19:00 Uhr, im großen Saal der Rhönhalle
Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 11 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.
Der Stadtverordnetenvorsteher gibt zur Kenntnis, dass Frau Selina Kirchner von der FDP-Fraktion auf ihr Mandat verzichtet hat. Frau Heike Gilbert-Witzel rückt nach. (siehe Veröffentlichung im Stadtanzeiger der Stadt Tann (Rhön) vom 16.02.2024)
Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing beantragt den Tagesordnungspunkt 2 von Teil A nach Teil B zu verschieben.
Der Stadtverordnete Jürgen Herberich von der CDU-Fraktion beantragt den Tagesordnungspunkt 3 von Teil A nach Teil B zu verschieben.
Es wird sodann in öffentlicher Sitzung wie folgt verhandelt:
Teil A
| TOP 1 | Bürgermeistervorlage - Ablösung eines Darlehens - Außerplanmäßige Auszahlung gem § 100 HGO |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Darlehen bei der Sparkasse Fulda mit einer Restschuld von rd. 71.430,00 € zeitnah abzulösen und die Mittel dafür außerplanmäßig § 100 HGO bereitzustellen.
Blockabstimmung Teil A: Ja: 11 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
Teil B
| TOP 2 | Zweckverband Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Fulda - Kommunale Zustimmung zum Beitritt |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Zustimmung zum Zweckverband Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Fulda.
Abstimmung: Ja: 9 | Nein: 0 | Enthaltung: 1
Jürgen Herberich von der CDU-Fraktion verlässt wegen Widerstreit der Interessen gemäß § 25 HGO während der Abstimmung den Sitzungssaal.
ab TOP 3 sind 13 Stadtverordnete anwesend.
| TOP 3 | Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion Antrag zur Dokumentation der Nutzung öffentlicher Gebäude und Flächen |
Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag mit Datum vom 11.02.2024, über den wie folgt abgestimmt wird:
Der Magistrat wird beauftragt, die öffentliche Nutzung der städtischen Gebäude, Sportstätten und Flächen tabellarisch zu dokumentieren (Liegenschaft, Nutzer, Veranstaltung, Teilnehmerzahl, Häufigkeit), damit aus dieser Nutzungsübersicht eine Bedarfsplanung abgeleitet werden kann. Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen.
Abstimmung: Ja: 13 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:
Es wird beschlossen, die öffentliche Nutzung der städtischen Gebäude, Sportstätten und Flächen tabellarisch zu dokumentieren (Liegenschaft, Nutzer, Veranstaltung, Teilnehmerzahl, Häufigkeit), damit aus dieser Nutzungsübersicht eine Bedarfsplanung abgeleitet werden kann.
Abstimmung: Ja: 13 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
| TOP 4 | Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Bürgermeister Dänner teilt mit, dass seitens des Magistrats keine über-/außerplanmäßigen Beschlüsse gefasst wurden.
| TOP 5 | Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal |
Bürgermeister Dänner berichtet aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal:
| TOP 6 | Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats |
Bürgermeister Dänner berichtet über wichtige Beschlüsse des Magistrates:
| TOP 7 | Feststellung des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2023 - 2027 |
Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 2 | Enthaltung: 1
| TOP 8 | Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 mit Stellenplan |
Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2024
Gegenüber dem durch den Magistrat im Dezember 2023 eingebrachten Haushaltsentwurf werden die im § 5 der Haushaltssatzung festgelegten Grundsteuersätze an entsprechender Stelle folgendermaßen geändert/neu festgelegt:
Weitere dadurch resultierende Änderungen in § 1 der Haushaltssatzung sowie an den jeweiligen Stellen im Ergebnis- und Finanzhaushalt sind entsprechend vorzunehmen.
Abstimmung: Ja: 13 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und FDP vom 11.02.2024
Der Sperrvermerk im Produkt 014000 Neubau Feuerwehrstützpunkt Tann bleibt bestehen.
Abstimmung: Ja: 13 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
Änderungsantrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing vom 16.02.2024
Für die Grundsteuer A und B wird ein Hebesatz von 430 v.H. festgelegt.
