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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 9/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Information der Bürgerinnen und Bürger über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

am Freitag, den 14.02.2025, 20:00 Uhr, im DGH Lahrbach

Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 12 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.

Der Stadtverordnetenvorsteher weist vorab darauf hin, dass beabsichtig ist, den Tagesordnungspunkt 13 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. Über diese Vorgehensweise besteht Einvernehmen.

Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte in der Niederschrift entspricht der tatsächlichen Behandlung in der Sitzung, während die Nummerierung der Einladung entspricht.

Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:

Tagesordnung:

TOP 1

Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Es wurden seitens des Magistrates keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben beschlossen.

TOP 2

Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal

  • Zum 01.01.2025 wurde in den drei Verbandskommunen der digitale Posteingang eingeführt. Dies ist ein weiterer Schritt in der Digitalisierung der Verwaltungen.
  • Die Stadt Tann (Rhön) wie auch die Marktgemeinde Hilders und die Gemeinde Ehrenberg sind im Bereich der „Digitalisierung“ schon sehr gut aufgestellt.
  • Dies wurde für die Stadt Tann (Rhön) erst kürzlich im Rahmen einer überörtlichen Prüfung festgestellt.

TOP 3

Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats

  • In der Tanner Stadtkasse erfolgte zum 01.02.2025 die Neueinstellung einer Mitarbeiterin in Teilzeit.
  • Aufgrund der Grundsteuerreform erhält die Tanner Stadtkasse im Moment eine Vielzahl an Anrufen und Nachfragen. Dadurch verzögert sich die Abarbeitung von Vorgängen.
  • Im Café Fabula wurden zahlreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt. Es erfolgte der Einbau eines Pelletofens, die Instandsetzung des Schornsteins, der Fußboden wurde abgeschliffen und neu versiegelt, die Außenanlagen auf Vordermann gebracht und elektrische Leitungen zur Beleuchtung neu verlegt. Es finden aktuell Gespräche mit Interessenten statt.
  • Die Ausstellung im Tanner Grenzmuseum in der Rhönhalle soll aufgelöst werden. Diese wird in den neu geschaffenen Räumen des Black Horse Museum e.V. in der ehem. Alten Turnhalle als Dauerleihgabe integriert.
  • Feuerwehrhaus Kuhleich
    • Die Angebotseröffnung für die Rohbauleistung ist erfolgt und eine Auftragsvergabe wird in Kürze durch den Magistrat vorgenommen.
    • Die Kosten für den Rohbau werden unter den geschätzten Kostenrichtwerten bleiben.
    • Nach der Auftragsvergabe wird den Gremien eine umfassende Aktualisierung der Kostenschätzungen vorgelegt.
  • Folgende Dorferneuerungsprojekte befinden sich gerade in der Planung. Ein Förderantrag soll bis zum Einreichungsstichtag 01.04.2025 gestellt werden. Die Beratung der einzelnen Projekte erfolgt in der nächsten Stadtverordnetenversammlung.
    • Museumskonzept
    • Friedhofsmauer und Vorplatz Neuswarts
    • Dorfmitte Dippach
    • Gefrierhaus und Dorfplatz Wendershausen
    • Spielplatz Oberrückersbach
    • Spielplatz Günthers
  • Die Stadtverordnetenversammlung zur Amtseinführung von Matthias Gelbe als neuen Bürgermeister findet statt am Donnerstag, den 26.06.2025
  • Die Verabschiedungsfeier von Bürgermeister Mario Dänner findet statt am Freitag, den 27.06.2025.

TOP 4

Dorferneuerung (IKEK)- Umsetzung DGH Lahrbach

Stadtverordneter Michael Schlereth verlässt wegen Widerstreit der Interessen gemäß § 25 HGO den Beratungsraum.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

a)

Es wird beschlossen, dass kommunale Projekt „DGH Lahrbach“ im Rahmen der Dorferneuerung in dem Stadtteil Lahrbach entsprechend der vorgelegten Projektbeschreibung umzusetzen. Die gesamten geplanten Baukosten belaufen sich auf 1.470.604,13 €. Der Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) beträgt 481.962,78 €. Die Nettokosten werden zu 80 % gefördert und die Fördersumme beträgt 988.641,60€.

b)

Die Berechnung der Folgekosten für das „DGH Lahrbach“ wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

c)

Es wird beschlossen, von den Mitteln aus dem Investitionshaushalt 2022 und 2024 in Höhe von 481.962,78 € aus dem Produkt Orts- und Regionalentwicklung (5111) die notwendigen Mittel (Einnahmen und Ausgaben) in das Produkt Gemeinschaftshäuser (5731) umzuwidmen.

Abstimmung: Ja: 9 | Nein: 1 | Enthaltung: 1

Nach der Abstimmung wird der Stadtverordnete Michael Schlereth über das Ergebnis informiert.

