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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 47/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Information der Bürgerinnen und Bürger

über Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön)

am Freitag, den 11. November 2022, 20:00 Uhr, im großen Saal der Rhönhalle.

Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 12 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.

Die Stadtverordnete Andrea Willing beantragt, die Tagesordnungspunkte 1, 3, 4, 5 und 6 von Teil A nach Teil B zu verschieben.

Es wird sodann in öffentlicher Sitzung wie folgt verhandelt:

TAGESORDNUNG:

Teil A

2.
Partnerschaftsvertrag mit Tann-Niederbayern

Es wird beschlossen, dem im Anhang befindlichen Partnerschaftsvertrag mit Tann-Niederbayern zuzustimmen.

Blockabstimmung TOP 2: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Teil B

Es sind 13 Stadtverordnete anwesend.

1.
Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung - Verlängerung der Abschaltzeiten

Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird.

Die Verlängerung der Abschaltzeiten wird befristet bis zum 30.04.2023.

Abstimmung: Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 10 Enthaltungen: 0

Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:

Es wird beschlossen, die Zeiten für die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung zu verlängern. Bisher erfolgt die Nachtabschaltung zwischen 00:30 Uhr und 03:30 Uhr. Eine Verlängerung soll erfolgen von montags bis freitags von 23:00 Uhr bis 4:30 Uhr und von samstags auf sonntags von 0:30 Uhr bis 5:30 Uhr.

Abstimmung: Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1

3.
Dorferneuerung (IKEK) - Umsetzung Projektmaßnahme Garten der Begegnung

a)

Es wird beschlossen, das kommunale Projekt „Garten der Begegnung“ in dem Stadtteil Günthers entsprechend der im Anhang hinzugefügten Projektbeschreibung umzusetzen.

b)

Die gesamten, geplanten Baukosten belaufen sich auf 184.389,00 €. Es werden weitere Mittel in Höhe von 84.000 € für die Finanzierung der kompletten Maßnahme aus dem Produkt Orts- und Regionalentwicklung (51110) zur Verfügung gestellt. Insgesamt 35.000 € sollen durch Eigenleistung der Dorfgemeinschaft eingespart werden.

Die Nettokosten werden zu 90 % gefördert und die Fördersumme beträgt 113.445,00 €.

c)

Die Berechnung der Folgekosten für den Garten der Begegnung wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

Abstimmung: Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

4.
Dorferneuerung (IKEK) - Planungsleistung Sanierung DGH und Anbau Feuerwehr Lahrbach

Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird.

Es wird beschlossen, die Planungsleistung für das DGH Lahrbach und den Anbau der Feuerwehr nach den Leistungsphasen 2-4 zu beginnen, nachdem die Maßnahmen Rhönhalle und Sanierung der Friedhofsmauer (beschlossen in der Sitzung vom 27.05.2022) sowie Umbau DGH Theobaldshof (im IKEK für 2022 vorgesehen) geplant worden sind.

Abstimmung: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 10 Enthaltungen: 1

Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:

Es wird beschlossen, die Planungsleistung für das DGH Lahrbach und dem Anbau der Feuerwehr nach den Leistungsphasen 2-4 zu beginnen.

Die gesamten Bruttobaukosten für die Sanierung des DGH und Anbau Feuerwehr betragen nach Kostenschätzung DIN 276 insgesamt 2.461.677,36 €. Nach der Honorarkostenschätzung ergibt sich ein Gesamtbetrag von den Leistungsphasen 2-4 von 64.151,82 €.

Da die Kosten des DGH und der Feuerwehr durch unterschiedliche Fördergeber getrennt werden müssen, ergibt sich für den Umbau DGH, welches der IKEK-Förderung entspricht, einen Bruttobetrag von 36.566,54 €.

Die Nettokosten werden zu 90 % gefördert und die Fördersumme beträgt 30.728,18 €. Der Anteil der Feuerwehr beträgt Brutto 27.585,28 €, welches vom Hessischen Ministerium und vom Landkreis Fulda gefördert wird. (Kreisausgleichsstock) Die Förderung für den Anbau der Feuerwehr ist noch nicht beantragt und somit steht die Höhe der Fördersumme noch nicht fest.

