Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Herberich stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte.
Daraufhin erfolgt seitens der fraktionslosen Stadtverordnete Andrea Willing eine Wortmeldung derart, dass sie der Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung widerspricht; Widerspruch mit Begründung hierzu wird schriftlich an den stellv. Stadtverordnetenvorsteher übergeben.
Im Zuge dieser Feststellungen erfolgt eine Erwiderung seitens Bürgermeister Dänner.
Anschließend führt der stellv. Stadtverordnetenvorsteher die Eröffnungshandlung der Stadtverordnetensitzung fort und stellt fest, dass bei 11 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.
| 1. | Einbringung des Haushalts 2023 mit Investitionsproramm 2022-2026 — -Tischvorlage- |
| 2. | Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) — -Vorlage- |
| 3. | Anfragen und Mitteilungen |
| 1. | Einbringung des Haushalts 2023 mit Investitionsproramm 2022-2026 — -Tischvorlage- |
|
| Az.: 020-00/815-12 |
Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung gemäß §97 (1) HGO den Entwurf der Haushaltssatzung 2023 nebst Stellenplan und Investitionsprogramm 2022-2026 zur späteren Beratung und Beschlussfassung vor.
Bürgermeister Dänner informiert ausführlich über die Gesamthaushaltssituation sowie über einzelne Projekte im Haushaltsentwurf 2023.
Nach TOP 1 besteht Einvernehmen eine Sitzungsunterbrechung für die Dauer von 30 Minuten vorzunehmen und den erschienenen Zuschauern die Gelegenheit zu Wortmeldung zu bieten.
| 2. | Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) — -Vorlage- |
|
| Az.: 020-00/702-11 |
Zu Beginn der Behandlung des TOP 2 legt die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing den nachfolgend aufgeführten Antrag zur Tagesordnung zur Beschlussfassung vor:
„Der Tagesordnungspunkt 2 „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)“ wird von der Tagesordnung abgesetzt und auf die nächste Stadtverordnetensitzung verschoben.“
Abstimmung: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 9 Enthaltungen: 0 (somit abgelehnt)
Anschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Hebesatzsatzung für das Jahr 2023 als Satzung mit den Steuerhebesätzen für die Grundsteuer A mit 650 v.H, für die Grundsteuer B mit 650 v.H. und die Gewerbesteuer mit 394 v.H.
Wegen des umfangreichen Textes ist die Satzung als Anlage diesem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.“
Abstimmung: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 0
| 3. | Anfragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Dänner teilt mit, dass keine Anfragen vorliegen und keine Mitteilungen zu vermelden sind.
Schluss der Sitzung: 22.04 Uhr
| Herberich, stellv. Stadtverordnetenvorsteher | Herrmann, Schriftführerin |