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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Die Niederschrift der Verbandsversammlung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes „Hohe Rhön“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Niederschrift

über die Sitzung der Verbandsversammlung des

Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes „Hohe Rhön“

am 20. November 2025 im Rathaus Ebersburg-Schmalnau

Anwesend waren:
Vertreter der Verbandsversammlung:

Sturmius Feuerstein, Ebersburg

Thomas Keidel, Ehrenberg

Moritz Weckbach, Ehrenberg

Ottmar Seng, Hilders

Reiner Jörges, Stellv. für Uwe Kirchner, Tann

entschuldigt fehlten:

Peter Kling, Hilders

Ramona Hornig, Tann

Mitglieder des Verbandsvorstandes:

Verbandsvorsitzender Bürgermeister Ronny Günkel, Hilders

Bürgermeister Peter Kirchner, Ehrenberg

Bürgermeister Matthias Gelbe, Tann

1.Beigeordneter Ullrich Herold, Vertretung für Bürgermeister Benjamin Reinhart, Ebersburg

Verbandsverwaltung:

Geschäftsführerin Heike Baumgarten

Bauhofleiter Marcel Ewald

Tagesordnung:
  1. Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung
  2. Strukturelle Veränderungen Verbandsverwaltung
  3. Prüfbericht 2023
    hier: Feststellung, Beratung und Entscheidung über Entlastung des Vorstandes
  4. Vorläufiger Jahresabschluss 2024
  5. Genehmigung Haushalt 2025
  6. Voraussichtlicher Jahresabschluss 2025
    hier: Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen
  7. Haushaltssatzung und –plan 2026
    a) Einbringung
    b) Beratung und Verabschiedung
  8. Verschiedenes
TOP 1

Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung

Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Herr Ottmar Seng eröffnete um 19:38 Uhr die Sitzung der Verbandsversammlung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes „Hohe Rhön“ und stellte fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist und gegen die Einladung keine Bedenken erhoben wurden. Auch gegen das Protokoll der letzten Verbandsversammlung wurden keine Einwände erhoben.

TOP 2

Strukturelle Veränderungen Verbandsverwaltung

Die Verbandsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass in der Vorstandssitzung am 14. Juli 2025 als stellvertretender Verbandsvorsitzender, Herr Matthias Gelbe, Bürgermeister der Stadt Tann als Nachfolger von Mario Dänner gewählt wurde.

In der Verbandsverwaltung wurde eine neue Stelle „Bauhofleiter“ beschlossen. Seit 15. Oktober 2025 ist die Stelle für drei Stunden wöchentlich im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung besetzt. Die Stelle der Geschäftsführung wurde um drei Stunden wöchentlich auf 22 Stunden gekürzt, sodass die Vorgaben im Stellenplan 2025 eingehalten werden.

TOP 3

Prüfbericht Jahresabschluss 2023

hier: Feststellung, Beratung und Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes

Der Verbandsvorstand nimmt den Prüfbericht der Revision des Landkreises Fulda sowie den Bericht der Geschäftsführerin zur Kenntnis. Das Jahr 2023 hat zum Vergleich zu 2022 wie folgt abgeschlossen, die Beträge wurden auf volle €-Beträge auf bzw. abgerundet:

2022 in €

2023 in €

Unterschied

Eigenkapital

138.711

160.331

21.620

Rücklagen

0

15.475

15.475

Jahresergebnis

12.828

21.620

8.792

Finanzrechnung Zahlungsmittelbestand

33.504

46.994

13.490

Der uneingeschränkte kommunale Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss sowie für die Haushaltswirtschaft 2023 wurde erteilt.

Die Verbandsversammlung beschließt die Entlastung des Verbandsvorstandes auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2023.

Dieser Beschluss ist dem Fachdienst Revision des Landkreises Fulda sowie dem Hessischen Landesrechnungshof mitzuteilen und gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu machen und auszulegen.

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

TOP 4

Vorläufiger Jahresabschluss 2024

Am 03.08.2025 wurde die Verbandsversammlung per Rundruf über den aufgestellten Jahresabschluss 2024 informiert.

Nach Abgabe der Steuererklärung für die Umsatzsteuer 2024 für Tätigkeiten der Wasserversorgung hat sich der Jahresabschluss 2024 wie folgt geändert:

Jahr 2024

Aufstellungsbericht

aktuell

Bilanzsumme

735.561,82 €

735.848,01 €

Jahresergebnis (Fehlbetrag)

- 11.391,35 €

- 11.105,35 €

Finanzmittelstand

34.766,77 €

34.766,77 €

Stand Rücklagen zum 01.01.2024

Rücklagen aus Überschüssen

Im ordentlichen Ergebnis  —  8.699,07 €

Im außerordentlichen Ergebnis  — 6.776,31 €

Die Verrechnung mit dem Fehlbetrag erfolgt im Folgejahr 2025, so dass noch ein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.306,28 € im Jahr 2025 ausgeglichen werden muss. Das außerordentliche Ergebnis hatte einen Überschuss von 2.900,00 €, dieser wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Die Rücklage erhöht sich somit auf 9.676,31 €.

