am Freitag, den 20.09.2024, 20:00 Uhr,
im großen Saal der Rhönhalle
Der Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Herberich stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 10 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.
Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing beantragt, den Tagesordnungspunkt 4 von Teil A nach Teil B zu verschieben.
Des Weiteren beantragt Bürgermeister Dänner eine Bügermeistervorlage -Beschluss über überplanmäßige Kosten im Rahmen der Jahresabrechnung Kindergärten 2023- in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Abstimmung hierzu lautet 8.0.1. Der Stadtverordnete Michael Schlereth hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Die Behandlung dieses Tagesordnungspunkt findet unter TOP 15 Anfragen und Mitteilungen statt.
Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte in der Niederschrift entspricht der tatsächlichen Behandlung in der Sitzung, während die Nummerierung der Einladung entspricht.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
TAGESORDNUNG:
| TOP 1 | Vorstellung der Ergebnisse aus dem Projekt "Starkregensimulation in Tann" durch die RhönEnergie Effizienz+Service GmbH |
Herr Gräfe von der RhönEnergie Effizienz+Service GmbH (RES) Fulda präsentiert der Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse aus dem Projekt „Starkregensimulation in Tann“.
| TOP 2 | Auswahl der nächsten Straßenbaumaßnahmen aus dem Straßenzustandskataster für die Haushaltsplanung 2025 |
Es wird beschlossen, die Haushaltsmittel für die Erneuerung der Straße „Verbindungsstraße zwischen der K 50 und der Ortslage von Altschwambach“ in den Haushaltsplan 2025 mit einzustellen.
| TOP 3 | Gehwegunterhaltung im Zuge des Glasfaserausbaus 2024_2025 |
Es wird beschlossen, dass im Zuge des Glasfaserausbaues die asphaltierten Gehwege im Ausbaubereich, welche eine Breite von 0,80 m unterschreiten vollflächig zu asphaltieren sind.
Zur Finanzierung wird für den Deckungskreis 5 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000 Euro beschlossen. Die Gegenfinanzierung ist über Einsparungen ua. im Bereich der Personalausgaben über den Gesamthaushalt gesichert.
Der Magistrat ist über die nachvollziehbare Dokumentation der einzelnen, sinnvollen Maßnahmen regelmäßig in Kenntnis zu setzen.“
| TOP 5 | Weiterführung und Ausweitung des Projekts zur Bereitstellung von Hundekotbeutelspender mit Abfallsammlern |
„Es werden weitere Hundekotbeutelspender inkl. Mülleimer (Kombisystem) / Tütenspender beschafft. Die gemeldeten Standorte der Ortsbeiräte sind zu prüfen, geeignete und notwendige Standorte sind auszuwählen. Es sollen zunächst 5-6 der gemeldeten Standorte umgesetzt werden. Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bereit zu stellen.“
| TOP 6 | Antrag der SPD-Stadtverordnetenfraktion Verkehrsspiegel Hauptstraße Wendershausen |
Der Magistrat wird gebeten bei der nächsten Verkehrsschau die Errichtung eines Verkehrssiegels an der Kreuzung Hauptstraße Richtung Dippach in Wendershausen überprüfen zu lassen.
| TOP 7 | Antrag der SPD-Stadtverordnetenversammlung Aufstellung eines Briefkastens im Neubaugebiet Tann |
Der Magistrat wird beauftragt Verhandlungen mit der Deutschen Post aufzunehmen um einen zusätzlichen Briefkasten im Neubaugebiet Tann aufzustellen.
| TOP 8 | Antrag der SPD-Stadtverordnetenfraktion Heckenschnitt am Radweg Tann |
Der Magistrat wird beauftragt zu überprüfen ob die Sicht vom Ulstertalradweg auf Straßen durch Hecken im Kreuzungsbereich beeinträchtigt ist. Anschließend soll die Entfernung der Hecken durchgeführt werden.
Blockabstimmung Teil A: | Ja: 10 | Nein: 0 | Enthaltung: 0 |
| TOP 4 | Zusammenlegung der Stadtteilfeuerwehren Hundsbach, Tann und Wendershausen |
Beschluss 1:
Die fraktionslose Stadtverordnete Frau Willing stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:
Der Beschluss über die Zusammenlegung der Stadtteilfeuerwehren Hundsbach, Tann und Wendershausen wird erst nach der Wahl des neuen Bürgermeisters/ der neuen Bürgermeisterin im Frühjahr 2025 gefasst.