Die Mittel für die Finanzierung der Maßnahme, müssen aus dem Produkt Orts- und Regionalplanung (51110) zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmung: Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2

5. Gemeinsamer Antrag der CDU- SPD- und FDP Stadtverordnetenfraktionen

Erweiterung der Steuerungsgruppe zum IKEK

Der Magistrat wird beauftragt anhand der Schwerpunktthemen des Leitbildes der Stadt Tann (Rhön) (IKEK 2022) Bürgerinnen oder Bürger für die Steuerungsgruppe zu benennen. Folgende Vorgaben sind zu berücksichtigen:

1.

„Lebenswert für Jung und Alt“

  • Vertreterin oder Vertreter eines Vereins mit Jugendarbeit

2.

„Stadt mit Gemeinschaftsgefühl“

  • Vertreterin oder Vertreter aus einer Integrativen Einrichtung

3.

„Tourismusstandort in der Rhön“

  • Vertreterin oder Vertreter der Tanner Wirte-Vereinigung

4.

„Natürlich Leben und Bauen“

  • Vertreterin oder Vertreter einer Einrichtung für die Tanner Bürgerinnen und Bürger

Abstimmung: Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2

6.
Gemeinsamer Antrag der CDU- SPD- und FDP-Stadtverordnetenfraktionen
Überarbeitung der Kostenbeteiligung für die Bürgervereine

Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:

Der Magistrat wird beauftragt, einen Beschlussvorschlag über eine geänderte Kostenbeteiligung der Trägervereine der Dorfgemeinschaftshäuser zu erarbeiten in welchem der Anteil der Trägervereine 25 % der Verbrauchskosten beträgt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Weiterhein ist den Stadtverordneten eine Übersicht der Kosten des jeweiligen Dorfgemeinschaftshauses für die Jahre seit Übernahme durch den entsprechenden Trägerverein in Vorbereitung der nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen.

Abstimmung: Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 12 Enthaltungen: 0

Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:

Der Magistrat der Stadt Tann/Rhön wird beauftragt die Kostenbeteiligung der Bürgervereine für das Jahr 2023 zu überarbeiten. Ein Vorschlag wäre die Kostenbeteiligung auf 75 % Stadt und 25 % Verein für das Jahr 2023 umzustellen. Weiterhin ist anzustreben die Verbrauchskosten wie z.B. Strom, Verbrauchsmaterialien für alle DGH´s einheitlich anzupassen.

Abstimmung: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1

7.
Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Bürgermeister Dänner gibt die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.000,00 Euro für die Beschaffung von Straßenverkehrsschildern für die Beschilderung von Gemeindestraßen der Stadt Tann (Rhön) bekannt.

8.
Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal

Bürgermeister Dänner informiert über den aktuellen Stand der operativen Arbeiten bezüglich des „Gemeindeverwaltungsverbandes Ulstertal“.

9.
Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrates

Bürgermeister Dänner informiert im Einzelnen über wichtige Beschlüsse des Magistrates.

10.
Wahl von Vertretern oder Vertreterinnen und deren Stellvertretern oder Stellvertreterinnen für die Verbandsversammlung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverband „Hohe Rhön“
  • Wahl der Vertreter/innen

Es liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen mit Datum vom 10.11.2022 vor, in welchem folgende 2 Kandidaten vorgeschlagen werden:

1. Uwe Kirchner

2. Ramona Hornig

Es wird per Handzeichen gewählt.

Abstimmung: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

(Die Stadtverordnete Andrea Willing erklärt, an der Abstimmung nicht teilzunehmen)

Somit sind Herr Uwe Kirchner und Frau Ramona Hornig gewählt und nehmen auf Anfrage die Wahl an.

  • Wahl der jeweiligen Stellvertreter/innen

Es liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen mit Datum vom 10.11.2022 vor, in welchem folgende 2 Kandidaten vorgeschlagen werden:

1. Reiner Jörges

2. Hans Dänner

Es wird per Handzeichen gewählt.

Abstimmung: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

(Die Stadtverordnete Andrea Willing erklärt, an der Abstimmung nicht teilzunehmen)

Somit sind Herr Reiner Jörges und Herr Hans Dänner gewählt und nehmen auf Anfrage die Wahl an.

11.
Wassergebühren für das Jahr 2023;
Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation 2023

Der vorliegenden Wassergebührenkalkulation für 2023 wird zugestimmt. Danach wird auch ein Ausgleich der Vorjahresergebnisse wie folgt berücksichtigt:

Bei der Wasserverbrauchsgebühr wird eine weitere Rücklagenentnahme in Höhe von insgesamt 32.880,00 EUR berücksichtigt, um eine Kostendeckung zu erreichen. Im Ergebnis verbleiben damit die jeweiligen Gebührensätze für die Wasser-Verbrauchs- und -Grundgebühr für das Jahr 2023 unverändert auf dem Stand seit dem Jahre 2021.