Abstimmung: Ja: 2 | Nein: 10 | Enthaltung: 1
Änderungsantrag des Bürgermeisters
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Liquiditätsstatus zum 31.12.2023 zu Kenntnis und beschließt die Verwendung des notwendigen Teils der ungebundenen Liquidität zur Deckung des Defizits zwischen Zahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit und Auszahlung für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten.
Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 0 | Enthaltung: 3
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2024 mit Stellenplan wie folgt:
der Stadt Tann (Rhön) für das
Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr | 2024 | |
| wird im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis | ||
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.311.624 EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -11.250.602 EUR |
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| mit einem Saldo von | 61.022 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
|
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| mit einem Überschuss von | 61.022 EUR | |
| im Finanzhaushalt | ||
|
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 534.445 EUR |
|
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.454.240 EUR |
|
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -5.344.100 EUR |
|
| mit einem Saldo von | -2.889.860 EUR |
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.889.000 EUR |
|
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -598.815 EUR |
|
| mit einem Saldo von | 2.290.185 EUR |
|
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -65.230 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.889.000 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.050.000 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 600 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 600 v. H. |
2. | Gewerbesteuer auf | 394 v. H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Tann (Rhön), den 16.02.2024
Der Magistrat
Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 1 | Enthaltung: 2
Die Verabschiedung über den Haushalt für das Haushaltsjahr 2024 erfolgt unter Berücksichtigung der zu diesem TOP beschlossenen Anträge.
| TOP 9 | Dorfentwicklung (IKEK) - Übersicht über den aktuellen Stand der Maßnahmen (Umsetzung/Bewilligungsbescheide) |
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den aktuellen Stand zur Bewilligung und Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung (IKEK) zur Kenntnis:
| Projekt | Bewilligung/vorl. Bescheid | Kosten brutto/Zuschuss |
| Hinweis: Der Zuschuss berechnet sich auf die förderfähigen Nettokosten! | ||
| Städtebauliche Beratung | 06.07.2022 für 2 Jahre | 30.464 € / 90 % 23.040 € |
| (Ende 2024 neue Antragsstellung für weitere 2 Jahre) | ||
| Fachliche Verfahrensbegleitung | 19.07.2022 für 2 Jahre | 22.620 € / 80 % 15.207 € |
| (Ende 2024 neue Antragsstellung für weitere 2 Jahre) | ||
| Garten der Begegnung Günthers | 21.12.2023 / 17.05.2023 | 184.410 € / 80 % 123.959 € |
| (in Bauausführung, Dachsanierung erfolgt, Pavillon aufgestellt, Außenanlage in Ausschreibung) | ||
| Spielplatz Unterrückersbach | vorl. Bescheid 06.07.2023 | 118.734 € / 80 % 79.821 € |
| (Ausschreibung für Februar 2024 geplant, danach Umsetzung) | ||
| Planung DGH Lahrbach | 19.12.2022 | 29.050 € / 90% 21.971 € |
| (Entwurfsplanung wurde vor Kurzem dem Ortsbeirat/Vereinen vorgestellt) | ||
| Backhaus Schlitzenhausen | 20.12.2023 | 30.530 € / 80 % 16.221 € |
| (Abstimmung bzgl. Eigenleistung, dann Planung und Umsetzung) | ||
| Back- u. Gefrierhaus Neuswarts | 20.12.2023 | 81.840 € / 80 % 49.304 € |
| (Baugenehmigung liegt vor, Treffen mit der Dorfgemeinschaft bzgl. Eigenleistung, danach Planung und Umsetzung) | ||
| Ortsmittelpunkt Hundsbach | 21.12.2023 | 103.343 € / 80 % 69.474 € |
| (Abstimmung bzgl. Eigenleistung, dann Planung und Umsetzung) | ||
| Dorfmittelpunkt Schlitzenhausen | 21.12.2023 | 36.200 € / 80 % 24.336 € |
| (Planung steht, Ausschreibung und Abstimmung Eigenleistung muss noch erfolgen, danach Umsetzung) | ||
| Museumskonzept | 14.09.2022 | 46.010 € / 90 % 38.700 € |
| (Konzept wird in 2024 abgeschlossen sein, teilw. bauliche Umsetzung gegen Jahresende geplant) | ||
| Ehrenamtliche Kleinprojekte | vorl. Bescheid 20.09.2023 | 35.700 € / 80 % 24.000 € |
| (Umsetzung mit Bewilligungsstelle geklärt, Zuwendungsbescheid erfolgt über die Stadt Tann (Rhön) im Januar 2024, Beschaffung der Gerätschaften über die Vereine, etc.) | ||
| TOP 10 | Dorfentwicklung (IKEK) Tann - Finale Aufstellung "Förderung Ehrenamtlicher Kleinprojekte" |
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die finale Aufstellung über die Beschaffungen im Rahmen des IKEK Projektes „Förderung ehrenamtlicher Kleinprojekte“ zur Kenntnis.
