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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Information der Bürgerinnen und Bürger

über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

am Freitag, den 16.02.2024,

19:00 Uhr, im großen Saal der Rhönhalle

Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 11 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.

Der Stadtverordnetenvorsteher gibt zur Kenntnis, dass Frau Selina Kirchner von der FDP-Fraktion auf ihr Mandat verzichtet hat. Frau Heike Gilbert-Witzel rückt nach. (siehe Veröffentlichung im Stadtanzeiger der Stadt Tann (Rhön) vom 16.02.2024)

Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing beantragt den Tagesordnungspunkt 2 von Teil A nach Teil B zu verschieben.

Der Stadtverordnete Jürgen Herberich von der CDU-Fraktion beantragt den Tagesordnungspunkt 3 von Teil A nach Teil B zu verschieben.

Es wird sodann in öffentlicher Sitzung wie folgt verhandelt:

TAGESORDNUNG:

Teil A

TOP 1

Bürgermeistervorlage - Ablösung eines Darlehens - Außerplanmäßige Auszahlung gem § 100 HGO

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Darlehen bei der Sparkasse Fulda mit einer Restschuld von rd. 71.430,00 € zeitnah abzulösen und die Mittel dafür außerplanmäßig § 100 HGO bereitzustellen.

Blockabstimmung Teil A: Ja: 11 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

Teil B

TOP 2

Zweckverband Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Fulda - Kommunale Zustimmung zum Beitritt

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Zustimmung zum Zweckverband Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Fulda.

Abstimmung: Ja: 9 | Nein: 0 | Enthaltung: 1

Anmerkung:

Jürgen Herberich von der CDU-Fraktion verlässt wegen Widerstreit der Interessen gemäß § 25 HGO während der Abstimmung den Sitzungssaal.

ab TOP 3 sind 13 Stadtverordnete anwesend.

TOP 3

Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion

Antrag zur Dokumentation der Nutzung öffentlicher Gebäude und Flächen

Beschluss:

Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag mit Datum vom 11.02.2024, über den wie folgt abgestimmt wird:

Der Magistrat wird beauftragt, die öffentliche Nutzung der städtischen Gebäude, Sportstätten und Flächen tabellarisch zu dokumentieren (Liegenschaft, Nutzer, Veranstaltung, Teilnehmerzahl, Häufigkeit), damit aus dieser Nutzungsübersicht eine Bedarfsplanung abgeleitet werden kann. Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen.

Abstimmung: Ja: 13 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

Beschluss:

Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:

Es wird beschlossen, die öffentliche Nutzung der städtischen Gebäude, Sportstätten und Flächen tabellarisch zu dokumentieren (Liegenschaft, Nutzer, Veranstaltung, Teilnehmerzahl, Häufigkeit), damit aus dieser Nutzungsübersicht eine Bedarfsplanung abgeleitet werden kann.

Abstimmung: Ja: 13 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

TOP 4

Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Bürgermeister Dänner teilt mit, dass seitens des Magistrats keine über-/außerplanmäßigen Beschlüsse gefasst wurden.

TOP 5

Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal

Bürgermeister Dänner berichtet aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal:

  • Digitales Bauamt: Die Verscannung der Bauakten verschiebt sich leider, da die beauftragte Firma derzeit Probleme hat, alle Aufträge abzuwickeln.
  • Am 22.02.2024 findet eine Netzwerkveranstaltung des Landkreises Fulda zum Thema „Geflüchtete“ im Ulstertal statt. Hieran werden auch zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie Vereine und Einrichtungen aus Tann teilnehmen.
  • Es finden derzeit sehr konkrete Gespräche statt, um eine Machbarkeitsstudie über mögliche Potentialflächen für Erneuerbare Energien in Auftrag zu geben. Hierbei werden die Ulstertalgemeinden von der RhönEnergie Fulda und dem Überlandwerk Rhön unterstützt.
  • Der Vorsitz des Gemeindeverwaltungsverbandes ist seit 01.01.2024 bis zum Jahresende turnunsgemäß bei der Stadt Tann (Rhön).
  • Förderprogramm des Bundes „Klimaschutz durch Radverkehr“: Nach Wochen der Ungewissheit aufgrund der Haushaltssituation im Bund wurde nun seitens des Bundes ein Förderbescheid für April 2024 in Aussicht gestellt. Der Förderantrag wurde von den Kommunen Ehrenberg, Hilders, Kaltennordheim und Tann gemeinsam mit dem Landkreis Fulda bereits vor Jahren auf den Weg gebracht.
  • Eine Homepage des GVV Ulstertal soll erstellt werden. Hierzu wird der Verbandsvorstand in den nächsten Tagen einen entsprechenden Auftrag erteilen.