Des Weiteren wird dadurch festgelegt, dass noch eine Rücklage von 11.000 EUR bestehen bleibt aus dem Ergebnis der Vorjahre (Stand Nachkalkulation 2020 vorl.) zwecks zukünftiger Berücksichtigung.“

Abstimmung: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1

12.
Abwassergebühren für das Jahr 2023;

a) Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation 2023 der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren

b) Erlass IV. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung

a) Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation 2023 der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren

„Der vorliegenden Abwassergebührenkalkulation für 2023 wird zugestimmt. Danach erfolgt eine Gebührenerhöhung (durch Erlass einer Änderungssatzung) und es wird auch ein Ausgleich der Vorjahresergebnisse wie folgt berücksichtigt:

a)

bei der Schmutzwassergebühr:

Berücksichtigung der Kostenunterdeckung aus dem Jahre 2020 (7.664 EUR vorl.) in der Gebührenkalkulation für 2023.

b)

bei der Niederschlagswassergebühr:

Berücksichtigung der Kostenunterdeckung aus dem Jahre 2020 (11.630 EUR vorl.) in der Gebührenkalkulation für 2023.

b) Erlass IV. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung

Es wird die im Entwurf vorliegende IV. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) als Satzung beschlossen. Aufgrund des umfangreichen Textes ist eine Ausfertigung der Änderungssatzung dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmung: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

13.
Anfragen und Mitteilungen

Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 17.10.2022 zum Zustand der Tanner Wasserversorgung in Dürrejahren.

Die Anfrage wurde in 5 Unterpunkte unterteilt und wird wie folgt zitiert:

  1. Wie entwickelten sich die Wasserstände in den Hochbehältern in den letzten fünf Jahren?
  2. Falls die Füllstände in der Tendenz von Jahr zu Jahr sinken und damit die Regenrationsfähigkeit gefährdet, ist: Wie will der Magistrat die nächsten Jahre dem entgegenwirken?
  3. War die Wasserversorgung in 2022 gefährdet gewesen?
  4. Gab es Maßnahmen des Magistrates, um den Wasserverbrauch in 2022 zu senken?
  5. Wie sicher ist die Wasserversorgung im Falle eines Ausfalls der Stromversorgung (Blackout)?
Stellungnahme zu der Anfrage:
Zu 1:

In der Annahme, dass es bei der Fragestellung nicht um die Hochbehälter - also die Trinkwasserspeicheranlagen - gehen soll (denn die waren i.d.R. mindestens 1x täglich gefüllt), sondern um den Zustand der Gewinnungsanlagen (Quellen und Tiefbrunnen), kann allgemein wie folgt ausgeführt werden:

Die Grundwasserstände und Quellschüttungen werden regelmäßig überwacht. Bemerkbar ist durch den geringeren Niederschlag in den „Trockenmonaten“ eine Verringerung der Quellschüttungen bis auf Niveau der Daten langjähriger Mindestschüttungen sowie die längere Zeitdauer bei geringer Quellschüttung. Zu möglichen Auswirkungen der Grundwasserspiegel bei den Tiefbrunnen ist eine Aussage schwieriger, da differenzierter zu betrachten (je nach Fördermenge und dem Zusammenspiel mehrerer Gewinnungsanlagen). Allgemein kann aber ausgesagt werden, dass in den letzten 5 Jahren keine besonderen negativen Entwicklungen wg. Trockenheit zu verzeichnen waren.

Zu der Situation der sechs sog. Wasserinteressentengemeinschaften im Bereich der Stadt Tann (Rhön) sowie div. „Alleinversorgern“ im Außenbereich liegen der Verwaltung allerdings keine Daten vor.

Zu 2:

Siehe insbesondere Antwort zu 1. Eine besondere tendenzielle Gefährdung der städt. Trinkwasserversorgung ist diesbezüglich derzeit nicht ersichtlich, sodass seitens des Magistrates derzeit keine besonderen Maßnahmen zu veranlassen sind.

Soweit mit „Regenrationsfähigkeit“ die sog. Regenerationsfähigkeit von Gewinnungsanlagen gemeint ist, wird aufgrund der Komplexität allgemein auf die Website des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (hlnug.de) verwiesen. Hier stehen umfangreiche Fachinformationen zur Verfügung.

Zu 3:

Nein.

