Der Haushalt 2023 wurde am 26. Juni 2023 vom Landkreis Fulda ohne Auflagen genehmigt. In der Folge die Haushaltssatzung 2023 mit der Genehmigung des Landkreises Fulda als Aufsichtsbehörde.
Haushaltssatzung
der Stadt Tann (Rhön) für das
Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr | 2023 |
| wird im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.670.527 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -10.666.402 EUR |
| mit einem Saldo von | 4.125 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 25.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 25.000 EUR |
| mit einem Überschuss von | 29.125 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 576.767 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.799.300 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -5.498.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -2.698.700 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.698.600 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -576.615 EUR |
| mit einem Saldo von | 2.121.985 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahresvon | 52 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.698.600 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 650 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 650 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 394 v. H. | |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Tann (Rhön), den 03.04.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 92a Abs. 3, 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushalts-satzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat des
Landkreises Fulda
als Behörde der Landesverwaltung — Fulda, 26.06.2023
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
1. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von
2.698.600,-- Euro
(in Worten: „zwei Millionen sechshundertachtundneunzigtausendsechshundert Euro“)
2. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Tann (Rhön) vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.000.000,-- Euro
(in Worten: „zwei Millionen Euro“)
3. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von
1.000.000,-- Euro
(in Worten: „eine Million Euro“)
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter — (Siegel)
Der Haushaltsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 13.11.2023 bis 21.11.2023 im Rathaus Tann (Rhön), Marktplatz 9, Zimmer EG 02 (Erdgeschoss Finanzabteilung), während der Dienststunden zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag bis Mittwoch, täglich | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr. |
Tann (Rhön), den 10.11.2023