TOP 5

Änderungsantrag - Haushaltssatzung 2025

Bürgermeister Dänner erläutert im Rahmen der Behandlung dieses TOP den vorliegenden Änderungsantrag des Magistrats. Danach ist aufgrund eines Fehlers im Zahlenwerk bei einer Investition eine Korrektur erforderlich, da dieser Sachverhalt Einfluss auf die Werte der Haushaltssatzung hat. Insoweit besteht Einvernehmen, den Änderungsantrag jeweils unter TOP 6 und TOP 7 zu behandeln.

TOP 6

Feststellung des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2024 - 2028

Beschluss 1:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund des Änderungsantrages (siehe TOP 5) die folgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am.. folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

2025

wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

11.098.566 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-11.512.232 EUR

mit einem Saldo von

-413.666 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Defizit von

-413.666 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

70.231 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.373.400 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-6.098.100 EUR

mit einem Saldo von

-3.724.700 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.724.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-519.965 EUR

mit einem Saldo von

3.204.035 EUR

mit einem Zahlungsmitteldefizit des Haushaltsjahresvon

-450.434 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.724.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

355 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

320 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

394 v. H.

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Abstimmung: Ja: 11 | Nein: 1 | Enthaltung: 0

Beschluss 2:

Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 bis 2028 wird in der vorgelegten Form unter Berücksichtigung des Änderungsantrages beschlossen.

Abstimmung: Ja: 11 | Nein: 1 | Enthaltung: 0

TOP 7

Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 mit Stellenplan

Es werden Änderungsanträge durch die CDU-Fraktion und anschließend durch die fraktionslose Stadtverordnete Frau Willing eingebracht, über diese wie folgt abgestimmt wurde.

Beschluss 1:

Die fraktionslose Stadtverordnete Frau Willing stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

245 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

310 v.H.

Abstimmung: Ja: 2 | Nein: 10 | Enthaltung: 0

Beschluss 2:

Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.500,-- € für einen Ehrungsabend der Feuerwehr

und

1.500,-- € für einen Ehrungsabend Kommunalpolitik in den Haushalt 2025 mit aufzunehmen.

Abstimmung: Ja: 12 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

Beschluss 3:

Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Tann (Rhön) stellt Investitionsmittel in Höhe von 10.000 € für die Erstanschaffung von Smart-City-Sensorik sowie ein Entwicklungsbudget von 25.000 € bereit. Diese Mittel dienen der Erprobung innovativer Smart-City-Anwendungen, die dazu beitragen sollen, kommunale Prozesse effizienter, nachhaltiger und digitaler zu gestalten. Ziel ist es, die Stadt Tann (Rhön) schrittweise an Smart-City-Technologien heranzuführen und langfristig smarte, datenbasierte Verwaltungsabläufe zu etablieren. Für die Beschaffung und Entwicklung wird der Magistrat beauftragt, sich um Fördermittel auf Landes- und Landkreis Eben zu bemühen.

Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 1 | Enthaltung: 1

Beschluss 4:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund des Änderungsantrages (siehe TOP 5) die folgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am.. folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

2025

wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

11.098.566 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-11.512.232 EUR

mit einem Saldo von

-413.666 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

70.231 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.373.400 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-6.098.100 EUR

mit einem Saldo von

-3.724.700 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.724.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-519.965 EUR

mit einem Saldo von

3.204.035 EUR

mit einem Zahlungsmitteldefizit des Haushaltsjahresvon

-450.434 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.724.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

355 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

320 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

394 v. H.

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Abstimmung: Ja: 11 | Nein: 1 | Enthaltung: 0

Beschluss 5:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2025 mit Stellenplan unter Berücksichtigung der Änderungsanträge wie folgt:

Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am.. folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

2025

wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

11.098.566 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-11.512.232 EUR

mit einem Saldo von

-413.666 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Defizit von

-413.666 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

70.231 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.373.400 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-6.053.100 EUR

mit einem Saldo von

-3.679.700 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.679.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-519.965 EUR

mit einem Saldo von

3.159.035 EUR

mit einem Zahlungsmitteldefizit des Haushaltsjahresvon

-450.434 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.679.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

355 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

320 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

394 v. H.

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 2 | Enthaltung: 0

TOP 8

Stimmzettel-Gestaltung anl. der Kommunalwahlen 2026 – Wahl zur Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Zusätzlich zum Ruf- und Familiennamen auf dem Stimmzettel zur Wahl der Stadtverordneten, den Namen des Wohnort-Stadtteils der einzelnen Bewerber/innen aufzunehmen.

Abstimmung: Ja: 12 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

TOP 9

Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Tann (Rhön)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Tann (Rhön) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Wegen des umfangreichen Textes ist ein Exemplar der Satzung dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmung: Ja: 12 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

TOP 10

3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Es wird die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Tann (Rhön) vom 30.03.2007 beschlossen.

Wegen des umfangreichen Textes ist ein Exemplar der Satzung dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmung: Ja: 12 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

TOP 11

Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing;

Reduzierung der Hebesätze über die Grundsteuer A (Landwirtschaftliche Nutzung) und Grundsteuer B

Die Stadtverordnete Frau Willing führt aus, dass eine Beschlussfassung über den vorliegenden Antrag nicht erforderlich sei, da der gleiche Sachverhalt bereits in Form ihres Änderungsantrags unter TOP 7 behandelt und abgelehnt wurde.

