Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 16 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.
Es wird sodann in öffentlicher Sitzung wie folgt verhandelt:
Teil A
| TOP 1. | Dorferneuerung (IKEK)-Neugestaltung des Dorfmittelpunktes Hundsbach Aktenzeichen: 615-06.05.112 |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
| a) | Es wird beschlossen, dass kommunale Projekt „Neugestaltung des Dorfmittelpunktes Hundsbach“ im Stadtteil Hundsbach entsprechend der vorgelegten Projektbeschreibung umzusetzen. |
| b) | Die gesamten geplanten Baukosten belaufen sich auf 103.343,00 €. Der Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) beträgt 33.868,72 €. Die Nettokosten werden zu 80 % gefördert und die Fördersumme beträgt 69.474,28 €. Insgesamt sollen 8.000 € durch Eigenleistung der Dorfgemeinschaft eingespart werden. |
| c) | Die Berechnung der Folgekosten für die „Neugestaltung des Dorfmittelpunktes Hundsbach“ wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. |
| d) | Es wird beschlossen, von den Mitteln aus dem Investitionshaushalt 2022 in Höhe von 1 Mio. € aus dem Produkt Orts- und Regionalentwicklung (5111) die notwendigen Mittel (Einnahmen und Ausgaben) in das Produkt Sonstige öffentliche Einrichtungen (5733) umzuwidmen. |
| TOP 2. | Dorferneuerung (IKEK)- Schaffung und Gestaltung des Dorfmittelpunktes Schlitzenhausen Aktenzeichen: 615-06.05.130 |
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
| a) | Es wird beschlossen, dass kommunale Projekt „ Schaffung und Gestaltung des Dorfmittelpunktes Schlitzenhausen“ im Stadtteil Schlitzenhausen entsprechend der vorgelegten Projektbeschreibung umzusetzen. |
| b) | Die gesamten geplanten Baukosten belaufen sich auf 36.200 €. Der Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) beträgt 11.863,87 €. Die Nettokosten werden zu 80 % gefördert und die Fördersumme beträgt 24.336,13 €. |
| c) | Die Berechnung der Folgekosten für die „Schaffung und Gestaltung des Dorfmittelpunktes Schlitzenhausen“ wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. |
| d) | Es wird beschlossen, von den Mitteln aus dem Investitionshaushalt 2022 in Höhe von 1 Mio. € aus dem Produkt Orts- und Regionalentwicklung (5111) die notwendigen Mittel (Einnahmen und Ausgaben) in das Produkt Sonstige öffentliche Einrichtungen (5733) umzuwidmen. |
Blockabstimmung Teil A: Ja: 16 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
Teil B
| TOP 3. | Dorferneuerung (IKEK) Tann (Rhön) – Einvernehmen zum angepassten Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan Stand 12.10.2023 Aktenzeichen: 615-06 |
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den durch die Steuerungsgruppe am 12.10.2023 aktualisierten Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan der IKEK Projekte zustimmend zur Kenntnis und stellt die finanziellen Mittel im Haushaltsplan entsprechend zur Verfügung.
Des Weiteren schließt sich die Stadtverordnetenversammlung der Empfehlung der Steuerungsgruppe an, das Projekt „Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Theobaldshof“ nur in dem bisher geplanten Maßnahmenumfang zu sanieren.
Seitens des Schützenvereins Theobaldshof wurde der Wunsch an die Stadt Tann (Rhön) herangetragen, den Schützenverein im Zuge der IKEK Sanierung mit einem Anbau eines Schießstandes und Umbau der leerstehenden Räume, im Dorfgemeinschaftshaus zu integrieren.
Beabsichtigt war die Herstellung der Gebäudehülle für den Schützenverein im Rahmen der IKEK Förderung über die Stadt Tann (Rhön), da dem Verein selbst als Antragssteller nur geringfügige Förderquoten zur Verfügung stehen.
Entgegen des im IKEK festgelegten Projektumfangs würde eine Verwirklichung dieses Großprojektes einen wesentlichen Teil des IKEK Budgets abgreifen.
Auf Grund der derzeitigen ungewissen Lage bzgl. Mittelfreigaben durch die WI Bank, befürchtet die Steuerungsgruppe, dass Mittelverwendungen für das Projekt in dieser Dimension das eingeplante Budget für die weiteren IKEK Maßnahmen erheblich reduzieren könnte und dafür die von Beginn an geplanten Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden können.
