Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 u.3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung in Tann (Rhön) am 08.04.2022 folgende
2. Änderungssatzung
zur Entschädigungssatzung der Stadt Tann (Rhön) beschlossen:
Artikel 1
§ 3 der Entschädigungssatzung wird nach Absatz (7) um nachfolgenden Absatz (8) ergänzt:
| (8) | Im Rahmen der Digitalisierung der Sitzungsunterlagen wird eine jährliche pauschale von 50,00 € für diejenigen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie Mitglieder des Magistrates ausgezahlt, die auch die Möglichkeiten des digitalen Sitzungsdienstes in Anspruch nehmen. |
Artikel 2
Artikel 1 tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
| Tann (Rhön), den 08.04.2022 | Der Magistrat der Stadt Tann (Rhön) |
| (Siegel) | |
| Dänner, Bürgermeister |