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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Die Niederschrift der Verbandsversammlung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes „Hohe Rhön“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Niederschrift

über die Sitzung der Verbandsversammlung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes „Hohe Rhön“

am 13. Januar 2025 im Rathaus Tann(Rhön)
Anwesend waren:
Vertreter der Verbandsversammlung:

Sturmius Feuerstein, Ebersburg

Thomas Keidel, Ehrenberg

Ottmar Seng, Hilders

Peter Kling, Hilders

Uwe Kirchner, Tann

entschuldigt fehlten:

Moritz Weckbach, Ehrenberg

Ramona Hornig, Tann

Mitglieder des Verbandsvorstandes:

Verbandsvorsitzender Bürgermeister Ronny Günkel, Hilders

Bürgermeister Peter Kirchner, Ehrenberg

Bürgermeister Mario Dänner, Tann

1.Beigeordneter Ullrich Herold, Vertretung für Bürgermeister Benjamin Reinhart, Ebersburg

Verbandsverwaltung:

Geschäftsführerin Heike Baumgarten

Tagesordnung:

1.)

Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung

2.)

Prüfbericht Jahresabschluss 2022

hier: Feststellung, Beratung und Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes

3.)

Vorläufiger Jahresabschluss 2023

4.)

Genehmigung Haushalt 2024

5.)

Voraussichtlicher Jahresabschluss 2024

hier: Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen

6.)

Haushaltssatzung und –plan 2025

a)

Einbringung

b)

Beratung und Verabschiedung

7.)

Verschiedenes

TOP 1

Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung

Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Herr Ottmar Seng eröffnete um 19:35 Uhr die Sitzung der Verbandsversammlung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes „Hohe Rhön“ und stellte fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist und gegen die Einladung keine Bedenken erhoben wurden. Auch gegen das Protokoll der letzten Verbandsversammlung wurden keine Einwände erhoben.

TOP 2

Prüfbericht Jahresabschluss 2022

hier: Feststellung, Beratung und Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes

Der Verbandsvorstand nimmt den Prüfbericht der Revision des Landkreises Fulda (Anlage 1) sowie den Bericht der Geschäftsführerin zur Kenntnis. Das Jahr 2022 hat zum Vergleich zu 2021 wie folgt abgeschlossen, die Beträge wurden auf volle €-Beträge auf bzw. abgerundet:

2021 in €

2022 in €

Unterschied

Eigenkapital

125.883

138.711

12.828

Rücklagen

0

0

0

Jahresergebnis

-30.159

12.828

42.987

Finanzrechnung Zahlungsmittelbestand

29.103

33.504

4.401

Der kommunale Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss sowie für die Haushaltswirtschaft 2022 wurde erteilt.

Die Verbandsversammlung beschließt die Entlastung des Verbandsvorstandes auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2022.

Dieser Beschluss ist dem Fachdienst Revision des Landkreises Fulda sowie dem Hessischen Landesrechnungshof mitzuteilen und gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu machen und auszulegen.

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

TOP 3

Vorläufiger Jahresabschluss 2023

Der Verbandsvorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Verbandsvorstand in seiner Sitzung am 18. November 2024 den Jahresabschluss 2023 wie folgt aufgestellt hat und der Revision des Landkreises Fulda zur Prüfung eingereicht hat:

1.

Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023

Der Verbandsvorstand hat gem. § 112 Abs. 5 HGO den Jahresabschluss zum 31.12.2023 aufgestellt mit

-

einer Bilanzsumme von 791.670,28 EUR

-

einem Jahresergebnis von 21.620,26 EUR

-

einem Finanzmittelstand 46.993,97 EUR

2.

Korrektur Verwendung des Jahresergebnisses 2022

Die Überschüsse im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis des Vorjahres 2022 wurden wie folgt verwendet.

Ergebnisvortrag aus 2021

Ordentliches Ergebnis 2022

Außerordentliches Ergebnis 2022

Ergebnisvortrag auf 2023

-18.972,77 EUR

4.907,89 EUR

7.920,00 EUR

-14.064,88 EUR

Punkt 7 der Prüfungsfeststellungen JA 2022: Die Verwendung des Überschusses im außerordentlichen Ergebnis 2022 in Höhe von 7.920,00 EUR zur Deckung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis 2022 war nicht vorschriftsmäßig und soll mit dem Abschluss 2023 korrigiert werden und in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses umgebucht werden.

3.

Verwendung des Jahresergebnisses

Aufgrund der Prüfungsfeststellungen zum Jahresabschluss 2022 wird die Bilanzierung des „ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren“ von 6.144,88 EUR mit dem Jahresabschluss 2023 auf 14.064,88 EUR sowie die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses von 0,00 EUR auf 7.920,00 EUR korrigiert und der Überschuss im ordentlichen Ergebnis 2023 wird wie folgt verwendet:

4.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen

Es werden folgende Haushaltsermächtigungen für Kreditaufnahmen sowie Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ins Haushaltsjahr 2024 übertragen:

5.

Überplanmäßige Aufwendungen

Im Jahr 2023 entstanden keine erhebliche überplanmäßige Aufwendungen.

Alle Mehraufwendungen konnten durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit durch Minderaufwendungen gedeckt werden.

6.

