Am 11.11.2022 hat sich die Stadtverordnetenversammlung mit den Gebührenkalkulationen befasst und u. a. eine Erhöhung der Abwassergebühren ab 2023 per Satzung beschlossen. Hierzu möchten wir eine kurze Erläuterung geben.
Im Ergebnis ist eine Gebührenerhöhung um 0,55 EUR/m³ bei der Schmutzwassergebühr sowie eine Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,07 EUR/m² versiegelte Fläche nötig gegenüber den Gebührensätzen der Jahre 2021 und 2022, um eine Kostendeckung im Bereich der Abwasserbeseitigung zu erreichen.
Es ist die erste Gebührenerhöhung seit dem Jahre 2014. Die Gebühren waren von 2014 bis 2019 stabil; aufgrund div. Überschüsse konnte die Gebühr für 2020 in einem ersten Schritt reduziert werden. Im Jahr 2021 erfolgte eine weitere Reduzierung und für das Jahr 2022 konnte das Gebührenniveau des Vorjahres gehalten werden; dies allerdings auch nur deshalb, weil mit der „Kalkulation 2022“ sämtliche noch vorh. Rücklagen im Bereich der Abwasserbeseitigung „aufgebraucht“ bzw. verrechnet wurden. Außerdem wurde ein ungeplantes geringes Defizit aus der „Nachkalkulation 2020“ mit in die Gebühren für 2023 eingerechnet. Hintergrund ist das kommunale Abgabenrecht, wonach Gebührendefizite bzw. -überschüsse spätestens innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden sollen bzw. müssen.
Zur Veranschaulichung wird in der nachfolgenden Tabelle die Abwasser-Gebührenentwicklung der letzten Jahre dargestellt:
| Jahr | Gebührensatz Schmutzwasser | Gebührensatz Niederschlagswasser |
| 2013 | 2,59 EUR/m³ | 0,34 EUR/m² |
| 2014 bis 2019 | 2,89 EUR/m³ | 0,33 EUR/m² |
| 2020 | 2,56 EUR/m³ | 0,28 EUR/m² |
| 2021 und 2022 | 2,35 EUR/m³ | 0,27 EUR/m² |
| 2023 | 2,90 EUR/m³ | 0,34 EUR/m² |
Anhand der vorstehenden Tabelle wird deutlich, dass mit der geplanten Gebührenerhöhung für 2023 in etwa wieder das Gebührenniveau seit 2014 erreicht wird; dies bedeutet insoweit auch, dass sich die Gebühren über diesen Zeitraum und seit Einführung der sog. „Splittinggebühr“ im Jahre 2013 sehr stabil und moderat entwickelt haben.
Anders als bei den Abwassergebühren verhält es sich bei den Frischwassergebühren und der dazugehörigen Grundgebühr. Hier müssen die Gebührensätze, die letztmalig in 2021 angepasst wurden, trotz Kostendruck (noch) nicht verändert werden. Zur Kostendeckung konnten insbesondere noch rd. 33.000 EUR an vorh. Überschüssen eingerechnet werden. Allerdings sind damit die Rücklagen bis auf rd. 11.000 EUR (mit Stand der „Nachkalkulation Wasser 2020“) ebenfalls fast aufgebraucht bzw. verrechnet.
Zur Veranschaulichung wird in der nachfolgenden Tabelle die Gebührenentwicklung der letzten Jahre im Bereich der Wasserversorgung dargestellt; genannt werden die jeweiligen „Nettobeträge“, auf welche sodann noch 7 % Umsatzsteuer hinzu zu rechnen sind.
| Jahr | Gebührensatz Frischwasser (netto) | Gebührensatz Grundgebühr Wasser (netto) bei Wasserzähler QN 2,5 |
| 2013 | 1,41 EUR/m³ | 3,75 EUR/Monat |
| 2014 | 1,63 EUR/m³ | 3,75 EUR/Monat |
| 2016 | 1,78 EUR/m³ | 3,75 EUR/Monat |
| 2021 bis 2023 | 2,00 EUR/m³ | 5,50 EUR/Monat |
Für die Zukunft bleiben zunächst die weiteren Nachkalkulationen für 2021 und 2022 abzuwarten sowie das künftige Verbrauchsverhalten. Aufgrund des derzeit täglich erfahrbaren allgemeinen Kostendrucks sowie der sinkenden Rücklagen bei diesen kostenrechnenden Einrichtungen der Daseinsvorsorge sind jedoch weitere Gebührenanpassungen ab 2024 nicht auszuschließen.
Insgesamt kann aber konstatiert werden, dass sich die städt. Wasser- und Abwassergebühren in den letzten Jahren relativ moderat entwickelt haben. Wir hoffen zudem, mit vorstehenden Informationen für etwas mehr Transparenz gesorgt zu haben.
Weiteres kann zudem der IV. Änderungssatzung zur EWS sowie dem Bericht aus der Stadtverordnetenversammlung entnommen werden; beides ebenfalls in dieser Ausgabe des Stadtanzeigers veröffentlicht.
Tann (Rhön), den 21.11.2022