Ebenso besteht seitens der Stadtverordneten Einvernehmen, das Projekt „Umsetzung Sanierung Rhönhalle“ um ein weiteres Jahr nach hinten zu verschieben, da es noch an einer grundsätzlichen Entscheidung zur Sanierung fehlt und aktuell in diesem Zuge Brandschutzauflagen geprüft werden müssen.“
Abstimmung: Ja: 15 | Nein: 1 | Enthaltung: 0
| TOP 5. | Beschlussfassung des Jahresabschlusses und Entlastung des Magistrates für das Haushaltsjahr 2021 Aktenzeichen: 901-28.045 |
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
Es wird beschlossen,
| 1. | Der geprüfte Jahresabschluss 2021, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird wie folgt festgestellt: | |
|
| Die Bilanzsumme beträgt 30.732.247,79 Euro. | |
|
| Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2021 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von | |
|
|
| 58.996,94 Euro im ordentlichen und mit einem Jahresergebnis von |
|
|
| -33.623,35 Euro im außerordentlichen Ergebnis, somit mit einem Gesamtergebnis von |
|
|
| 25.373,59 Euro festgestellt. |
| 2. | Dem Magistrat wird gemäß § 114 Absatz 1 HGO für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt. | |
Abstimmung: Ja: 15 | Nein: 0 | Enthaltung: 1
| TOP 6. | Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Dänner informiert darüber, dass seitens des Magistrats keine über-/außerplanmäßigen Beschlüsse gefasst wurden.
| TOP 7. | Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal |
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Dänner berichtet aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal:
| TOP 8. | Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats |
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Dänner berichtet über einige wichtige Beschlüsse des Magistrates:
| TOP 9. | Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über den Stand des Haushaltsvollzugs nach § 28 GemHVO Aktenzeichen: 901-30.50 |
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Dänner unterrichtet über den Stand des Haushaltsvollzugs.
Zudem wird der Bericht den Stadtverordneten in schriftlicher Form übergeben, welche den Bericht nicht auf elektronischem Wege erhalten.
| TOP 10. | Einbringung des Haushalts 2024 mit Investitionsprogramm 2023-2027 Aktenzeichen: 901-12 |
Diskussionsverlauf:
Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 97 (1) HGO den Entwurf der Haushaltssatzung 2024 nebst Stellenplan und Investitionsprogramm 2023-2027 zur späteren Beratung und Beschlussfassung vor.
Bürgermeister Dänner informiert ausführlich über die Gesamthaushaltssituation sowie über einzelne Projekte im Haushaltsentwurf 2024.
| TOP 11. | Neubau Feuerwehrhaus Tann (Rhön) - Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Vorhabens und Aufhebung des Sperrvermerks Aktenzeichen: 942-83.50 |
Beschluss:
Zu diesem Antrag stellen alle Fraktionen gemeinschaftlich einen konkurrierenden Hauptantrag.
Zunächst wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:
„Den Stadtverordneten liegt die aktuelle Planung zum Neubau des Feuerwehrhauses Tann „Am Kuhleich“ vor. Zudem wurde die Planung mit entsprechender Kostenschätzung den Mandatsträgern ausführlich in einer separaten Informationsveranstaltung am 19.10.2023 vorgestellt. Die Kostenschätzung (Stand 19.10.2023) für das Vorhaben, welche die Baukosten inkl. Baunebenkosten (KG 200 – KG 700) umfasst, liegt aktuell bei rund 6,55 Mio € brutto.
Die Zuschüsse werden sich nach derzeitigem Stand auf ca. 1,46 Mio € belaufen. Darüber hinaus wird mit einem weiteren Zuschuss des Landkreises Fulda in derzeit nicht feststellbarer Höhe gerechnet.
Es wird beschlossen, dass das Projekt „Neubau Feuerwehrhaus Tann „Am Kuhleich“ gemäß der aktuellen Planung mit Baubeginn im Jahr 2024 umgesetzt werden soll.
Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Sperrvermerk vom 31.03.2023 für die genehmigten Haushaltsmittel des Jahres 2023 mit der Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 mit heutigem Datum aufzuheben.
