Am 29.01.2025 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
| Anzahl der Wahlberechtigten | 3.612 |
| Anzahl der Wählerinnen und Wähler | 2.494 |
| Anzahl der gültigen Stimmen | 2.476 |
| Anzahl der ungültigen Stimmen | 18 |
Die Wahlbeteiligung betrug 69,05 %.
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
| Lfd. Nr. | Familien- und Ruf- name | Träger des Wahlvorschlags | Stimmen | Prozent (%) |
| 1 | Conrad, Michael | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | 832 | 33,60 % |
| 2 | Hofmann, Reinhard | Einzelbewerber Hofmann | 81 | 3,27 % |
| 3 | Gelbe, Matthias | Einzelbewerber Gelbe | 1.484 | 59,94 % |
| 4 | Bohn, Stefan | Einzelbewerber Bohn | 79 | 3,19 % |
Auf den Bewerber Herrn Gelbe, Matthias sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Tann (Rhön) gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag dieser Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Tann (Rhön), Marktplatz 9, 36142 Tann (Rhön), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Tann (Rhön), den 29.01.2025 Der Gemeindewahlleiter
gez. Dänner
Dänner, Bürgermeister