Zu 4:

Nein.

Zu 5:

Bezüglich der Thematik „Blackout“ kann allgemein gesagt werden, dass die städt. Trinkwasserversorgung auf dem derzeitigen Stand/Niveau nicht ohne Strom auskommen kann. Dies ist alleine schon bedingt durch die erforderlichen Aufbereitungsanlagen sowie auf die besonders wichtigen „Standbeine“ an Gewinnungsanlagen, nämlich den vorh. vier Tiefbrunnen und weiterer Pumpstationen.

Bei einem Stromausfall ist die übliche Wasserversorgung jedoch noch über ca. 2-3 Tage gewährleistet aufgrund des Volumens der vorhandenen Speicheranlagen (Hochbehälter).

Aufgrund der aktuellen Lage befasst sich der Magistrat bzw. die Verwaltung natürlich mit der Erarbeitung weiterer Handlungsmöglichkeiten im Falle eines längerfristigen Stromausfalls. Dazu gehören u. a. Planungen wie

a)

Anschaffung / Bereithaltung von Notstromaggregaten,

b)

provisorische Trinkwasseraufbereitung ohne Strom,

c)

Mindestwasserversorgung durch Quellwasser im Freigefällesystem sowie

d)

Aktualisierung des sog. „Maßnahmenplans“ gem. § 16 (5) der Trinkwasserverordnung (TVO); hier werden ebenfalls Punkte berücksichtigt wie z. B.

  • Standorte netzunabhängiger Brunnen und Quellfassungen
  • Verzeichnis fremder Fahrzeuge zum Wassertransport
  • Verzeichnis von Stellen mit Vorräten an abgepacktem Wasser,
  • Verzeichnis sonstiger verfügbarer Wasservorkommen sowie
  • Bereitschafts- und Benachrichtigungspläne einschl. Aktualisierung der Liste von Behörden bzw. Ansprechpartnern der Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz und dergleichen.
Allgemein:

Durch die vergangenen Investitionen in die öffentl. Trinkwasserversorgung insbesondere mit Abschluss des Bauprogrammes „Neuordnung der Wasserversorgung“ im Jahre 2015 verfügt die Stadt Tann (Rhön) über ein recht gutes Verbundsystem, sodass z. B. kurz- bis mittelfristige Beeinträchtigungen bei einzelnen Gewinnungsanlagen (einschl. mengenmäßiger Verringerung und Ausfall) i. d. R. gut kompensierbar sind. Die vorh. Wasserrechte und Gewinnungsmöglichkeiten sind in der Summe auch längerfristig als gut auskömmlich bewertbar.

Es wird an dieser Stelle aber auch darauf hingewiesen, dass neben wenig Niederschlag auch eine kurzfristigere Gefährdung z. B. durch vermehrte Starkregenereignisse gegeben sein kann.

Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 17.10.2022 zur Fußgängerbrücke Am Unsbach zum Bleichplatz.

Seit einiger Zeit ist die Fußgängerbrücke zwischen der Straße Am Unsbach und dem Bleichplatz mit einer Kette gesperrt.

Die Brücke ist eine Abkürzung vom Wohnmobilstellplatz in die Stadtmitte. Trotz der Sperrung wird sie noch genutzt.

1.

Aus welchem Grund wurde die Brücke gesperrt?

Im Rahmen einer Brückenprüfung wurde festgestellt, dass die einfeldrige Stahlbetonplattenbrücke aus dem Jahr 1948, nicht mehr ausreichend tragfähig und eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Es wurde der Abriss der Brücke vorgeschlagen. Um den Zugang zur Brücke zu unterbinden, wurde die Brücke entsprechend gesperrt.

2.

Wer hat die Sperrung veranlasst?

Die Sperrung wurde von der Stadt Tann (Rhön) veranlasst und ausgeführt.

3.

Soll die Brücke in Zukunft wieder geöffnet werden?

Nein.

Es wäre ggf. zu prüfen, ob es künftig Fördermaßnahmen für die Errichtung einer neuen Brücke gibt und mit welchen Eigenmitteln ein Brückenbau realisiert werden kann.

Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 19.10.2022 zum Sachstand Radwegeprojekte der Stadt Tann (Rhön).

1.) Wie ist der aktuelle Sachstand im Projekt „Lückenschluss Radweg Tann - Unterweid

Seitens der Stadt Tann (Rhön) ist gemeinsam mit der Partnerstadt Kaltennordheim geplant, einen Lückenschluss zwischen dem Ulstertalradweg und dem Feldatalradweg herzustellen.