Die aktive Mitarbeit der neu gewählten Person an der Gestaltung des Feuerwehrwesens soll durch die Verschiebung gewährleistet sein.
Abstimmung: | Ja: 1 | Nein: 9 | Enthaltung: 0 |
Beschluss 2:
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:
Die freiwillige Zusammenlegung der Stadtteilwehren von Hundsbach, Tann und Wendershausen zu einer neuen Stadtteilwehr wird beschlossen. Die Zusammenlegung wird erst wirksam, wenn das neue Feuerwehrhaus im Gewerbegebiet Am Kuhleich fertiggestellt und bezugsfertig ist.
Alle betroffenen Stadtteilwehren haben der freiwilligen Zusammenlegung im Rahmen von außerordentlichen Jahreshauptversammlungen in dieser Form zugestimmt.
Abstimmung: | Ja: 8 | Nein: 2 | Enthaltung: 0 |
| TOP 9 | Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Vom Magistrat am 08.07.2024 genehmigt:
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von bis zu 3.000 Euro für die Erhebung eines Baukostenzuschusses für die Wasserinteressengemeinschaft Hundsbach als Eigentümerbeitrag für das städtische Gebäude „Hundsbach 14“ (DGH und Wohnhaus).
| TOP 10 | Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal |
Bürgermeister Dänner informiert aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal:
| TOP 11 | Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats |
Bürgermeister Dänner informiert über aktuelle Themen aus dem Magistrat:
| TOP 12 | Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über den Stand des Haushaltsvollzug nach §28 GemHVO |
Bürgermeister Dänner unterrichtet über den Stand des Haushaltsvollzugs.
Zudem wird der Bericht den Stadtverordneten in schriftlicher Form übergeben, welche den Bericht nicht auf elektronischem Wege erhalten.
| TOP 13 | Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing Jahreskarte für Tanner zum Besuch des Museumsdorfes und des Naturmuseums |
Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten zur Einführung einer Jahreskarte für Tanner Bürgerinnen und Bürger zum Besuch des Museumsdorfes und des Naturmuseums.
Abstimmung: | Ja: 6 | Nein: 1 | Enthaltung: 3 |
| TOP 14 | Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing Prüfung Bau eines Verkehrskreisels in Lahrbach Kreuzung Bundesstraße 278 - Landesstraße 3174 |
Beschluss 1:
Die fraktionslose Stadtverordnete Frau Willing stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:
Die Stadt Tann (Rhön) sieht von einem Verkauf der Liegenschaft „Friedrich“ ab bis mit Hessen Mobil und ggf. weiteren Behörden verschiedene Möglichkeiten geprüft wurden, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Autofahrer im Bereich der Kreuzung B278 – L3174 zu verbessern.
Abstimmung: | Ja: 2 | Nein: 8 | Enthaltung: 0 |
Beschluss 2:
Der Magistrat wird beauftragt in Zusammenarbeit mit Hessen Mobil und ggf. weiteren Behörden zu prüfen, ob sich der Bau eines Kreisels in Lahrbach Kreuzung Bundesstraße 278 - Landesstraße 3174 realisieren lässt.
Abstimmung: | Ja: 1 | Nein: 9 | Enthaltung: 0 |
| TOP 15 | Anfragen und Mitteilungen |
| TOP 15.1 | Bürgermeistervorlage - Beschluss über überplanmäßige Kosten im Rahmen der Jahresabrechnung Kindergärten 2023 |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Zuge der Abrechnung der lfd. Kosten der Kindertagesstätten der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Tann (Rhön) für das Jahr 2023 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 32.000 Euro bei Produktsachkonto 3651.7128000. Diese überplanmäßigen Ausgaben werden über die Mehrerträge aus Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2023 gedeckt.
