Nach § 21 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung (TWVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 99 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, sind im Trinkwasser verwendete Zusatzstoffe zur Trinkwasseraufbereitung regelmäßig den Anschlussnehmern bzw. Verbrauchern mitzuteilen.
Hiermit wird bekanntgegeben, dass das Trinkwasser des Tiefbrunnen Oberrückersbach zum Zwecke der Einstellung des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichts/pH-Wert-Anhebung (Entsäuerung zur Vermeidung von Rohrleitungskorrosionen) über dolomitisches Filtermaterial behandelt wird (erforderliche und zugelassene Zusatzstoffe: Calciumcarbonat und Magnesiumoxid). Das Trinkwasser des Tiefbrunnen Oberrückersbach versorgt folgende Ortsteile:
Oberrückersbach, Unterrückersbach, Altschwambach, Neuschwambach, Aura, Brauertshof und einen Teilbereich von Esbachsgraben (Hs.-Nr. 8, 10, 11, 14, 15, 16, 19 und 20).
Tann (Rhön), den 19.10.2023