Der vorläufige Jahresabschluss liegt der Revision zur Prüfung vor.

TOP 5

Genehmigung Haushalt 2025

Die Verbandsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass am 09. Mai 2025 die Genehmigung der in der Haushaltssatzung 2025 genehmigungspflichtigen Teile erfolgte.

Für 2025 war die Genehmigung des Investitionskredits in Höhe von 31.000,00€ sowie des Kassenkredits in Höhe von 80.000,00 € zu erteilen.

Gem. § 18 Abs. 1 KGG und 97 a HGO in Verbindung mit §§ 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO wurde die Aufnahme dieser Kredite genehmigt.

Auflagen für das Haushaltsjahr 2025 wurden nicht erteilt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Juli 2025 in der 27. Kalenderwoche und die Auslegung des Haushaltsplanes nach § 97 Abs. 5 HGO vom 7. bis 17.07.2025 im Rathaus Hilders.

TOP 6

Voraussichtlicher Jahresabschluss 2025

Hier: Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen

Die Verbandsversammlung nimmt den Bericht über den voraussichtlichen Jahresabschuss 2025 zur Kenntnis.

Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen sind bei Konto 61640000, „Instandhaltung von Kfz.“ entstanden. Hier wird der Ansatz von 32.000,00 € aufgrund unvorhersehbaren Reparaturen wegen erhöhtem Verschleiß voraussichtlich um mehr als 10.000,00 € überschritten.

Entsprechend § 8 Haushaltssatzung 2025 beschließt die Verbandsversammlung die erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen bei Konto 6164000 „Instandhaltung von Kfz.“ bis zu einer Höhe von 15.000,00 €.

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

TOP 7

Haushaltssatzung und –plan 2026

a) Einbringung

Die Verbandsversammlung nimmt die Erläuterungen des Verbandsvorsitzenden in Form der Haushaltsrede zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2026 zur Kenntnis.

Der Vorsitzende der Verbandsammlung stellt fest, dass der Haushaltsplanentwurf eingebracht ist.

b) Beratung und Verabschiedung

Nach der Beratung beschließt die Verbandsversammlung die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2026:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

544.790,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-544.790,00 EUR

mit einem Saldo von

0,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 EUR

mit einem Saldo von

0,00 EUR

ausgeglichen / mit einem Überschuss/Fehlbetrag von

0,00 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit

64.260,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

28.000,00 EUR

mit einem Saldo von

-28.000,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-33.200,00 EUR

mit einem Saldo von

-33.200,00 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss/

Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

3.060,00 EUR

festgesetzt

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

80.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 5

Es werden keine Umlagen erhoben.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nach Umfang oder Bedeutung erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung, wenn sie den Haushaltsansatz um 10.000,00 € überschreiten.

§ 9

Nach § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO hat der Verband unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen bei einzelnen Ansätzen oder einzeln vorgegebenen Finanzrahmen (Budgets) in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen und Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Das ist der Fall, wenn nach Ausschöpfung aller Deckungsmöglichkeiten im vorgegebenen Finanzrahmen mehr als 50.000,00 Mehraufwendungen entstehen.

Deckungsfähigkeit

1.

Gemäß § 20 Absatz 1 GemHVO sind Ansätze der in einem Budget veranschlagten Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt ist. Danach sind die Aufwendungen innerhalb des Produktes "55500 – Land- und Forstwirtschaft" gegenseitig deckungsfähig, d.h. Mehraufwendungen beieinem Produktsachkonto können durch Minderaufwendungen bei einem anderen Produktsachkonto des gleichen Hauptproduktbereiches (=Budget) herangezogen werden.

Diese Deckungsfähigkeit ist per GemHVO gegeben und bedarf keiner besonderen Vermerke im Haushaltsplan.

2.

Ebenso dürfen zahlungswirksame Mehrerträge des Produktes "55500 - Land- und Forstwirtschaft" für entsprechende Mehraufwendungen des gleichen Produkts gem. § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden.

Übertragbarkeit

Die Ansätze für Auszahlungen und für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bleiben gem. § 21 Abs. 2 GemHVO bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch für zwei Jahre nach

Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann.

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

TOP 7

Verschiedenes

Der Bauhofleiter informiert über die voraussichtliche Anschaffung eines Woodcrackers (Fällgreifer) in 2026 der Ende November 2025 vorerst zur Miete als Anbaugerät am Kettenbagger getestet wird und in Hilders zum Einsatz kommt.

An die Anwesenden wurde die aktuelle Kostenordnung, gültig seit 01.07.2025 verteilt.

Sitzungsende: 20:46 Uhr

Ottmar Seng

Baumgarten

Vorsitzender der Verbandsversammlung

Schriftführerin