Abstimmung: | Ja: 10 | Nein: 0 | Enthaltung: 0 |
| TOP 15.2 | Aufstellung des Jahresabschluss 2022 |
Bürgermeister Dänner informiert über den Aufstellungsbeschluss des Magistrats zum Jahresabschluss 2022. Der Jahresabschluss 2022 wurde mit einem Jahresüberschuss von 249.504,87 Euro aufgestellt. Er wird nun der Revision des Landkreises Fulda zur Prüfung vorgelegt.
| TOP 15.3 | Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 |
Bürgermeister Dänner informiert über den Aufstellungsbeschluss des Magistrats zum Jahresabschluss 2023. Der Jahresabschluss 2023 wurde mit einem Jahresüberschuss von 664.292,50 Euro aufgestellt. Er wird nun der Revision des Landkreises Fulda zur Prüfung vorgelegt.
| TOP 15.4 | Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 |
Bürgermeister Dänner erläutert den wesentlichen Inhalt der Haushaltsgenehmigung des Landkreises Fulda vom 07.08.2024, die ohne Auflagen erteilt wurde. Der genehmigte Haushalt und der Finanzstatusbericht werden den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben. Zudem wird die Haushaltsgenehmigung den Stadtverordneten in schriftlicher Form übergeben, welche diesen nicht auf dem elektronischen Weg erhalten.
| TOP 15.5 | Bedarfsplanung für Betreuungsplätze in Kindertagesstätten gemäß § 30 HKJGB |
Bürgermeister Dänner informiert über das Schreiben des Landkreises Fulda vom 02.08.2024, wonach die am 02.08.2024 vorgelegte Bedarfsplanung mit dem örtlichen Jugendhilfeträger abgestimmt wurde. Die dargelegten Sachstände und Planungen sind plausibel und nachvollziehbar. Die Kindergartenbedarfsplanung 2024 wurde im elektronischen Informationssystem zur Verfügung gestellt.
| TOP 15.6 | Anfrage CDU-Fraktion vom 17.06.2024 - Dienstaufsichtsbeschwerden |
Bürgermeister Dänner beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt:
1. | Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden und Eingaben hat die Stadt Tann bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda oder anderen Aufsichtsbehörden in den vergangenen Amtszeiten von Bürgermeister Mario Dänner erhalten? |
Zunächst einmal muss festgestellt werden, dass die Beantwortung dieser Anfrage relativ schwierig und komplex ist und es in Bezug auf genaue Zahlen zu Ungenauigkeiten kommen kann.
Das hängt zum einen damit zusammen, dass es in den vergangenen Jahren zu einer sehr hohen Anzahl an Eingaben und Beschwerden bei den Dienstaufsichtsbehörden im Landkreis sowie beim RP Kassel gekommen ist.
Zum anderen sind die verschiedenen Beschwerden in thematisch völlig unterschiedlichen Bereichen erfolgt und sortiert, was eine rückwirkende Ermittlung der einzelnen Verwaltungsvorgänge nicht auf einfache Art und Weise ermöglicht.
Insgesamt konnten unter diesem Vorbehalt seit dem Jahr 2013 insgesamt mindestens 32 Eingaben und Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda gezählt werden. Davon entfallen alleine auf die Jahre 2023 – September 2024 insgesamt 9 Beschwerden.
Auch beim RP Kassel wurden einzelne dieser Beschwerden seitens der Beschwerdeführer adressiert. Die Kommunalaufsicht im RP Kassel ist hierbei eine übergeordnete Behörde und kann beispielsweise vom Beschwerdeführer angehört werden, wenn er mit der Stellungnahme der „Unteren Aufsicht“ im Landkreis Fulda aus welchen Gründen auch immer nicht einverstanden ist.
2. | Zu welchen Ergebnissen sind die Kommunalaufsicht oder andere Behörden bei der Beurteilung gekommen? |
Bei keiner der Beschwerden konnten seitens der Aufsichtsbehörden im Ergebnis schwerwiegende Feststellungen oder Versäumnisse festgestellt werden.
3. | Was waren im Allgemeinen die Gründe für die Eingaben und Dienstaufsichtsbeschwerden? |
Die Gründe waren vielfältig und erstreckten sich über sämtliche Themen des Verwaltungshandelns. Neben Eingaben zu allgemeinen oder speziellen Verwaltungsvorgängen, gab es auch Eingaben gegen den Bürgermeister als Leiter der Verwaltung oder den Stadtverordnetenvorsteher.
Die Kommunalaufsicht wurde eingeschaltet, um den jeweiligen Vorgang auf Fehler, mögliches Versagen oder eine rechtswidrige Handlung zu prüfen.
4. | Wer waren die Antragsteller für die Beschwerden bei der Kommunalaufsicht? |
Bis auf wenige Beschwerden einzelner Bürger, wurde der überwiegende Teil der Beschwerden von Mitgliedern bzw. auch ehemaligen Mitgliedern einer Fraktion der Stadtverordnetenversammlung erhoben.