Information der Verbandsversammlung und Prüfung des Jahresabschlusses durch Revision

Der Verbandsvorstand informiert die Verbandsversammlung in ihrer nächsten Sitzung über den aufgestellten Jahresabschluss 2023 und reicht ihn vorab zur Prüfung an die Revision des Landkreises Fulda ein.

TOP 4

Genehmigung Haushalt 2024

Am 18. März 2024 erfolgte die Genehmigung der in der Haushaltssatzung 2024 genehmigungspflichtigen Teile. (Anlage 1)

Für 2024 war nur die Genehmigung des Kassenkredits in Höhe von 80.000,00 zu erteilen.

Gemäß § 18 Abs. 1 KGG und 97a HGO in Verbindung mit §§ 105 Abs. 2 HGO wurde die Aufnahme dieses Kredites genehmigt.

TOP 5

Voraussichtlicher Jahresabschluss 2024

Hier: Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen

Die Verbandsversammlung nimmt den Bericht über den voraussichtlichen Jahresabschuss 2024 zur Kenntnis.

Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen sind bei Konto 61640000, Instandhaltung von Kfz. entstanden. Hier wird der Ansatz um ca. 24.000,00 € überschritten.

§ 9 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2024

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

Überplanmäßige Aufwendungen bedürfen nach § 100 Abs. 1 HGO der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung, wenn sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind. Dies ist der Fall, wenn nach Ausschöpfung aller Deckungsmöglichkeiten bis 10.000,00 € überplanmäßig verbleiben.

Nach Ausschöpfung aller Deckungsmöglichkeiten sind zum heutigen Stand zahlungswirksame überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von weniger als 10.000,00 € zu verzeichnen, da bei verschiedenen Sachkonten Aufwendungen eingespart wurden. Bis Februar 2025 erfolgen noch Rechnungseingänge für das Jahr 2024, somit könnte diese Grenze überschritten werden. Siehe Anlage 1 – Hochrechnung Jahresabschluss 2024.

Entsprechend § 9 Abs.3 der Haushaltssatzung 2024 beschließt die Verbandsversammlung die erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen bei Konto 6164000 „Instandhaltung von Kfz.“

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

TOP 6

Haushaltssatzung und –plan 2025

a)

Einbringung

Die Verbandsversammlung nimmt die Erläuterungen des Verbandsvorsitzenden in Form der Haushaltsrede zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 zur Kenntnis.

Der Vorsitzende der Verbandsammlung stellt fest, dass der Haushaltsplanentwurf eingebracht ist.

b)

Beratung und Verabschiedung

Nach der Beratung beschließt die Verbandsversammlung die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2025:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit den Gesamtbetrag der Erträge auf

539.150,00 EUR

mit den Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-539.150,00 EUR

mit einem Saldo von

0,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit den Gesamtbetrag der Erträge auf

15.000,00 EUR

mit den Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 EUR

mit einem Saldo von

15.000,00 EUR

ausgeglichen / mit einem Überschuss/Fehlbetrag von

15.000,00 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit

51.060,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-15.000,00 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

73.000,00 EUR

mit einem Saldo von

-58.000,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

31.000,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-32.100,00 EUR

mit einem Saldo von

-1.100,00 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

1.960,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden in Höhe von 31.000,00 € veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

80.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 5

Es werden keine Umlagen erhoben.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nach Umfang oder Bedeutung erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung, wenn sie den Haushaltsansatz um 10.000,00 € überschreiten.

§ 9

Nach § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO hat der Verband unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen bei einzelnen Ansätzen oder einzeln vorgegebenen Finanzrahmen (Budgets) in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen und Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Das ist der Fall, wenn nach Ausschöpfung aller Deckungsmöglichkeiten im vorgegebenen Finanzrahmen mehr als 50.000,00 Mehraufwendungen entstehen.

Deckungsfähigkeit

1.

Gemäß § 20 Absatz 1 GemHVO sind Ansätze der in einem Budget veranschlagten Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt ist. Danach sind die Aufwendungen innerhalb des Produktes "55500 - Land- und Forstwirtschaft" gegenseitig deckungsfähig, d.h. Mehraufwendungen bei einem Produktsachkonto können durch Minderaufwendungen bei einem andernen Produkt-sachkonto des gleichen Hauptproduktbereiches (=Budget) herangezogen werden.

Diese Deckungsfähigkeit ist per GemHVO gegeben und bedarf keiner besonderen Vermerke im Haushaltsplan

2.

Ebenso dürfen zahlungswirksame Mehrerträge des Produktes "55500 - Land- und Forstwirtschaft" für entsprechende Mehraufwendungen des gleichen Produkts gem. § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden.

Übertragbarkeit

Die Ansätze für Auszahlungen und für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bleiben gem. § 21 Abs. 2 GemHVO bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch für zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann.

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

TOP 7

Verschiedenes

Frau Baumarten verteilt die neue Kostenordnung, gültig ab 01.01.2025 und den Anwesenden werden die zwei neuen Anbaugeräte für die Radbagger, der Wurzelbiber und der Planierbalken vorgestellt.

Sitzungsende: 20:36 Uhr

Ottmar Seng

Baumgarten

Vorsitzender der Verbandsversammlung

Schriftführerin