Hierzu soll von Wendershausen (Am Dölchen) eine Asphaltierung von bestehenden Feldwegen über Herdathurm führend bis hin zu Kreisstraße nach Dippach hergestellt werden.

Für diesen Teilabschnitt wurden bereits Fördergelder i.H.v. 813.600,- € bewilligt.

Der 2. Abschnitt des Lückenschlusses führt dann die Kreisstraße entlang in Richtung Hundsbach bis zur ehemaligen Grenze. Von dort aus soll der Radweg seitens der Stadt Kaltennordheim über Unterweid weitergeführt werden.

Für diesen 2. Bauabschnitt wurden gemeinsam mit der Stadt Kaltennordheim Fördergelder in einem anderen Förderprogramm des Bundes beantragt. Seitens des Fördergebers wurde das Projekt positiv bewertet, ein Förderbescheid steht aber noch aus.

2.) Ist hier wie beim Radweg Günthers-Motzlar mit Auflagen durch den Umweltschutz zu rechnen.

Im Bereich der geplanten Radwegetrasse durch das Weidtal befinden sich natursensible Bereiche sowie Schwarzstorchpopulationen. Daher ist eine enge Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich, welche die naturschutzrechtliche Genehmigung für den Radwegebau erteilen muss.

Um eine Genehmigung für die Umsetzung des Projektes zu erhalten und den Radweg möglichst im Einklang mit der Natur zu realisieren, hat die Stadt Tann (Rhön) proaktiv ein ornithologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis des Gutachtens liegt seit dem 09.11.2022 vor. Im Ergebnis ergibt sich eine grundsätzliche Umsetzungsmöglichkeit des Vorhabens, jedoch sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich, welche im Einzelnen geprüft und zeitnah mit den übergeordneten Behörden sowie dem Fördergeber besprochen werden.

Wie ist der Sachstand Radweg Mollartshof bis Aura?

Eine Planung für eine mögliche Verbesserung der Trasse ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Entsprechende Haushaltsmittel sollen hierfür im kommenden Haushalt bereitgestellt werden.

In erster Priorität soll zunächst das Projekt „Tann-Unterweid“ umgesetzt werden. Darüber hinaus wurden in dem oben genannten Bundesprogramm neben dem Bau des Radweges auch zahlreiche weitere infrastrukturelle Maßnahmen für den Radverkehr beantragt. Hierzu gehören Ladestationen, Abstellanlagen sowie E-Bike-Verleihsysteme. Insofern der Förderbescheid hierfür erteilt wird, können zahlreiche wichtige Maßnahmen für den Radverkehr umgesetzt werden.

3.) Wann ist bei beiden Radwegeprojekten mit der Umsetzung zu rechnen?

Die Fertigstellung des 1. Abschnittes von Wendershausen bis Dippach war bis Ende 2023 geplant. Aufgrund der Verzögerungen durch die naturschutzrechtlichen Bedenken können die Vorgaben zur zeitlichen Umsetzung aus dem Förderbescheid vermutlich nicht mehr eingehalten werden. Auf Grundlage des v. g. Gutachtens wird ein Antrag auf Mittelumschichtung und auf Verschiebung des Fertigstellungstermins gestellt.

Ein Förderbescheid im Bundesprogramm für den 2. Abschnitt wird nicht vor Frühjahr 2023 vorliegen können. Insofern ist es noch fraglich, ob der 2. Bauabschnitt - bei positivem Förderbescheid - noch in 2023 umgesetzt werden kann.

Wann und in welcher Form eine Verbesserung für die Verbindung Mollartshof - Aura durchführbar ist, werden die für das Jahr 2023 vorgesehenen Ergebnisse der Planungen ergeben.

Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 19.10.2022 zur Entwicklung der Energiekosten für die Stadt Tann (Rhön).

Thema Entwicklung der Energiekosten für die Stadt Tann (Rhön)

1.

Wie wirken sich die gestiegenen Energiekosten auf den städtischen Haushalt aus?

Durch die deutlich gestiegenen Energiekosten werden die geplanten Haushaltsansätze deutlich überschritten. Aktuell wird von einer Überschreitung im Haushalt 2022 von mindestens 50.000 Euro ausgegangen.

