Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 15 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.
Es wird sodann in öffentlicher Sitzung wie folgt verhandelt:
Teil A
1. Beschluss über überplanmäßige Kosten im Rahmen der Jahresabrechnung Kindergärten 2022
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Zuge der Abrechnung der lfd. Kosten der Kindertagesstätten der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Tann (Rhön) für das Jahr 2022 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000 Euro bei Produktsachkonto 36510.7128000. Die überplanmäßige Ausgabe wird zur Deckung der Kosten der neue gegründeten Übergangsgruppe in Schlitzenhausen benötigt.
Die Deckung erfolgt über den Deckungskreis 5.
2. Museumskonzept der Stadt Tann (Rhön) - Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Die vom Büro „beier+wellach“ in den letzten Monaten erarbeiteten konzeptionellen Überlegungen zu den Tanner Museumswelten werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Büro soll aufbauend auf den gemachten Vorschlägen weiterarbeiten.
Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich dem Vorschlag der Steuerungsgruppe „Museumskonzept“ an und beschließt, dass im Rahmen einer Umsetzung der konzeptionellen Überlegungen und Handlungsfelder folgende Priorisierung erfolgen soll:
Weitere, detaillierte konzeptionelle Überlegungen und insbesondere Kostenermittlungen sollen in der weiteren Arbeit für die Punkte 1.) und 2.) erstellt werden. Dabei sind Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorferneuerung (IKEK) sowie anderen Förderprogrammen vom Magistrat zu prüfen.
Konzeptionelle Überlegungen für den Punkt 3.) sollen weiter verfolgt werden, aber mit einer untergeordneten Priorität. Eine Umsetzung wird zu einem späteren Zeitpunkt angestrebt.
Blockabstimmung TOP 1 - 2: JA-Stimmen: 15 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Teil B
3. Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Bürgermeister Dänner informiert darüber, dass seitens des Magistrats keine über-/außerplanmäßigen Beschlüsse gefasst wurden.
4. Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal
Bürgermeister Dänner informiert über den aktuellen Sachstand aus dem „Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal“:
Der Infoabend mit der GVV Versicherung für die ehrenamtlichen Mandatsträger des Ulstertal findet am Dienstag, den 05.03.2024 statt. Der ursprüngliche Termin am 15.11. musste abgesagt werden.
5. Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats
Bürgermeister Dänner informiert über Maßnahmen und wichtige Beschlüsse des Magistrates:
| - | Aktuelle Finanzsituation |
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| - | Besucherstatistik Schwimmbad |
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| - | Dorferneuerung (IKEK) |
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| - | Wahlen |
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| - | Städtepartnerschaft mit Tann-Niederbayern |
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| - | Aktuelle Personalsituation |
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6. Projekt Elf-Apostel-Haus - Gewährung von zusätzlichen Fördermitteln im Programm
„Soziale Integration im Quartier“
Der Änderungsbescheid im Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ vom 30.08.2023 für das Projekt Elf-Apostel-Haus wird zur Kenntnis genommen. Die Fördermittel erhöhen sich von bisher 1.134.000,00 EUR auf 1.422.000,00 EUR und sind dadurch um 288.000,00 EUR gestiegen.
Hierdurch muss seitens der Stadt Tann (Rhön) ein zusätzlicher kommunaler Eigenanteil i.H.v. 32.000,00 EUR zur Verfügung gestellt werden.
Die Finanzierung soll über die Haushaltsstellen im Bereich 5521 Öffentliche Gewässer und 5411 Gemeindestraßen erfolgen. Folgende Mittel aus den Haushalten 2022/2023 sollen umgewidmet werden und würden dann im HH-Plan 2024 wieder angesetzt werden.