5. | Welchen Stundenaufwand hat die Verwaltung mit der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerden und Eingaben gehabt? |
Diese Zeiten wurden verwaltungsseitig nicht festgehalten. An der Bearbeitung jeder Beschwerde sind aber in der Regel und je nach Thema mehrere Personen der Verwaltung beteiligt, um in einer Stellungnahme sehr detailliert den Sachverhalt zu schildern und das rechtlich korrekte Handeln aus Sicht der Kommune darzulegen.
Somit beträgt der Zeitaufwand auch einer vermeintlich „thematisch einfachen Beschwerde“ durchaus mehrere Stunden. Unter den 32 Beschwerden befinden sich aber auch Eingaben zu sehr komplexen Themen, deren Bearbeitungsaufwand wesentlich mehr Zeit in Anspruch genommen hat.
Insgesamt kommen viele hundert Stunden zusammen.
6. | Welche Kosten (Anwalt, Strafen, etc.) sind der Stadt Tann dadurch entstanden. |
In erster Linie sind Personalkosten entstanden, die aber betragsmäßig nicht erfassbar sind.
Weiterhin konnte die für die Bearbeitung gebundene Zeit nicht für andere, dringende Aufgaben verwendet werden.
Da in keinem Fall ein Versagen festgestellt wurde, sind keine weiteren Kosten wie z.B. Anwaltskosten oder Strafen angefallen.
7. | Welcher weitere Schaden ist durch die Dienstaufsichtsbeschwerden und Eingaben entstanden. |
Dienstaufsichtsbeschwerden und Eingaben bei der Kommunalaufsicht dienen in erster Linie als Instrument dazu, eine Kontrollfunktion über die Verwaltung und deren korrektes Handeln auszuüben. Die Kommunalaufsicht übt dabei eine Überwachungs- und Kontrollfunktion über die Kommunen aus, um sicherzustellen, dass diese gesetzeskonform handeln.
Im Normalfall wird dieses Instrument in der kommunalen Welt nur in Ausnahmefällen gebraucht. Die Anzahl der Eingaben in Tann ist ungewöhnlich hoch.
Durch die enorme Anzahl an Eingaben in den letzten Jahren ist nicht nur der oben genannte Schaden entstanden. Gerade bei komplexen Themen wie dem Projekt „Elf-Apostel-Haus“ oder „Neubau eines Feuerwehrhauses in Tann“, an dem verschiedenste Akteure und vor allen Dingen Fördergeber beteiligt sind, können derartige Beschwerden schnell zu Verunsicherung und einem Ansehensverlust führen. Die Angst vor der Begehung von Fehlern steigt bei allen Beteiligten und kann im Extremfall dazu führen, dass unbürokratische Unterstützungen und Lösungen nicht mehr durchführbar sind, was der Stadt Tann insgesamt in einer Gesamtbetrachtung schadet.
Daran ändert dann die Tatsache wenig, dass die Beschwerden von der Aufsicht als ungerechtfertigt eingestuft wurden und dem Magistrat keinerlei Fehlverhalten attestiert werden konnte.
Die über die Kommunalaufsicht an den Magistrat gerichtete Beschwerde zum Thema „Flugblatt…Tann auf dem Weg in eine Sackgasse“ mündete in einer Gerichtsverhandlung, nachdem die Aufsicht kein Fehlverhalten des Magistrates feststellen konnte und die Antragsteller dies so nicht akzeptieren wollten. Dadurch entsteht aber neben dem erheblichen Personalaufwand weiterer Imageschaden für die Stadt Tann, obwohl das Gericht die Klage in allen Punkten abgewiesen hat und die Antragsteller die Kosten zu tragen haben.
Abschließend muss noch festgestellt werden, dass die Kommunalaufsicht mit ihrer Überwachungsfunktion eine sehr wichtige Einrichtung ist, die das rechtskonforme Handeln einer Kommune sowie der dort handelnden Akteure überwacht. Insofern ist es gut, dass der Stadt Tann (Rhön) neben den sowieso stattfindenden externen behördlichen Prüfungen aller Art auch im Rahmen dieser Prüfungen immer wieder ein rechtskonformes Handeln attestiert wird.
Schluss der Sitzung: 22.00 Uhr