Der Haushalt 2022 wurde am 14. Juni 2022 vom Landkreis Fulda ohne Auflagen genehmigt. In der Folge die Haushaltssatzung 2022 mit der Genehmigung des Landkreises Fulda als Aufsichtsbehörde.
Haushaltssatzung
der Stadt Tann (Rhön) für das
Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr | 2022 | |
| wird im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 9.847.332 EUR | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -9.804.892 EUR | |
| mit einem Saldo von | 42.440 EUR | |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 30.000 EUR | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR | |
| mit einem Saldo von | 30.000 EUR | |
| mit einem Überschuss von | 72.440 EUR | |
| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 568.569 EUR | |
| und dem Gesamtbetrag der | ||
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.921.800 EUR | |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.440.600 EUR | |
| mit einem Saldo von | -1.518.800 EUR | |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.518.000 EUR | |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -560.264 EUR | |
| mit einem Saldo von | 957.736 EUR | |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 7.505 EUR | |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.518.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 390 v. H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 390 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v. H. |
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Tann (Rhön), den 31.01.2022
(Siegel)
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 92a Abs. 3, 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushalts-satzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat des
Landkreises Fulda
als Behörde der Landesverwaltung — Fulda, 14.06.2022
Genehmigung
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
| 1. | in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von 1.518.000,-- Euro (in Worten: „eine Millionen sechshundertfünfundzwanzigtausend Euro“) |
| 2. | in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Tann (Rhön) vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.500.000,-- Euro (in Worten: „zwei Millionen dreihundertfünfundachtzigtausend Euro“) |
| 3. | in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000,-- Euro (in Worten: „eine Million Euro“) |
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter — (Siegel)
Der Haushaltsplan 2022 liegt zur Einsichtnahme vom 28.11.2022 bis 06.12.2022 im Rathaus Tann (Rhön), Marktplatz 9, Zimmer EG 01 (Erdgeschoss Stadtkasse), während der Dienststunden zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Mittwoch, täglich — von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und — von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag — von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und — von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag — von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Tann (Rhön), den 25.11.2022