TOP 6

Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats

Bürgermeister Dänner berichtet über wichtige Beschlüsse des Magistrates:

  • Die Förderbescheide für alle eingereichten Dorferneuerungsprojekte (IKEK) sind nun erteilt worden. Die Maßnahmen werden nun in den nächsten Monaten alle umgesetzt.
  • Die Stadt Tann (Rhön) erhält aus diversen Anträgen insgesamt 75.200 EUR aus dem Kreisausgleichstock des Landkreises Fulda.
  • Auf den städtischen Parkflächen am Busbahnhof Rhönhalle werden im Rahmen eines Bundesförderprogrammes 4 Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge entstehen. Die Vertragsverhandlungen mit der ausführenden Firma sind nahezu abgeschlossen. Der Stadt Tann (Rhön) entstehen keine Kosten, sondern Einnahmen durch die Verpachtung der Flächen.
  • Der Magistrat sucht weiterhin einen Nachfolgepächter für das Café Fabula, da der ursprüngliche Interessent zurückgetreten ist.
  • Die Personalsituation in der Verwaltung ist aufgrund von zahlreichen Dauererkrankungen sowie der Grippewelle weiterhin angespannt. Dadurch konnten in den letzten Wochen nicht alle Aufgaben zeitnah erledigt werden.
  • Ein Folge-Förderantrag für das Landesprogramm „Sportcoach“ wurde gestellt.
  • Am 28.02. findet ab 10:30 Uhr die Verlegung von weiteren Stolpersteinen in Tann statt. Hierzu wird auch wieder der Künstler Gunter Demnig anwesend sein und diese persönlich verlegen.
  • In Bezug auf das Projekt „Neubau Feuerwehrhaus Tann“ gab es zahlreiche weitere Gespräche und Abstimmungen. In der nächsten Sitzung der Stadtverordneten am 22.03.2024 wird das Projekt erneut beraten werden.
  • Die Bushaltestelle bei der „Alten Post“ in Tann soll entwidmet werden und eine Parkbucht für Kurzzeitparker eingerichtet werden. Dies wird im Zuge der anstehenden Deckensanierungsarbeiten der Bundesstraße erfolgen.

TOP 7

Feststellung des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2023 - 2027

Beschluss:

Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 2 | Enthaltung: 1

TOP 8

Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 mit Stellenplan

Beschluss:

Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2024

Gegenüber dem durch den Magistrat im Dezember 2023 eingebrachten Haushaltsentwurf werden die im § 5 der Haushaltssatzung festgelegten Grundsteuersätze an entsprechender Stelle folgendermaßen geändert/neu festgelegt:

  1. Grundsteuer A von 650 v.H. auf 600 v.H.
  2. Grundsteuer B von 650 v.H. auf 600 v.H.

Weitere dadurch resultierende Änderungen in § 1 der Haushaltssatzung sowie an den jeweiligen Stellen im Ergebnis- und Finanzhaushalt sind entsprechend vorzunehmen.

Abstimmung: Ja: 13 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

Beschluss:

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und FDP vom 11.02.2024

Der Sperrvermerk im Produkt 014000 Neubau Feuerwehrstützpunkt Tann bleibt bestehen.