Gemäß des Stadtverordnetenbeschlusses vom 14.07.2023 wurde ein Förderantrag für das IKEK Projekt „Förderung ehrenamtlicher Kleinprojekte“ gestellt und die Maßnahme mit einem vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 20.09.2023 bewilligt.
Durch die Steuerungsgruppe wurden die entsprechenden Beschaffungen und Maßnahmen in Einklang mit der aufgestellten Förderrichtlinie priorisiert. Für die Ausstellung der Zuwendungsbescheide liegen der Verwaltung detaillierte Preisangebote von den Antragsstellern (Vereine, Mähgemeinschaften, Ortsbeiräte, etc.) vor.
In den Zuwendungsbescheiden wird den Antragsstellern u.a. auferlegt, dass die Beschaffungen unter Einhaltung der Auflagen aus der Förderrichtlinie zu erfolgen sind, die Geräte auch für andere nutzbar sein sollen, kein Recht auf Ersatzbeschaffung und Unterhaltung besteht, kein Verkauf während der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren erfolgen darf sowie die Vorgaben der Dorfentwicklungsrichtlinie einzuhalten sind.
| TOP 11 | Wahl eines/einer Stellvertreters/in für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal |
Für die Wahl zum städt. Vertreter für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag vom 16.02.2024 aller Fraktionen vor. Dieser benennt Herrn Stadtverordneten Bernd Limpert.
Es wird per Handzeichen gewählt:
Abstimmung: Ja: 12 | Nein: 0 | Enthaltung: 1
Somit ist der Stadtverordnete Herr Bernd Limpert als Vertreter für den Verwaltungsverband Ulstertal gewählt. Herr Bernd Limpert erklärt auf Befragung, dass er die Wahl annimmt.
| TOP 12 | Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing Weiterentwicklung des Radwegenetzes; Verbindung Tann-Theobaldshof nach Thüringen |
Der Magistrat wird beauftragt, die Radwegverbindung Hessen-Thüringen zu verbessern durch die Planung und Umsetzung der Maßnahme M010 des Radverkehrskonzeptes Ulstertal sowie der Maßnahme 162 des Radverkehrskonzeptes Landkreis Fulda.
Abstimmung: Ja: 2 | Nein: 10 | Enthaltung: 1
Es liegt ein konkurrierender Hauptantrag der CDU-Fraktion vom 16.02.2024 vor, über den wie folgt abgestimmt wird.
Die bisherige Priorisierung der Planung des Radwegeausbaues im Stadtgebiet Tann bleibt bestehen. Hierzu gehören als Prio 1 der Radwegeausbau „Dippach – Unterweid“ und als Prio 2 „Mollartshof – Aura“. Als nächste Maßnahme kann sich um die Verbindung Theobaldshof – Andenhausen bemüht werden.
Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 0 | Enthaltung: 3
| TOP 13 | Anfragen und Mitteilungen |
| TOP 13.1 | Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing Vermietung des Hollenbachschen Hauses; Weiterbetrieb eines Cafés |
Laut eines Berichtes im Onlineportal „Osthessennews“ vom 02.11.2023 wird das Café Fabula ab Januar 2024 einen neuen Pächter bekommen in Person von Herrn Thomas Kister.
