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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung  zur Entschädigungssatzung der Stadt Tann (Rhön)

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 u.3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung in Tann (Rhön) am 08.04.2022 folgende

2. Änderungssatzung

zur Entschädigungssatzung der Stadt Tann (Rhön) beschlossen:

Artikel 1

§ 3 der Entschädigungssatzung wird nach Absatz (7) um nachfolgenden Absatz (8) ergänzt:

(8)

Im Rahmen der Digitalisierung der Sitzungsunterlagen wird eine jährliche pauschale von 50,00 € für diejenigen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie Mitglieder des Magistrates ausgezahlt, die auch die Möglichkeiten des digitalen Sitzungsdienstes in Anspruch nehmen.

Artikel 2

Artikel 1 tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Tann (Rhön), den 08.04.2022

Der Magistrat der Stadt Tann (Rhön)

(Siegel)

Dänner, Bürgermeister