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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushalt 2023 ohne Auflagen genehmigt

Der Haushalt 2023 wurde am 26. Juni 2023 vom Landkreis Fulda ohne Auflagen genehmigt. In der Folge die Haushaltssatzung 2023 mit der Genehmigung des Landkreises Fulda als Aufsichtsbehörde.

Haushaltssatzung

der Stadt Tann (Rhön) für das

Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

2023

wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

10.670.527 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-10.666.402 EUR

mit einem Saldo von

4.125 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

25.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

25.000 EUR

mit einem Überschuss von

29.125 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

576.767 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.799.300 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-5.498.000 EUR

mit einem Saldo von

-2.698.700 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.698.600 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-576.615 EUR

mit einem Saldo von

2.121.985 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahresvon

52 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.698.600 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

650 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

650 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

394 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Tann (Rhön), den 03.04.2023

Der Magistrat
Dänner
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 92a Abs. 3, 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushalts-satzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Landrat des

Landkreises Fulda

als Behörde der Landesverwaltung  —  Fulda, 26.06.2023

Genehmigung

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von

2.698.600,-- Euro

(in Worten: „zwei Millionen sechshundertachtundneunzigtausendsechshundert Euro“)

2. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Tann (Rhön) vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.000.000,-- Euro

(in Worten: „zwei Millionen Euro“)

3. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

1.000.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million Euro“)

Schmitt

Erster Kreisbeigeordneter  —  (Siegel)

Der Haushaltsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 13.11.2023 bis 21.11.2023 im Rathaus Tann (Rhön), Marktplatz 9, Zimmer EG 02 (Erdgeschoss Finanzabteilung), während der Dienststunden zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch, täglich

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr,

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Tann (Rhön), den 10.11.2023

Der Magistrat der Stadt Tann (Rhön)
Mario Dänner
Bürgermeister