Für den Haushalt 2023 werden in der Planung deutlich höhere Ansätze vorgesehen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Situation kurzfristig wieder entspannen wird. Im Haushalt 2023 ist somit im Bereich Heizkosten von Steigerungen von 100% auszugehen. Die Steigerung hat eine betragsmäßige Größenordnung von ca. 60.000 Euro. Im Bereich Treibstoffe rechnen wir mit Steigerungen von 60% (ca. 14.000 Euro Mehrausgaben). Für die Stromkosten gehen wir auch von einer Steigerung von 60% aus. Für diesen Kostenbereich bedeutet das 107.000 Euro Mehraufwendungen.

2.

Welche Einsparungen sind vom Magistrat vorgesehen

a.

kurzfristig

Es wurden seitens der Stadt einige größere und kleinere Maßnahmen umgesetzt bzw. sollen noch umgesetzt werden. Dies sind beispielsweise:

-

Warmwasserabschaltung in den Toiletten und den Küchen des Rathauses

-

Weihnachtsbeleuchtung in der Kernstadt nur im Bereich von Marktplatzes und Stadttor; in den Stadtteilen nur im Bereich des aufgestellten Weihnachtsbaumes

-

Umrüstung der Beleuchtung im Rathaus auf LED-Leuchtmittel

-

Überprüfung der Heizungen auf korrekte Einstellung in allen Liegenschaften

-

Prüfung der Kühl- und Gefrierschränke in den Liegenschaften, Rathaus, Feuerwehrhäuser, Bauhof, DGHs, etc.)

-

Energetische Sanierung der städtischen Kläranlage in Günthers (derzeit in Umsetzung)

-

Erweiterung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung

b.

mittel- und langfristig

-

Weitere energetische Sanierung von städtischen Gebäuden (Heizungsanlagen, Wärmedämmung usw.)

-

Energetische Sanierung im Bereich der Wasserversorgung (z.B. Pumpen)

-

Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden

3.

Welches sind die Hauptkostenblöcke?

Die Hauptkostenblöcke sind Stromkosten, Treibstoffkosten und Heizkosten.

Die geplanten Steigerungen wurden unter Punkt 1 bereits dargestellt.

4.

Welche Folgen sind für unsere Bürger absehbar?

Im Bereich der Abwasserbeseitigung werden sich durch den hohen Energiebedarf Veränderungen bei den Gebühren ergeben. Da für die Kläranlage der Strompreis noch bis Ende 2023 per Vertrag festgesetzt ist, ergeben sich hier erst Steigerungen ab dem Jahr 2024. In welchem Maße sich diese darstellen, ist noch nicht abschätzbar. Jedenfalls werden die Kostensteigerungen und damit Auswirkungen für die Gebührenzahler durch die gerade in Umsetzung befindlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen zumindest abgefedert.

Für die Wassergebühren ist vor allen Dingen durch die steigenden Strompreise eine Auswirkung auf die Gebührensätze zu erwarten. Aufgrund von noch vorhandenen Rücklagen werden sich diese gebührentechnisch erst ab dem Jahr 2024 bemerkbar machen.

Da per Gesetz die Haushalte der Kommunen nur genehmigungsfähig sind, wenn ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis erreicht wird, werden die Steigerungen im Bereich der Energiekosten sowie sämtliche weiteren Kostensteigerungen bei Sach- und Personalkosten auch direkte Folgen für den Bürger hervorrufen.

Dies werden Einsparmaßnahmen im Bereich von Instandhaltungen an Gebäuden und Straßen sowie anderen Bereichen, möglicherweise auch umfangreiche Steuererhöhungen sein.

Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing vom 18.10.2022 über den Sachstand der kommunalen Maßnahmen. Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2022

In der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2022 wurden die kommunalen Projekte

a)

Städtebauliche Beratung

b)

Fachliche Verfahrensbegleitung

c)

Feinkonzeption Museumskonzept

d)

Garten der Begegnung

e)

Konzept/Vorplanung zur Aufwertung und Neugestaltung der Rhönhalle sowie

f)

Sanierung der Friedhofsmauer in der Kernstadt Tann(Rhön)"

auf den Weg der Umsetzung gebracht.

1.) Liegen die Kosten zur Umsetzung der Projekte im vorgesehenen Rahmen? Falls nein, welche Änderungen haben sich ergeben? Wie sollen eventuelle Kostensteigerungen ausgeglichen werden?

Für alle Projekte der Dorferneuerung wurde noch kein fester und abschließender Budgetrahmen seitens der Stadtverordneten definiert. Dieser kann erst festgelegt werden, wenn die Projekte im Rahmen der Detailplanung entwickelt und feinabgestimmt werden.

