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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

(Steuer- und Gebühren-Mahnung)

Die Stadtkasse Tann (Rhön) macht darauf aufmerksam, dass am 15. November 2025 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

Grundsteuer

4. Quartal 2025

Abfallgebühren

4. Quartal 2025

Wasser-/Abwassergebühren

4. Quartal 2025

Niederschlagswassergebühr

4. Quartal 2025

Gewerbesteuervorauszahlung

4. Quartal 2025

Die Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt die Rückstände bis spätestens

28. November 2025

an die oben bezeichnete Kasse zu zahlen.

Um eine korrekte Verbuchung Ihrer Überweisung vornehmen zu können, bitten wir Sie das auf dem Steuerbescheid angedruckte Kassenzeichen anzugeben.

Nach dem 28. November 2025 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahren nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund von § 240 der Abgabenordnung (AO), folgender Säumniszuschlag erhoben: Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet 1 Prozent des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Betrages.

Wir bitten um Einhaltung des Zahlungstermins.

Stadtkasse Tann (Rhön)
gez. Kirchner
stellv. Kassenleiterin