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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön)

Das Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön), Frau Selina Kirchner, Lindenstraße 19, Tann (Rhön), FDP, hat auf ihr Mandat verzichtet. Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt an ihre Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der FDP, Frau Heike Gilbert-Witzel, Oberrückersbach 11, Tann (Rhön), in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Die Feststellung wird hiermit bekannt gemacht. Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Es kann jede/r Wahlberechtigte/r binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir als Gemeindewahlleiter, Marktplatz 9, 36142 Tann (Rhön), einzureichen.

Tann (Rhön), 09.02.2024

Der Gemeindewahlleiter
gez. Dänner
Bürgermeister