Das Mitglied des Ortsbeirates Habel, Herr Stefan Abe, ist verstorben.
Gemäß § 34 Abs. 1a des Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit der höchsten Stimmenzahl nach. Da der Wahlvorschlag erschöpft ist bleibt der Sitz unbesetzt (§ 34 Abs. 1 Satz 2 KWG). Die Mitgliederzahl des Ortsbeirates Habel vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend.
Die Feststellung wird hiermit bekannt gemacht. Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Es kann jede/r Wahlberechtigte/r binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Marktplatz 9, 36142 Tann (Rhön), einzureichen.
Tann (Rhön), 21.01.2026