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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Abgaben-Mahnung

(Steuer- und Gebühren-Mahnung)

Die Stadtkasse Tann (Rhön) macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2025 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

Gewerbesteuervorauszahlung 1. Quartal 2025

Die Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt die Rückstände bis spätestens

14. März 2025

an die oben bezeichnete Kasse zu zahlen.

Um eine korrekte Verbuchung Ihrer Überweisung vornehmen zu können, bitten wir Sie das auf dem Steuerbescheid angedruckte Kassenzeichen anzugeben.

Nach dem 14. März 2025 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahren nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund von § 240 der Abgabenordnung (AO), folgender Säumniszuschlag erhoben: Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet 1 Prozent des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Betrages.

Wir bitten um Einhaltung des Zahlungstermins.

Stadtkasse Tann (Rhön)
gez. N. Kirchner
stellv. Kassenverwalterin