Abstimmung: JA-Stimmen: 14 NEIN-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
7. Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion
Radwegeverkehrskonzept - Ausbau des Radweges R 3 von Mollartshof bis Aura
Im Radwegeverkehrskonzept des Landkreises Fulda ist der Streckenabschnitt des Radweges R3 von Mollartshof bis Aura in der Priorisierung sehr weit vorne angesiedelt und die Maßnahmen werden in sehr großen Umfang durch den Bund, das Land und den Kreis gefördert. Zudem ist er als touristische Attraktion von enormer Wichtigkeit.
Im Haushalt 2024 sind Mittel in Höhe von ca. 100.000,00 Euro für die Planung des Radweges einzustellen. Aufgrund der zu erwarteten 100%igen Förderung ist bis Ende des Jahres ein Förderantrag in gleichlautender Höhe bei Kreis, Land und Bund für diese Planungskosten zur Deckung der zu erwarteten Kosten im Haushalt zu stellen.
Die Planungen sind mit Bewilligung der Mittel zu starten.
Abstimmung: JA-Stimmen: 15 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
8. Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing
Klima-Aktionsplan für die Stadt Tann (Rhön)
Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:
Der Magistrat wird beauftragt, den Klima-Aktionsplan auf Basis des Zeit-, Kosten-, Finanzierungsplans (IKEK), sowie geplante, beantragten und begonnenen Projekte im Rahmen der Förderrichtlinie Hessenaktiv: „Die Klima-Kommune“ zu verfassen. Auch der kommunale Gebäudebestand soll betrachtet werden. Der verfasste Klima-Aktionsplan soll zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Abstimmung: JA-Stimmen: 11 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 4
Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:
Der Magistrat wird beauftragt, einen Klima-Aktionsplan für die Stadt Tann (Rhön) zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmung: JA-Stimmen: 11 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 4
9. Anfragen und Mitteilungen
| - | Bürgermeister Dänner beantwortet die schriftliche Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing vom 31.08.2023 zum Neubau Radwege im Bereich des Gemeindegebiets der Stadt Tann (Rhön): | |
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| In vielen Gemeinden des Landkreises werden/ wurden in diesem Jahr Radwege erneuert oder neu eröffnet. Wann können wir in Tann damit rechnen? | |
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| Bitte geben Sie einen Sachstandsbericht über den Fortgang der Planung der Radwege im Gemeindegebiet der Stadt Tann (Rhön). | |
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| Begründung der Anfrage: | |
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| Der Fahrradtourismus wird zunehmend interessanter für Gastronomie und Einzelhandel in den Gemeinden und muss daher auch in Tann gefördert werden. | |
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| Antwort | |
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| Es wurden Bewilligungsanträge für Radwege-Baumaßnahmen gestellt. | |
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| Der Antrag zum von uns priorisierten Radwegebau zw. Wendershausen und Dippach wurde im Oktober 2021 seitens des Fördergebers bewilligt. Durch starken Widerstand eines in Tann lebenden Natur- und Vogelschützers wurde nach Abstimmung mit den Fachbehörden des Landkreises Fulda und der Bewilligungsstelle ein kostenintensives ornithologisches Gutachten für die geplante Radwegetrasse erstellt. Alleine für die Erstellung des Gutachtens und die damit verbundenen vogelkundlichen Beobachtungen war ein Zeitraum von fast einem Jahr erforderlich. | |
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| Das Gutachten belegt im Ergebnis, dass sich der Schwarzstorch in mehreren Bereichen der Trasse in bestimmten Zeiträumen aufhält. Seitens der Naturschutzbehörde wurden daraufhin entsprechende Sichtschutzanlagen sowie die Anlage eines Teiches im Bereich der Weid bei Dippach gefordert, welche wiederum einen Grunderwerb bzw. eine Zustimmung der an den Radweg angrenzenden Eigentümer in verschiedenen Abschnitten des geplanten Radweges erforderlich machen. | |