Abstimmung: Ja: 13 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

Beschluss:

Änderungsantrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing vom 16.02.2024

Für die Grundsteuer A und B wird ein Hebesatz von 430 v.H. festgelegt.

Abstimmung: Ja: 2 | Nein: 10 | Enthaltung: 1

Beschluss:

Änderungsantrag des Bürgermeisters

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Liquiditätsstatus zum 31.12.2023 zu Kenntnis und beschließt die Verwendung des notwendigen Teils der ungebundenen Liquidität zur Deckung des Defizits zwischen Zahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit und Auszahlung für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten.

Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 0 | Enthaltung: 3

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2024 mit Stellenplan wie folgt:

Haushaltssatzung

der Stadt Tann (Rhön) für das

Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

2024

wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

11.311.624 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-11.250.602 EUR

mit einem Saldo von

61.022 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Überschuss von

61.022 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

534.445 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.454.240 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-5.344.100 EUR

mit einem Saldo von

-2.889.860 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.889.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-598.815 EUR

mit einem Saldo von

2.290.185 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-65.230 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.889.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.050.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

600 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

600 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

394 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Tann (Rhön), den 16.02.2024

Der Magistrat

Dänner
Bürgermeister

Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 1 | Enthaltung: 2

Anmerkung:

Die Verabschiedung über den Haushalt für das Haushaltsjahr 2024 erfolgt unter Berücksichtigung der zu diesem TOP beschlossenen Anträge.

TOP 9

Dorfentwicklung (IKEK) - Übersicht über den aktuellen Stand der Maßnahmen (Umsetzung/Bewilligungsbescheide)

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den aktuellen Stand zur Bewilligung und Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung (IKEK) zur Kenntnis:

Projekt

Bewilligung/vorl. Bescheid

Kosten brutto/Zuschuss

Hinweis: Der Zuschuss berechnet sich auf die förderfähigen Nettokosten!

Städtebauliche Beratung

06.07.2022 für 2 Jahre

30.464 € / 90 % 23.040 €

(Ende 2024 neue Antragsstellung für weitere 2 Jahre)

Fachliche Verfahrensbegleitung

19.07.2022 für 2 Jahre

22.620 € / 80 % 15.207 €

(Ende 2024 neue Antragsstellung für weitere 2 Jahre)

Garten der Begegnung Günthers

21.12.2023 / 17.05.2023

184.410 € / 80 % 123.959 €

(in Bauausführung, Dachsanierung erfolgt, Pavillon aufgestellt, Außenanlage in Ausschreibung)

Spielplatz Unterrückersbach

vorl. Bescheid 06.07.2023

118.734 € / 80 % 79.821 €

(Ausschreibung für Februar 2024 geplant, danach Umsetzung)

Planung DGH Lahrbach

19.12.2022

29.050 € / 90% 21.971 €

(Entwurfsplanung wurde vor Kurzem dem Ortsbeirat/Vereinen vorgestellt)

Backhaus Schlitzenhausen

20.12.2023

30.530 € / 80 % 16.221 €

(Abstimmung bzgl. Eigenleistung, dann Planung und Umsetzung)

Back- u. Gefrierhaus Neuswarts

20.12.2023

81.840 € / 80 % 49.304 €

(Baugenehmigung liegt vor, Treffen mit der Dorfgemeinschaft bzgl. Eigenleistung, danach Planung und Umsetzung)

Ortsmittelpunkt Hundsbach

21.12.2023

103.343 € / 80 % 69.474 €

(Abstimmung bzgl. Eigenleistung, dann Planung und Umsetzung)

Dorfmittelpunkt Schlitzenhausen

21.12.2023

36.200 € / 80 % 24.336 €

(Planung steht, Ausschreibung und Abstimmung Eigenleistung muss noch erfolgen, danach Umsetzung)

Museumskonzept

14.09.2022

46.010 € / 90 % 38.700 €

(Konzept wird in 2024 abgeschlossen sein, teilw. bauliche Umsetzung gegen Jahresende geplant)

Ehrenamtliche Kleinprojekte

vorl. Bescheid 20.09.2023

35.700 € / 80 % 24.000 €

(Umsetzung mit Bewilligungsstelle geklärt, Zuwendungsbescheid erfolgt über die Stadt Tann (Rhön) im Januar 2024, Beschaffung der Gerätschaften über die Vereine, etc.)