In den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung wurden erste Mittel für die Projekte zugeordnet, die aber aus oben genannten Gründen nicht abschließend sein können, sondern lediglich eine Indikation bilden.

Die Kosten für die Projekte a), b), und c) liegen nach derzeitiger Betrachtung in dem am 27.05.2022 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten, geplanten Rahmen.

Im Projekt d) gibt es Veränderungen hinsichtlich des Umfanges der Maßnahmen und somit auch der Kosten.

Zu den Projekten e) und f) gibt es bisher keine neuen Erkenntnisse, da die Detailplanungen noch nicht erfolgt sind.

Kostensteigerungen sind in der derzeitigen Situation leider in allen Handlungsfeldern der Stadt Tann (Rhön) zu verzeichnen und in vielen Fällen kaum vorab kalkulierbar. Die städtischen Gremien müssen bei nicht planbaren Kostensteigerungen situativ entscheiden.

2.) Konnten alle Projekte umgesetzt werden? Falls nein, welche nicht und aus welchem Grund?

Die Förderbescheide für die Projekte a), b) und c) liegen vor und die Aufträge an die Büros wurden erteilt. Die städtebauliche Beratung wird sehr gut in Anspruch genommen. Es haben schon zahlreiche, vielversprechende Beratungen von privaten Eigentümern stattgefunden, die im Rahmen der Dorferneuerung (IKEK) ihre Immobilie sanieren möchten.

Projekt d) Garten der Begegnung wurde in enger Absprache mit der Dorfgemeinschaft Günthers und dem Landkreis Fulda als Genehmigungsbehörde von der Stadtverwaltung vorbereitet.

Das Projekt ist Gegenstand der heutigen Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung und kann nach Beschlussfassung unmittelbar als Förderantrag für die Dorferneuerung eingereicht werden.

Projekt e) wurde aus zeitlichen Gründen noch nicht begonnen.

Projekt f) konnte als Förderantrag noch nicht eingereicht werden, weil die Art und Weise der Übernahme des Friedhofes von der Kirche durch die Stadt Tann (Rhön) noch in Klärung und Abstimmung ist. Ein Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn die neuen Eigentumsverhältnisse abschließend geklärt sind.

3.) Wann ist mit dem Baubeginn des Projektes „Aufwertung und Neugestaltung der Rhönhalle" zu rechnen?

Hierzu kann aufgrund der noch nicht erfolgten Vorplanungen und angedachten Bürgerbeteiligungen noch keine Aussage getroffen werden.

4.) Wann ist mit dem Baubeginn des Projektes „Museumskonzept" zu rechnen?

Die konzeptionellen Überlegungen, die durch das Büro beier+wellach erarbeitet werden, sollen bis spätestens Herbst nächsten Jahres abgeschlossen sein. Im Rahmen der Konzepterstellung werden die städtischen Gremien beraten und entscheiden, welches Budget für die Weiterentwicklung der Museen bereitgestellt werden soll. Ebenso müssen konkrete Fördermittel bewilligt werden. Ein Beginn der baulichen Arbeiten wäre somit frühestens Ende 2023, eher Anfang 2024 möglich.

5.) Wann ist mit dem Baubeginn „Sanierung der Friedhofsmauer" zu rechnen?

s.) 2. Dies hängt vom Ergebnis der noch andauernden Gespräche mit der Kirche zur Übernahme des Friedhofes sowie einer Gewährung von Fördermitteln im Rahmen der Dorferneuerung ab.

6.) In welcher Art und Weise sollen die Bürger bei der Planung der Projekte „Rhönhalle" und „Museumskonzept" beteiligt werden?

Im Projektplan für das Museumskonzept ist weiterhin eine umfangreiche Beteiligung durch die Steuerungsgruppe sowie die städtischen Gremien vorgesehen. Darüber hinaus wird es im Laufe des Jahres 2023 auch Beteiligungsformate geben, bei denen jeder interessierte Bürger sich einbringen kann. Vorher muss aber erst eine gewisse Vorleistung durch das Büro erbracht werden, welche sich an den bisherigen Beschlüssen der Stadtverordneten orientiert.

Beim Projekt „Rhönhalle“ ist eine umfangreiche Bürgerbeteiligung im Rahmen von „Vorplanungen und Raumnutzungskonzepten“ angedacht. Insbesondere die Vereine und derzeitigen Nutzergruppen der Halle sollen und müssen diesbezüglich beteiligt werden.