Somit stehen folgende genehmigte Mittel bis zum Haushaltsjahr 2023 für die Maßnahme zur Verfügung:
| Haushaltsjahr 2021 | 500.000,00 € |
| Haushaltsjahr 2022 | 0,00 € |
| Haushaltsjahr 2023 | 2.000.000,00 € |
Im Vorgriff zu dem Beschluss des Haushaltsplanes 2024 wird beschlossen, dass für die folgenden Jahre die erforderlichen Haushaltsmittel mit evtl. Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden, damit für das Vorhaben und insbesondere für den Baubeginn eine vollständige Finanzierung gegeben ist.
Auf der Einnahmenseite werden die Zuschüsse entsprechend berücksichtigt.“
Abstimmung: Ja: 0 | Nein: 16 | Enthaltung: 0
Beschluss:
Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „konkurrierenden Hauptantrag“ aller Fraktionen wie folgt abgestimmt:
Wir beantragen die beantragten Mittel in Höhe von ca. 6,55 Mio. € brutto inkl. Baunebenkosten nicht freizugeben.
Wir bitten den Magistrat, Alternativen zu untersuchen.
Diese können z. B. sein:
Hierfür sollte die aktuelle Arbeitsgruppe „Feuerwehrgerätehaus Tann“ um ein Mitglied jeder Fraktion erweitert werden. Fachliche Unterstützung sollte durch den Fachdienst „Gefahrenabwehr“ eingeholt werden.
Abstimmung: Ja: 16 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
| TOP 4. | 3. Änderung des BBPL. Nr. 8 "Gewerbegebiet Kuhleich" - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Bebauungsplanentwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlcher Belange Aktenzeichen: 610-20.050.08 |
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
a.)
die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Kuhleich“ in der Kernstadt Tann, Stadt Tann (Rhön) gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich.
Der Geltungsbereich der Änderungsplanung liegt im Süden der Kernstadt Tann und ist in das hier bestehende Gewerbegebiet „Kuhleich“ eingebettet. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Tann, Flur 24, die Flurstücke 46/1 (L 3175, Bergstraße, anteilig), 47/19 (Grünland, komplett), 49/4 (Straße, „Am Kuhleich“, anteilig). Die Gesamtfläche des Gebietes beträgt ca. 1,1 ha.
Das Plangebiet wird wie nachfolgend räumlich begrenzt:
| - | im Norden durch die L 3175 (Bergstraße), |
| - | im Westen durch den Wirtschaftsweg Flurstück 48/1, |
| - | im Süden und Osten durch die gewerblich genutzten Flurstücke 52/1, 47/11 und 47/20. |
Der räumliche Geltungsbereich ist auf der beigefügten Anlage dargestellt.
b.)
die Aufstellung der Planänderung soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB erfolgen. Die Öffentlichkeit ist über die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu informieren.
c.)
der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Kuhleich“ Stadt Tann (Rhön), bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3), werden gebilligt;
d.)
die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
e.)
und die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des
Bebauungsplanes.
Abstimmung: Ja: 14 | Nein: 2 | Enthaltung: 0
| TOP 12. | Bauleitplanung der Stadt Tann (Rhön) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Wohngebiet „Am Weinberg – Am Räschen“, Stadt Tann (Rhön) nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren - Abwägung der Stellungnahmen gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB - Billigung und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Aktenzeichen: 610-20.050.07 |
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
| a) | Es wird beschlossen, dass die vorgetragenen Hinweise und Anregungen im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis genommen werden. Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 sind keine Anregungen und Bedenken vorgetragen worden. Die Abwägungsrelevanten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und werden entsprechend der Abwägungsliste abwägend behandelt. |
| b) | Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Wohngebiet „Am Weinberg – Am Räschen“, Stadt Tann (Rhön) wird gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen angepasste Begründung gebilligt. |
Abstimmung: Ja: 16 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
| TOP 13. | Kampagne des Hessischen Städte- und Gemeindebundes - Entlastungsallianz Aktenzeichen: 000-01.230 |
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Dänner informiert über die aktuellen Forderungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hinsichtlich einer Entlastungsallianz. Er geht dabei auf die zunehmenden bürokratischen Hemmnisse und Fülle von zusätzlichen Aufgaben und Standards ein, die von den Kommunen vor Ort hinzunehmen sind und zu Überlastungssituationen führen.
| TOP 14. | Anfragen und Mitteilungen |
| TOP 14.1. | Nächste Stadtverordnetensitzung |
Diskussionsverlauf:
Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel teilt mit, dass die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.02.2024 stattfinden wird.
Schluss der Sitzung: 20:47 Uhr