TOP 10

Dorfentwicklung (IKEK) Tann - Finale Aufstellung "Förderung Ehrenamtlicher Kleinprojekte"

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die finale Aufstellung über die Beschaffungen im Rahmen des IKEK Projektes „Förderung ehrenamtlicher Kleinprojekte“ zur Kenntnis.

Gemäß des Stadtverordnetenbeschlusses vom 14.07.2023 wurde ein Förderantrag für das IKEK Projekt „Förderung ehrenamtlicher Kleinprojekte“ gestellt und die Maßnahme mit einem vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 20.09.2023 bewilligt.

Durch die Steuerungsgruppe wurden die entsprechenden Beschaffungen und Maßnahmen in Einklang mit der aufgestellten Förderrichtlinie priorisiert. Für die Ausstellung der Zuwendungsbescheide liegen der Verwaltung detaillierte Preisangebote von den Antragsstellern (Vereine, Mähgemeinschaften, Ortsbeiräte, etc.) vor.

In den Zuwendungsbescheiden wird den Antragsstellern u.a. auferlegt, dass die Beschaffungen unter Einhaltung der Auflagen aus der Förderrichtlinie zu erfolgen sind, die Geräte auch für andere nutzbar sein sollen, kein Recht auf Ersatzbeschaffung und Unterhaltung besteht, kein Verkauf während der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren erfolgen darf sowie die Vorgaben der Dorfentwicklungsrichtlinie einzuhalten sind.

TOP 11

Wahl eines/einer Stellvertreters/in für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal

Beschluss:

Für die Wahl zum städt. Vertreter für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag vom 16.02.2024 aller Fraktionen vor. Dieser benennt Herrn Stadtverordneten Bernd Limpert.

Es wird per Handzeichen gewählt:

Abstimmung: Ja: 12 | Nein: 0 | Enthaltung: 1

Anmerkung:

Somit ist der Stadtverordnete Herr Bernd Limpert als Vertreter für den Verwaltungsverband Ulstertal gewählt. Herr Bernd Limpert erklärt auf Befragung, dass er die Wahl annimmt.

TOP 12

Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing

Weiterentwicklung des Radwegenetzes; Verbindung Tann-Theobaldshof nach Thüringen

Beschluss:

Der Magistrat wird beauftragt, die Radwegverbindung Hessen-Thüringen zu verbessern durch die Planung und Umsetzung der Maßnahme M010 des Radverkehrskonzeptes Ulstertal sowie der Maßnahme 162 des Radverkehrskonzeptes Landkreis Fulda.

Abstimmung: Ja: 2 | Nein: 10 | Enthaltung: 1

Beschluss:

Es liegt ein konkurrierender Hauptantrag der CDU-Fraktion vom 16.02.2024 vor, über den wie folgt abgestimmt wird.

Die bisherige Priorisierung der Planung des Radwegeausbaues im Stadtgebiet Tann bleibt bestehen. Hierzu gehören als Prio 1 der Radwegeausbau „Dippach – Unterweid“ und als Prio 2 „Mollartshof – Aura“. Als nächste Maßnahme kann sich um die Verbindung Theobaldshof – Andenhausen bemüht werden.

Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 0 | Enthaltung: 3

TOP 13

Anfragen und Mitteilungen

TOP 13.1

Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing

Vermietung des Hollenbachschen Hauses; Weiterbetrieb eines Cafés

Laut eines Berichtes im Onlineportal „Osthessennews“ vom 02.11.2023 wird das Café Fabula ab Januar 2024 einen neuen Pächter bekommen in Person von Herrn Thomas Kister.

