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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 6/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Die Anzeige eines Brauchtums- / Hutzelfeuers ist 14 Tage vorab (bis spätestens 09.02.2026) bei der der Stadtverwaltung Tann (Rhön), Marktplatz 9 per E-Mail: buergerbuero@tann-rhoen.de, per Fax, Post, Einwurf oder online über die Webpage www.tann-rhoen.de, Rubrik: Bürgerservice und Rathaus / Digitale Verwaltung anzumelden.

Wie alljährlich an dieser Stelle nachfolgende Hinweise, die beim Abbrennen des Hutzelfeuers zu beachten sind, damit dieser allseits beliebte Brauch nicht durch die Unvernunft einzelner Beteiligter verboten werden muss:

Brennmaterial

Verbrannt werden dürfen ausschließlich nur Holz-, Baum- und Heckenschnitt sowie ausgediente Weihnachtsbäume.

Verbotene Materialien
  • Altholz (aus baulichen Maßnahmen), Möbelholz etc.
  • Altreifen, Plastik und Kunststoff
  • Matratzen, Teppiche oder sonstige Möbelstücke
  • Sonstiger Sperrmüll
  • Brandbeschleuniger, Altöl, Chemikalien etc.
  • was starken Rauch oder Qualm verursacht
Einzuhaltende Abstände
  • 100 m zu bewohnten Gebäuden, Naturschutzgebieten, Wäldern
  • 50 m zu Straßen und sonstigen Gebäuden
  • 20 m zu Bäumen und Hecken

Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann bestraft werden. Hierbei gilt: Eltern haften für ihre Kinder. Durch die Verantwortlichen muss gewährleistet sein, dass die Brandplätze nach dem Hutzelfeuer wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden.

Wird von der Bevölkerung Baum- bzw. Heckenschnitt zu den Lagerplätzen verbracht, so sind diese in handlichem Format anzuliefern, da es sonst für die Betreiber der Hutzelfeuer, meist Jugendliche, sehr beschwerlich ist, diese umzusetzen und sinnvoll aufzuschichten.