Seit Mitte Januar werden die neuen Grundbesitzabgabenbescheide durch die Städte und Gemeinden versendet. Bei manchen etwas früher, bei manchen etwas später.
Aufgrund der per 01.01.2022 umgesetzten, aber jetzt erstmals per 01.01.2025 in einer Rechnung sichtbaren Änderung der Grundsteuerbeträge erhalten viele Kommunen zahlreiche Anfragen, die dort meistens nicht beantwortet werden können. I.d.R. handelt es sich hierbei um Reklamationen von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den Grundsteuermessbeträgen, die vom Finanzamt an die Städte und Gemeinden gemeldet werden. Teilweise liegen den Kommunen diese Bescheide nicht oder nur fehlerhaft vor - gerade wenn seit 2022 irgendwelche baulichen oder eigentumsrechtlichen Veränderungen eingetreten sind.
Die Rückfragen und Einsprüche, die eigentlich das Finanzamt betreffen, beeinträchtigen die Abarbeitung der vielen Einzelfälle, die nicht elektronisch verarbeitet werden konnten und händisch eingepflegt werden müssen, erheblich. So sind z.B. in der Gemeinde Künzell ca. 15 – 20% aller Fälle fehlerbehaftet.
Einsprüche gegenüber dem Grundsteuermessbetrag sind ausschließlich beim Finanzamt einzulegen.
Sofern auf einem Grundbesitzabgabenbescheid die Grundsteuer noch nicht aufgeführt ist, wird diese nachberechnet, sobald der Kommune der Steuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt. Gleiches gilt für einen Eigentümerwechsel.
Die Städte und Gemeinden bitten um Verständnis, dass derzeit die eingehenden E-Mails und Telefonate nicht zeitnah beantwortet können, da der Fokus insbesondere auf der Bearbeitung der nachgelieferten Datensätze des Finanzamtes liegen soll. Dieses wird vermutlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen.
Von daher sollte derzeit von mehrfachen Anfragen und persönlichen Rücksprachen bei den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen abgesehen werden. Die Städte und Gemeinden werden die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich bearbeiten.