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| Daraufhin musste der Magistrat die ursprüngliche Trassenführung von Herdathurm nach Dippach verwerfen, da die geforderten Schutzmaßnahmen schlichtweg nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind. | |
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| Nach weiteren Absprachen mit allen Beteiligten des Landkreises Fulda, der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Fördergeber Hessen-Mobil wurde eine alternative Routenführung von Herdathurm nach Hundsbach besprochen, die ohne naturschutzfachliche Auflagen und Beschränkungen möglich wäre. Diese soll über die bereits bestehende, sanierungsbedürftige Verbindungsstraße nach Hundsbach führen. | |
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| Jedoch bestehen auch auf der ersten Trasse „Dölchensweg“ zwischen Wendershausen und Herdathurm enorme Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde zur Errichtung von Sichtschutzelementen zum Schutz des Schwarzstorches. Diese werden seitens des Magistrates zwar als umsetzbar eingestuft, jedoch muss hierfür Grunderwerb getätigt werden. Die erforderlichen Flächen befinden sich nicht in städtischem Eigentum. Nach langen Verhandlungen werden die Zustimmungen zum Grunderwerb leider nicht von allen Eigentümern erteilt. Die geplante, bereits mit einem Förderbescheid versehende Trassenführung ist damit gescheitert. | |
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| Es muss nun eine neue Trassenführung gesucht werden, um die Anbindung des Ulstertalradweges nach Thüringen zu gewährleisten. Die bereits gewährten Fördermittel i.H.v. 813.600,- € können unter den v. g. Voraussetzungen nicht genutzt werden. Es muss jetzt über einen komplett neuen Förderantrag in einem anderen Zuwendungsprogramm beraten und gegebenenfalls beantragt werden. | |
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| Parallel zu dem v. g. Antrag wurde gemeinsam mit der Stadt Kaltennordheim, der Marktgemeinde Hilders sowie der Gemeinde Ehrenberg ein weiterer Förderantrag im Programm Klimaschutz durch Radverkehr auf den Weg gebracht. Dieser Antrag beinhaltet u. a. eine länderübergreifende Radwegetrasse für den Abschnitt von Thüringen bis nach Hundsbach und verschiedene Fahrradinfrastrukturmaßnahmen im gesamten Ulstertal. Durch den Wechsel der Sachbearbeiter(innen) und den immer wieder zusätzlich geforderten Änderungen und Anpassungen der Antragsunterlagen wurde bis heute keine Bewilligung für die Maßnahmen erteilt, aber in den nächsten Wochen in Aussicht gestellt. | |
| Eine Ausführung der städtischen Maßnahmen wird unter dem Vorbehalt der Bewilligung in dem genannten Programm im Jahr 2025 mit einzelnen Beschaffungsmaßnahmen beginnen und voraussichtlich im Jahr 2027 abgeschlossen sein. | |
| - | Bürgermeister Dänner beantwortet die schriftliche Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing vom 30.08.2023 zur Benennung eines Beauftragten für Inklusion: | |
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| In der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2023 wurde beschlossen, einen „Beauftragten für Inklusion“ zu benennen, der neben dem Bürgermeister als Ansprechpartner, Koordinator und Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger dient und insbesondere auch bei Bauprojekten für Fragen der Barrierefreiheit und Inklusion zur Verfügung steht sowie dem Magistrat regelmäßig berichtet. | |
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| 1.) | Welche Person wurde benannt |
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| Zunächst einmal muss noch erwähnt werden, dass es sich bei der Benennung eines Beauftragten für Inklusion nicht um einen klassischen Inklusionsbeauftragten handeln wird, der neben einem breiten Wissen zu baulichen Themen wie Barrierefreiheit auch über viele weitere Qualifikationen verfügen muss. Es soll keine zusätzliche Stelle geschaffen werden. Diese Aufgabe soll innerhalb der Stadtverwaltung eine Person aus der städtischen Bauabteilung übernehmen. |
