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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 6/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wichtige Informationen für Hundehalter

Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass alle Hunde, welche im Stadtgebiet Tann (Rhön) gehalten werden, schriftlich bei der Stadt Tann (Rhön) anzumelden sind.

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen, nach Aufnahme des Hundes in Ihrem Haushalt, erfolgen. Handelt es sich bei dem Hund um einen Nachkömmling einer von Ihnen aktuell gehaltenen Hündin, ist die Anmeldung 2 Wochen, nachdem der Welpe 3 Monate alt geworden ist, durchzuführen.

Die Rasse oder die Kreuzungen des Hundes sind unbedingt anzugeben.

Endet die Hundehaltung, muss dies ebenfalls innerhalb von 2 Wochen bei der Stadtverwaltung angezeigt werden. Die Steuermarke ist an die Stadt Tann (Rhön) zurückzugeben.

Hierbei ist besonders wichtig, dass alle Hunde abgemeldet werden, auch wenn nach kürzerer Zeit wieder ein Hund im Haushalt aufgenommen wird. Die Steuermarke ist nicht übertragbar und somit kann diese nicht für einen neuen Hund genutzt werden. Ein neu im Haushalt aufgenommener Hund, muss mit Anmeldung eine neue Steuermarke zugeteilt werden.