Wie bekannt wurde, sind zwischenzeitlich Umstände eingetreten, die Herrn Kister dazu veranlasst haben, von seinen Verpachtungsabsichten Abstand zu nehmen.

Begründung:

Der Betrieb des Cafés in unmittelbarer Nähe des Museumsdorfes ist eine Bereicherung für dieses. Es ist wünschenswert, das gastronomische Angebot in der Kernstadt aufrecht zu erhalten.

1.)

Gibt es für das Café einen Nachpächter?

Es gab zwar weitere Gespräche mit Interessenten, diese haben aber leider bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einer Nachverpachtung geführt.

2.)

Falls Ja, ab wann?

s. oben

3.)

Wann ist mit einer Öffnung zu rechnen?

Das ist zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht absehbar.

4.)

Falls nein, welche Anstrengungen hat der Magistrat unternommen, um eine Nachverpachtung zeitnah umzusetzen?

Der Magistrat hat sich sehr stark um eine Neuverpachtung der Räume zur gastronomischen Nutzung bemüht. Es fanden zahlreiche Gespräche mit Interessenten sowie den aktuellen Pächtern statt. Das Café wurde zwar seitens der Pächter geschlossen, der Pachtvertrag ist aber weiterhin bis zum Jahresende 2024 gültig. Eine Verpachtung an Dritte ist somit ohne Beteiligung und Zustimmung der derzeitigen Pächter nicht möglich. Eine vorzeitige Aufhebung des Pachtvertrages wird seitens des Magistrates angestrebt.

TOP 13.2

Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing

Förderprogramm zur Belebung der Innenstadt und Beseitigung von Geschäftsleerständen

Beantwortung folgender Anfrage:

In der Sitzung der Stadtverordneten am 31.03.2023 wurde die Förderrichtlinie der Stadt Tann (Rhön) zur Belebung der Innenstadt und Beseitigung von Geschäftsleerständen beschlossen:

Begründung:

Das Förderprogramm stand nur für einen relativ kurzen Zeitraum zur Verfügung. Nach Auswertung der Daten kann eine Verlängerung angestrebt werden.

  • Wie viele Unternehmen haben Zuwendungen beantragt?

Das Förderprogramm wurde seitens der Stadt Tann (Rhön) im letzten Jahr im Rahmen des Landesprogrammes „Zukunft Innenstadt“ auf den Weg gebracht.

Förderfähig sind Gewerbebetriebe und Kleinstunternehmen im Bereich der Kernstadt, die Zuschüsse für Investitionen und Pachten i.H.v. maximal 5.000 EUR pro Vorhaben erhalten können. Ziel des Programmes ist die Beseitigung und Belebung von Geschäftsleerständen.

Leider wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Antrag gestellt.

  • An wie viele Unternehmen konnten Zuwendungen gewährt werden?
  • Um welche Beträge handelt es sich?

s. oben

  • Welche Mittel stehen noch zur Verfügung?

Das Programm war ursprünglich befristet bis zum 31.12.2023. Bereits im letzten Jahr wurde aber beim Land Hessen ein Antrag auf Mittelübertragung gestellt. Seitens des Landes wurde auch signalisiert, dass dies grundsätzlich möglich sei. Es ist aber noch keine schriftliche Zusage erteilt worden.

Wir gehen aber davon aus, dass die ursprünglich bewilligten Mittel von 20.000 EUR weiter zur Verfügung stehen werden. Eine Erhöhung wäre bei Bedarf durch Umschichtung von anderen Projekten ebenfalls möglich, sodass ein ausreichendes Budget auch im Jahr 2024 zur Verfügung stehen würde.

Anträge können gerne beim Magistrat gestellt werden. Sobald die Mittelübertragung bewilligt wurde, können diese auch ausgezahlt werden.

Jahreshauptversammlung der Feuerwehr

Bürgermeister Dänner gibt bekannt, dass am 15.03.2024 die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Tann (Rhön) stattfindet. Er bitten um Teilnahme seitens der städt. Mandatsträger.

Schluss der Sitzung: 20.53 Uhr