Wie bekannt wurde, sind zwischenzeitlich Umstände eingetreten, die Herrn Kister dazu veranlasst haben, von seinen Verpachtungsabsichten Abstand zu nehmen.
Begründung:
Der Betrieb des Cafés in unmittelbarer Nähe des Museumsdorfes ist eine Bereicherung für dieses. Es ist wünschenswert, das gastronomische Angebot in der Kernstadt aufrecht zu erhalten.
| 1.) | Gibt es für das Café einen Nachpächter? |
|
| Es gab zwar weitere Gespräche mit Interessenten, diese haben aber leider bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einer Nachverpachtung geführt. |
| 2.) | Falls Ja, ab wann? |
|
| s. oben |
| 3.) | Wann ist mit einer Öffnung zu rechnen? |
|
| Das ist zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht absehbar. |
| 4.) | Falls nein, welche Anstrengungen hat der Magistrat unternommen, um eine Nachverpachtung zeitnah umzusetzen? |
|
| Der Magistrat hat sich sehr stark um eine Neuverpachtung der Räume zur gastronomischen Nutzung bemüht. Es fanden zahlreiche Gespräche mit Interessenten sowie den aktuellen Pächtern statt. Das Café wurde zwar seitens der Pächter geschlossen, der Pachtvertrag ist aber weiterhin bis zum Jahresende 2024 gültig. Eine Verpachtung an Dritte ist somit ohne Beteiligung und Zustimmung der derzeitigen Pächter nicht möglich. Eine vorzeitige Aufhebung des Pachtvertrages wird seitens des Magistrates angestrebt. |
| TOP 13.2 | Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing Förderprogramm zur Belebung der Innenstadt und Beseitigung von Geschäftsleerständen |
Beantwortung folgender Anfrage:
In der Sitzung der Stadtverordneten am 31.03.2023 wurde die Förderrichtlinie der Stadt Tann (Rhön) zur Belebung der Innenstadt und Beseitigung von Geschäftsleerständen beschlossen:
Begründung:
Das Förderprogramm stand nur für einen relativ kurzen Zeitraum zur Verfügung. Nach Auswertung der Daten kann eine Verlängerung angestrebt werden.
Das Förderprogramm wurde seitens der Stadt Tann (Rhön) im letzten Jahr im Rahmen des Landesprogrammes „Zukunft Innenstadt“ auf den Weg gebracht.
Förderfähig sind Gewerbebetriebe und Kleinstunternehmen im Bereich der Kernstadt, die Zuschüsse für Investitionen und Pachten i.H.v. maximal 5.000 EUR pro Vorhaben erhalten können. Ziel des Programmes ist die Beseitigung und Belebung von Geschäftsleerständen.
Leider wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Antrag gestellt.
s. oben
Das Programm war ursprünglich befristet bis zum 31.12.2023. Bereits im letzten Jahr wurde aber beim Land Hessen ein Antrag auf Mittelübertragung gestellt. Seitens des Landes wurde auch signalisiert, dass dies grundsätzlich möglich sei. Es ist aber noch keine schriftliche Zusage erteilt worden.
Wir gehen aber davon aus, dass die ursprünglich bewilligten Mittel von 20.000 EUR weiter zur Verfügung stehen werden. Eine Erhöhung wäre bei Bedarf durch Umschichtung von anderen Projekten ebenfalls möglich, sodass ein ausreichendes Budget auch im Jahr 2024 zur Verfügung stehen würde.
Anträge können gerne beim Magistrat gestellt werden. Sobald die Mittelübertragung bewilligt wurde, können diese auch ausgezahlt werden.
| Jahreshauptversammlung der Feuerwehr |
Bürgermeister Dänner gibt bekannt, dass am 15.03.2024 die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Tann (Rhön) stattfindet. Er bitten um Teilnahme seitens der städt. Mandatsträger.
Schluss der Sitzung: 20.53 Uhr