche Beauftragung eines Gutachtens für Bauschäden am sog. „Brauerei-Gebäude Gelbes Schloss“ im Museumsdorf bekannt.
| 4. | Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal |
Bürgermeister Dänner informiert über den aktuellen Stand der operativen Arbeiten bezüglich des „Gemeindeverwaltungsverbandes Ulstertal“.
| 5. | Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrates |
Bürgermeister Dänner informiert im Einzelnen über wichtige Beschlüsse des Magistrates.
| 6. | Bedarfsplanung für Betreuungsplätze in Kindertagesstätten gemäß § 30 HKJGB |
Die seitens des Magistrates beschlossene „Bedarfsplanung 2022 der Stadt Tann (Rhön) für Betreuungsplätze in Kindertagesstätten gem. § 30 HKJGB“ wird seitens der Stadtverordnetenversammlung gem. Vorlage zur Kenntnis genommen.
| 7. | Neuwahlen Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungs-verbandes Ulstertal |
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| a) Wahl der Vertreter/innen |
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| b) Wahl der jeweiligen Stellvertreter/innen |
a) Wahl der Vertreter/innen
Es liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen für a) und b) vor mit Datum vom 23.08.2022, in welchem folgende 5 Vertreter benannt sind:
1. Bernd Ulrich
2. Thorsten Orf
3. Reiner Jörges
4. Andreas Jörges
5. Selina Kirchner
Es wird per Handzeichen gewählt.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
(Die Stadtverordnete Andrea Willing erklärt, an der Abstimmung nicht teilzunehmen)
b) Wahl der jeweiligen Stellvertreter/innen
Die jeweiligen Stellvertreter/innen sind wie folgt benannt:
1. Jürgen Herberich
2. Jonathan Mews
3. Christiane Fuß
4. Hans Dänner
5. Konrad Kirchner
Es wird per Handzeichen gewählt.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
(Die Stadtverordnete Andrea Willing erklärt, an der Abstimmung nicht teilzunehmen)
| 8. | Einziehung einer öffentlichen Wegeparzelle in der Gemarkung Hundsbach |
Der vorliegende Entwurf der Satzung über die Einziehung einer Wegparzelle in der Gemarkung Hundsbach, Flur 1, Flurstück 10/3, wird als Satzung beschlossen. Die Wegeparzelle ist in dem beigefügten Kartenausschnitt, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
| 9. | Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing |
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| Kommunales Nahwärmenetz in der denkmalgeschützten bzw. unter Ensembleschutz stehenden Kernstadt von Tann |
Im Zuge der Behandlung dieses TOPs erfolgen mehrere Wortmeldungen, u. a. seitens des Stadtverordnetenvorstehers Jörg Witzel, sodass während dieser Redezeit der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Andreas Jörges die Sitzungsleitung übernimmt.
Anschließend wird über den nachfolgend aufgeführten Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing wie folgt abgestimmt:
„Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, in der denkmalgeschützten bzw. unter Ensembleschutz stehenden Tanner Kernstadt ein kommunales Nahwärmenetz umzusetzen, welches beispielsweise mit Hackschnitzeln aus dem Stadtwald betrieben wird.“
Abstimmung: Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 12 Enthaltungen: 0 (somit abgelehnt)
| 10. | Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing |
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| Komplettsanierung der Kegelbahn in der Rhönhalle |
Über den nachfolgend aufgeführten Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing wie folgt abgestimmt:
„Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um für eine Komplettsanierung der Kegelbahn zu sorgen.“
Abstimmung: Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 12 Enthaltungen: 0 (somit abgelehnt)
| 11. | Anfragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing vom 23.08.2022 bezüglich „Sanierung des Elfapostelhauses der Aktiv-Stiftung Fulda – Höhe des kommunalen finanziellen Zuschusses der Stadt Tann (Rhön) und weitere Unterstützungsleistungen“.
| 1. | Laut Fuldaer Zeitung vom 16.08.2022 befürchtet der Architekt Stephan Koch entsprechend der derzeitigen Situation im Bauwesen eine Kostensteigerung. Wie hoch ist der geplante kommunale Anteil der Stadt Tann (Rhön) zur Sanierung des Elfapostelhauses? |
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| Der geplante, vom Fördergeber geforderte und von der Stadtverordnetenversammlung genehmigte Eigenmittelanteil beträgt 126.000,00 EUR. Aus diesem Anteil konnten 84.000,00 EUR über die Einwerbung von Drittmitteln finanziert werden. |
| 2. | Ist die Stadt Tann (Rhön) verpflichtet, etwaige Kostenüberschreitungen finanziell auszugleichen? Falls nein, wer wird die Überschreitungen ausgleichen? |
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| Hierzu wurde eine vertragliche Vereinbarung mit der Aktiv-Stiftung geschlossen, in der unter anderem eine Regelung zu dieser Fragestellung getroffen wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat diese Vereinbarung, welche auch jedem Stadtverordneten vorliegt, beschlossen. Die Stiftung trägt grundsätzlich alle finanziellen Risiken. |
| 3. | Welche Zuschüsse sind bisher vom Landkreis Fulda aus dem Kreisausgleichstock bewilligt worden? |
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| Die Stadt Tann (Rhön) und die Stiftung befinden sich noch in Gesprächen mit dem Landkreis. Bisher wurden aus dem Kreisausgleichstock keine Mittel bewilligt. Es ergingen aber Förderbescheide von diversen anderen Fördergebern und Förderprogrammen, um das Projekt zu finanzieren. |
| 4. | Die Stadt Tann (Rhön) bleibt trotz Weitergabe der Fördermittel der WI-Bank an die Aktiv-Stiftung Zuwendungsempfänger und ist verpflichtet, die Gelder entsprechend des Baufortschrittes abzurechnen. Mit welchem durchschnittlichen wöchentlichen Zeitaufwand ist diese Tätigkeit verbunden? |
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| Der damit verbundene Zeitaufwand kann nicht konkret beziffert werden und ist derzeit auch im Vergleich zu anderen Projekten noch relativ überschaubar. Im weiteren Projektverlauf wird sich dieser voraussichtlich erhöhen. Grundsätzlich liegt aber der überwiegende Aufwand der Projektumsetzung bei der Aktiv-Stiftung als Bauherrin. |
| 5. | Fallen weitere Bearbeitungszeiten an? |
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| s. Punkt 4. |
| 6. | Werden die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen von der Eigentümerin der Immobilie (Aktiv-Stiftung Fulda) erstattet? |
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| Nein. |
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| Begründung: Die Ausgaben der Stadt Tann (Rhön) müssen vor dem Hintergrund der zu erwartenden sinkenden Einnahmen und höheren Aufwendungen für Energie und Dienstleistungen strengstens kontrolliert werden. |
| 12. | Grundstückskauf zur Baulandentwicklung im Ortsteil Lahrbach |
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| Az.: 941-12 |
Zu diesem TOP weist Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel auf die Vertraulichkeit und somit auf die Notwendigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit hin, sodass die Zuschauer sodann den Sitzungssaal verlassen.
Sodann wird gem. § 17 (1) GO unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und wie folgt beschlossen:
„Es wird beschlossen, im Stadtteil Lahrbach zum Zweck der Baulandentwicklung folgende Grundstücke zu erwerben:
Der Kaufpreis der beiden Grundstücke zzgl. Nebenkosten beträgt XXX EUR.“
Abstimmung: Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
Sodann wird die Öffentlichkeit der Sitzung wiederhergestellt.
Schluss der Sitzung: 21.26 Uhr