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| Ziel ist es, diese Person zunächst zu qualifizieren, damit dringend erforderliche Kenntnisse in Bezug auf barrierefreies Bauen vorhanden sind sowie weiteres Know-how innerhalb der Verwaltung aufgebaut werden kann. Selbstverständlich soll diese Person auch als kompetenter Ansprechpartner für andere inklusive Themen dienen. Sobald dies gegeben ist und die Qualifikationen erworben wurden, wird der Ansprechpartner auch nach außen bekannt gegeben, als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und städtische Bauprojekte begleiten. |
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| 2.) | Welche inklusiven Projekte wurden angestoßen |
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| Diese Frage bezieht sich auf einen weiteren Aspekt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2023. Dabei geht es zwar auch um den Beauftragten für Inklusion, aber auch in besonderem Maße darum, dass die Stadt gute inklusive Projekte begleitet und einen regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Tanner Diakoniezentrum führt. Es geht aber auch darum, dass Inklusionsthemen bei städtischen Bauprojekten mitgedacht und auf Umsetzbarkeit geprüft werden. Insofern ist dies eigentlich immer auch ein Thema. Besonders herauszustellen sind die inklusiven Projekte mit dem Tanner Diakoniezentrum. Bei den jährlichen Tanner Märkten erfolgt eine noch bessere Einbindung des Diakoniezentrums. Insbesondere auch bei den monatlichen Handgemacht-Märkten wurde das Tanner Diakoniezentrum immer wieder eingebunden und hat den Markt mit seinen Produkten und Beiträgen enorm bereichert. Das angedachte Projekte eines Kleiderladens in einem ehemaligen Tanner Geschäft, welches zur Zeit leer steht, musste leider immer wieder verschoben werden, da das Tanner Diakoniezentrum im Moment keine Personalressourcen zur Verfügung stellen kann. Ob eine zukünftige Realisierung noch stattfinden kann, ist zum Zeitpunkt dieser Anfrage noch nicht klar. |
| - | Bürgermeister Dänner beantwortet die schriftliche Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing vom 20.08.2023 zum Sperrvermerk Neubau Feuerwehrstützpunkt Tann (Rhön): | |
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| In der Stadtverordnetensitzung vom 31.03.2023 wurde auf Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP ein Sperrvermerk auf die Position Nr. 014000 Neubau Feuerwehrstützpunkt, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushalt 2023 angebracht. Begründung: Es ist Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung oder einzelner Stadtverordneter den Magistrat bei der Durchführung der Dienstgeschäfte zu kontrollieren. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind einzuhalten. | |
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| 1. | Wurden nach dem 31.03.2023 Ausgaben für den neuen Feuerwehrstützpunkt getätigt? Falls ja, für welche Maßnahmen und um welche Summen handelt es sich? |
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| Es wurden Rechnungen für die Planungsleistungen der Objektplanung, Außenanlage und Technischen Gebäudeausrüstung bezahlt. Es handelt sich hierbei um Abschläge für die Planungsleistungen der Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung bis zur Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung. Insgesamt liegen die getätigten Zahlungen nach dem 31.03.2023 bei rund 75.000,00 € brutto. Diese Ausgaben werden über genehmigte Haushaltsmittel für die Planung des Projektes bezahlt. Der genannte Sperrvermerk der Stadtverordnetenversammlung bezieht sich auf konkrete Baumaßnahmen bzw. die bauliche Umsetzung des Projektes. |
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| 2. | Wurden nach dem 31.03.2023 Ausschreibungen für den neuen Feuerwehrstützpunkt getätigt? Falls ja, welche? Wurden Firmen bzw. Ingenieurbüros bereits Aufträge erteilt? |