Die Beteiligung der Ortsbeiräte sowie der Bürgerinnen und Bürger ist uns bei allen Projekten der Dorferneuerung wichtig. So wird auch derzeit das Projekt „Spielplatz Unterrückersbach“ mit Beteiligung der betroffenen Bürger geplant.

Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing vom 18.10.2022 zu neuen Erkenntnissen zum Thema „Inklusion“

In der Stadtverordnetenversammlung vom 22.07.2022 wurde der folgende Beschluss gefasst: Der Magistrat wird beauftragt, mit der Führung des Tanner Diakoniezentrums in Kontakt zu treten, um gemeinsam zu besprechen, wie man dem Thema „Inklusion" mehr Aufmerksamkeit widmen kann.

Begründung:

Das Thema Inklusion gehört zum täglichen Leben und darf nicht in den Hintergrund treten.

Ein ständiger Dialog ist unerlässlich.

1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat durch die Gespräche gewonnen?

Die Stadt Tann (Rhön) ist immer schon in einem guten Kontakt mit dem Tanner Diakoniezentrum. Inklusion wird in Tann auf vielfältige Art und Weise gelebt und die Bewohner des Tanner Diakoniezentrums sind Teil unserer Gesellschaft. Auch ganz aktuell gibt es neue Ideen zur Verbesserung der Inklusion, die mit dem Tanner Diakoniezentrum ausgetauscht werden.

Leider war und ist der Magistrat seit einigen Monaten sehr stark eingebunden, um die Folgen eines von 3 Personen verfassten, beschämenden und diffamierenden Flugblattes zu verarbeiten und den Image-Schaden für die Stadt zu reparieren. Dies hat viele Bemühungen zu einer Verbesserung der Inklusion in Tann stark gebremst. Viele Ressourcen wurden und werden unnötig gebunden, neuerlich durch eine Klage von 2 Unterzeichnern des Flugblattes gegen die Stadt Tann (Rhön), in der die Rechtmäßigkeit des Magistratsbeschlusses zur Rücktrittsaufforderung der Flugblattunterzeichner von ihren politischen Ämtern angezweifelt wird.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit der Antragstellerin, in einem direkten Kontakt mit dem Tanner Diakoniezentrum die Zielsetzungen des Unternehmens zu erfragen und daraus entsprechenden Maßnahmen aktiv mit zu gestalten.

Dem Magistrat der Stadt Tann (Rhön) ist bekannt, dass die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls Gespräche hierzu mit der Diakonie und der Geschäftsführung gesucht haben und dort sehr positive Erkenntnisse erlangt haben.

2. Wie soll die Umsetzung der Erkenntnisse erfolgen?

Die Bemühungen um Inklusion müssen und werden seitens der Stadt Tann (Rhön) fortlaufend weitergeführt. Diese drücken sich in zahlreichen bestehenden Projekten aus. Darüber hinaus wurden viele neue gute Ideen gewonnen, die perspektivisch auch sichtbar werden.

3. Wie wird das Areal „Jungsches Anwesen" in der Zukunft genutzt?

Diese Frage ist seitens der Antragstellerin an die Eigentümerin des Anwesens zu richten. Das ist nicht die Stadt Tann (Rhön).

In welcher Art und Weise beteiligt sich die Stadt Tann (Rhön) an der Weiterentwicklung des Areals „Jungsches Anwesen" bzw. der Quartiere C und D?

Hierzu gibt es keine neuen Erkenntnisse.

4. Hat der Magistrat der Stadt Tann (Rhön) eine Inklusionsberatung von Antonius in Anspruch genommen? Welche Erkenntnisse wurden gewonnen?

Nein

5. Wurden vom Magistrat Gespräche mit Tanner Unternehmen und Vereinen geführt mit dem Ziel der Inklusion von Klienten des Tanner Diakoniezentrums? Falls ja, bitte Ergebnisse kurz darstellen, falls nein, warum nicht?

Die Stadt Tann hat nur geringe Einflussmöglichkeiten. Die Verantwortlichkeiten sind klar definiert und liegen hier bei der Diakonie und den Vorständen der örtlichen Vereine. Jede notwendige unterstützende Maßnahme wird/würde selbstverständlich durch die Stadt Tann (Rhön) unterstützt (z.B. Sportcoach, aktive Mitglieder in der Feuerwehr, etc.)

Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel teilt mit, dass die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2022 stattfinden wird.

Schluss der Sitzung: 21.52 Uhr