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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 6/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Tann (Rhön)

Für die Besetzung des Amtes als Schiedsperson des Schiedsamtes der Stadt Tann (Rhön) ist eine Neuwahl erforderlich, da die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson endet.

Gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG) wird dies hiermit bekannt gemacht.

Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Das Amt kann nicht bekleiden,

1.

wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.

eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.

wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

4.

wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.

wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

1.

bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;

2.

nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;

3.

durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben einer Schiedsperson haben und die nicht von der Berufung in dieses Ehrenamt ausgeschlossen sind, können sich gerne bis 23.02.2024 schriftlich beim Magistrat der Stadt Tann (Rhön), Marktplatz 9, 36142 Tann (Rhön) bewerben.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Andrea Goldbach, Tel. 06682/9611-15, E-Mail: a.goldbach@tann-rhoen.de, gerne zur Verfügung.