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| Die Planungsleistungen für die Außenanlage wurden vergeben. Die Beauftragung erfolgte stufenweise, es wurden bislang nur die Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) übertragen. Die Planungsleistung war zwingend notwendig zur Kostenermittlung der gesamten Maßnahme und für die Schnittstellen Entwässerung, Höhenplanung, der Fachplanungen Objektplanung und Technische Gebäudeausrüstung. Ebenso wurde die Planungsleistung benötigt, um Kostenreduzierungen ermitteln zu können: Parkplatzanordnung, Zufahrten, Geländehöhen, Entwässerung. Weiterhin wurden Daten der Außenanlage für die Ermittlung von weiteren Zuschüssen benötigt und für die Zuarbeit für die Änderung des Bebauungsplans. Des Weiteren wurde ein externes Fachbüro für einen PRE Check für eine mögliche KfW Förderung (Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude) beauftragt. Es wurde geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Umsetzung möglich ist bzw. überhaupt wirtschaftlich ist. Die gesamte weitere Planung und auch die Finanzierung der Maßnahme ist abhängig von dem Ergebnis, ob die KfW Förderung in Anspruch genommen werden kann bzw. soll oder nicht. Insgesamt sind bislang nur Planungsleistungen beauftragt worden. |
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| 3. | In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für den Neubau des Feuerwehrstützpunktes Kuhleich nach den aktuellen Prognosen? |
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| Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 6,4 Mio Euro brutto. Da es absehbar und auch wirtschaftlich sinnvoll ist, dass die KfW Förderung für Klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden in Anspruch genommen werden soll, wurden zur Einhaltung der entsprechenden Auflagen (z.B. PV -Anlage, Wärmedämmwerte, etc), die zusätzlichen Kosten hierfür bereits mit eingerechnet. In dem Zuge möchten wir auf die Beantwortung der letzten Anfrage vom 01.05.2023 bzgl. der Kosten zum Neubau FWGH Tann verweisen. Hier wurde ausführlich über die aktuelle Kostenlage informiert. Auf diesem Stand wurde die Planung entsprechend fortgeführt. Des Weiteren ist es geplant, sobald die Entwurfsplanung mit aktueller Kostenschätzung und geplanten Finanzierung vollständig ausgearbeitet ist, eine Infoveranstaltung für die Mandatsträger (Magistrat, Stadtverordnete) zusammen mit den beteiligten Feuerwehren durchzuführen, bei der die aktuelle Entwurfsplanung mit Kostenschätzung ausführlich vorgestellt wird. |
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| 4. | Aus welchen Mitteln soll die Finanzierung erfolgen? Falls vorhanden, erläutern Sie bitte den Finanzierungsplan. |
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| Zum jetzigen Zeitpunkt der Anfrage sind noch nicht alle Parameter bekannt. Daher kann auch noch kein abschließender Finanzierungsplan mitgeteilt werden. Uns liegen derzeit Förderbescheide seitens des Landes Hessen und des Landkreises Fulda über insgesamt ca. 1,20 Mio. EUR vor. Weitere 45 TEUR sind als Zuschuss zu erwarten, da eine Zusammenlegung von mehreren Feuerwehren erfolgt. Trotz intensiver Bemühungen um weitere Fördergelder wird es vom Land Hessen keine zusätzliche Erhöhung der Fördermittel geben. Auch bei anderen Kommunen waren derartige Anträge erfolglos. Beim Landkreis Fulda wurde ein Antrag auf zusätzliche Förderung gestellt, der aber noch nicht bewilligt wurde. Durch die gerade in Prüfung befindlichen KFW-Förderprogramme sind ggf. weitere Zuschüsse in Form von Tilgungszuschüssen und Zinsvorteilen zu erwarten. Ebenso prüfen wir im Moment noch kleinere Zuschüsse aus Klimaprogrammen. Fest steht aber schon jetzt, dass der überwiegende Teil der Finanzierung in Form von zusätzlichen Kreditaufnahmen der Stadt Tann (Rhön) dargestellt werden muss. |
