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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushalt 2022 ohne Auflagen genehmigt

Der Haushalt 2022 wurde am 14. Juni 2022 vom Landkreis Fulda ohne Auflagen genehmigt. In der Folge die Haushaltssatzung 2022 mit der Genehmigung des Landkreises Fulda als Aufsichtsbehörde.

Haushaltssatzung

der Stadt Tann (Rhön) für das

Haushaltsjahr 2022

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

2022

wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

9.847.332 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-9.804.892 EUR

mit einem Saldo von

42.440 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

30.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

30.000 EUR

mit einem Überschuss von

72.440 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

568.569 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.921.800 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-3.440.600 EUR

mit einem Saldo von

-1.518.800 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.518.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-560.264 EUR

mit einem Saldo von

957.736 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

7.505 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.518.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

390 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

390 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

390 v. H.

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Tann (Rhön), den 31.01.2022

Der Magistrat

(Siegel)

Mario Dänner
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 92a Abs. 3, 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushalts-satzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Landrat des

Landkreises Fulda

als Behörde der Landesverwaltung —  Fulda, 14.06.2022

Genehmigung

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von

1.518.000,-- Euro

(in Worten: „eine Millionen sechshundertfünfundzwanzigtausend Euro“)

2.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Tann (Rhön) vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.500.000,-- Euro

(in Worten: „zwei Millionen dreihundertfünfundachtzigtausend Euro“)

3.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

1.000.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million Euro“)

Schmitt

Erster Kreisbeigeordneter —  (Siegel)

Der Haushaltsplan 2022 liegt zur Einsichtnahme vom 28.11.2022 bis 06.12.2022 im Rathaus Tann (Rhön), Marktplatz 9, Zimmer EG 01 (Erdgeschoss Stadtkasse), während der Dienststunden zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch, täglich  — von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und  — von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag —  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und —  von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag —  von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Tann (Rhön), den 25.11.2022

Der Magistrat der
Az.: 901 – 12 Stadt Tann (Rhön)
Mario Dänner
Bürgermeister