TOP 12

Anfragen und Mitteilungen

TOP 12.1

Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing

Vertrag mit einem Stadtverordneten/Aufträge an einen Stadtverordneten

Der Stadtverordnete Herr Michael Schlereth betreibt das Unternehmen „MN Bauplanung".

1.

Im Rahmen des IKEK- Programmes wurde seinem Betrieb das Produkt Bauberatung der privaten Förderung vergeben, Kostenrahmen 25.600 € für 2022 bis 2024

2.

Weiterhin wurde sein Unternehmen damit betraut, Berechnungen für die Bauwerke des Rhöner Museumsdorfes durchzuführen. Kostenrahmen nicht bekannt.

3.

Die Planung des Dorfgemeinschaftshauses in Lahrbach erfolgte ebenfalls durch Herrn Schlereth. In der Sitzung der Stadtverordneten am 12.07.2024 stellte er das Projekt vor. An der Abstimmung nahm er nicht teil.

Alle oben aufgeführten Aufträge/Verträge wurden vom Magistrat der Stadt Tann (Rhön) vergeben. Eine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erfolgte nicht.

Gem. § 51 Abs. 1 Nr. 17 HGO kann die Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die Genehmigung von Verträgen mit Mitgliedern des Magistrates oder der Stadtverordnetenversammlung im Falle des § 77 Abs. 2 HGO nicht übertragen.

Die Vorschriften der §§ 51 und 77 HGO sollen der Sauberkeit der Verwaltung dienen.

1.

Wurden die unter den Nummern 1 bis 3 beschriebenen Aufträge öffentlich ausgeschrieben?

2.

Wie viele Bewerber standen jeweils zur Auswahl?

3.

Hat Herr Jürgen Schlereth, 1. Stadtrat und Vater des Herrn Michael Schlereth, an den Abstimmungen teilgenommen?

4.

Wie hoch ist der Kostenrahmen für die unter Nummer 3 beschriebene Tätigkeit für das Unternehmen „MN Bauplanung"?

Antwort:

Zu der Anfrage ist zunächst einmal grundsätzlich festzustellen, dass der Magistrat (Gemeindevorstand) gem. § 66 Abs. 1 HGO im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel die laufende Verwaltung der Gemeinde besorgt. Hierzu gehört auch die Vornahme von Auftragsvergaben an Dritte.

Der in der Anfrage genannte § 77 Abs. 2 HGO ist in Verbindung mit § 51 Abs. 1 Nr. 17 HGO zu betrachten. Er regelt einen Ausnahmetatbestand dahingehend, dass sehr wohl vom Magistrat Verträge der laufenden Verwaltung mit Mitliedern des Magistrates oder der Stadtverordnetenversammlung eingegangen werden können.

Nur insofern sie erhebliche Bedeutung für die Gemeinde haben, müssen diese von der Stadtverordnetenversammlung (Gemeindevertretung) beschlossen werden.

Teilfrage 1.)

Der Auftrag im Rahmen der städtebaulichen Beratung in der Dorferneuerung (IKEK) an die Firma MN-Bauplanung erfolgte, nachdem 3 qualifizierte Büros um die Abgabe eines Angebotes ersucht worden sind.

Aufgrund der Dringlichkeit für die Zuarbeiten und Grundlagenschaffung für das „Museumskonzept“ wurde der Auftrag im Tanner Museumsdorf zum Aufmaß der Gebäude per 3d-Scan, Darstellung der Grundrisse und Schnitte sowie die Bestandserfassung direkt an MIN Bauplanung auf Stundenlohnbasis vergeben.

Der Auftrag zu Planungsleistungen „DGH Lahrbach“ wurde an die Firma MN-Bauplanung im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit mehreren Büros vergeben. Nach Einreichung der Angebotsunterlagen hat sich der Magistrat für 3 Büros zur engeren Auswahl entschieden.

Teilfrage 2.)

s. 1.)

Teilfrage 3.)

Nein. Er hat an den Beratungen und Abstimmungen hierzu gem. § 25 HGO nicht teilgenommen.

Teilfrage 4.)

Es wurde ein Auftrag für Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 über 53.420,29 EUR an die Firma MN-Bauplanung vergeben.

TOP 13

Kauf eines Grundstückes in der Kernstadt von Tann

Zu diesem TOP weist der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel auf die Vertraulichkeit und somit auf die Notwendigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit hin, sodass die Zuschauer sodann den Sitzungssaal verlassen.

Sodann wird gem. § 17 (1) der Geschäftsordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und wie folgt beschlossen:

Das Grundstück im Innenbereich der Stadt Tann (Rhön), XXX mit einer Grundstücksgröße von XXX m² soll durch die Stadt erworben werden.

Abstimmung: Ja: 11 | Nein: 0 | Enthaltung: 1

Schluss der Sitzung: 21.53 Uhr