| - | Bürgermeister Dänner beantwortet die schriftliche Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing vom 29.08.2023 zur Weiterverwendung des Feuerwehrhauses in der Bahnhofstraße in Tann (Rhön): | |
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| Das Feuerwehrhaus in der Bahnhofstraße soll nach Bezug des neuen Feuerwehrstützpunktes im Kuhleich umgebaut werden und der Stadt Tann (Rhön) als Bauhof dienen. | |
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| 1. | Mit welchem Investitionsvolumen wird für die Sanierung (z.B. Dach) und dem Umbau des Gebäudes gerechnet? |
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| Das bisherige Bauhofgebäude ist in der jetzigen Form für eine weitere Nutzung als Bauhof nur bedingt geeignet. Es fehlt vor allen Dingen an Lager- und Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge, Maschinen und Gerätschaften. Im Innen- und Außenbereich des Gebäudes ist alles sehr beengt. Aus diesem Grund werden derzeit neben dem eigentlichen Bauhofgebäude auch weitere Standorte zur Lagerung von Material und Gerätschaften genutzt. Zusätzlich müssten bei einer möglichen Weiternutzung in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen für eine Sanierung des Gebäudes getätigt werden. Ein größerer Umbau des derzeitigen Feuerwehrhauses wird nicht angestrebt. Die vorhandenen Räumlichkeiten sind für die Zwecke des Bauhofes wie geschaffen. Toilettenanlagen und Küche sind vorhanden sowie ein größerer Besprechungsraum. Gegebenenfalls wird ein Teil des Gebäudes energetisch angepasst und evtl. geringfügige Raumaufteilungen wie z. B. für die Wasserversorgung und für die Lagerung von Gefahrenstoffen bei der künftigen Planung berücksichtigt. Im Außenbereich sind die Anordnung von Schüttgutboxen erforderlich. Eine Sanierung des Dachs ist auf lange Sicht erforderlich und bei der energetischen Betrachtung zu berücksichtigen. Eine aktuelle Kostenschätzung liegt noch nicht vor. |
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| 2. | Aktuell ist der städtische Bauhof zu klein, um alle Maschinen und Materialien dort zu lagern. Ist der vorhandene Platz auf dem Gelände in der Bahnhofstraße ausreichend, um alle bisherigen „Außenstellen“ aufzulösen? |
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| Geplant ist es, die noch vorhandenen Außenstellen bis auf die Lagerfläche bei der Straßenmeisterei in der Bergstraße sukzessive aufzulösen. |
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| 3. | Falls nein, wie wird weiter verfahren? |
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| Siehe 2. |
| - | Bürgermeister Dänner beantwortet die schriftliche Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing vom 28.08.2023 zur Kostenschätzung/Prognose für die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses in Lahrbach: | |
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| Mit welchen Kosten ist nach den aktuellen Schätzungen für den Bereich der Feuerwehr zu rechnen? | |
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| Momentan befinden wir uns in der Vorplanung des Bauvorhabens und erste Entwürfe vom Feuerwehrgebäude werden mit den beteiligten Personen besprochen. Ein genauer Kostenrahmen für den Bereich der Feuerwehr wurde momentan noch nicht erstellt. Sobald die Entwürfe und Vorplanungen abgeschlossen sind, wird auf dieser Grundlage, ein Kostenrahmen festgelegt, der ein technisch, einwandfreies Bauen ermöglicht. | |
| - | Abstimmung Bedarfsplanung Kinderbetreuung | |
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| Bürgermeister Dänner informiert über das Schreiben des Landkreises Fulda vom 25.07.2023, wonach die am 19.07.2023 vorgelegte Bedarfsplanung mit dem örtlichen Jugendhilfeträger abgestimmt wurde. Die dargelegten Sachstände und Planungen sind plausibel und nachvollziehbar. | |
| - | Stadtverordnetenvorsteher Witzel gibt den Termin zum Besuch des Überlandwerk Rhön bekannt. Die Fahrt nach Mellrichstadt findet am Mittwoch, den 08. November 2023, um 18.30 Uhr statt. | |
Schluss der Sitzung: 21.31 Uhr