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am Freitag, den 14.02.2025, 20:00 Uhr, im DGH Lahrbach
Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 12 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.
Der Stadtverordnetenvorsteher weist vorab darauf hin, dass beabsichtig ist, den Tagesordnungspunkt 13 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. Über diese Vorgehensweise besteht Einvernehmen.
Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte in der Niederschrift entspricht der tatsächlichen Behandlung in der Sitzung, während die Nummerierung der Einladung entspricht.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
| TOP 1 | Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Es wurden seitens des Magistrates keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben beschlossen.
| TOP 2 | Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal |
| TOP 3 | Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats |
| TOP 4 | Dorferneuerung (IKEK)- Umsetzung DGH Lahrbach |
Stadtverordneter Michael Schlereth verlässt wegen Widerstreit der Interessen gemäß § 25 HGO den Beratungsraum.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
| a) | Es wird beschlossen, dass kommunale Projekt „DGH Lahrbach“ im Rahmen der Dorferneuerung in dem Stadtteil Lahrbach entsprechend der vorgelegten Projektbeschreibung umzusetzen. Die gesamten geplanten Baukosten belaufen sich auf 1.470.604,13 €. Der Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) beträgt 481.962,78 €. Die Nettokosten werden zu 80 % gefördert und die Fördersumme beträgt 988.641,60€. |
| b) | Die Berechnung der Folgekosten für das „DGH Lahrbach“ wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. |
| c) | Es wird beschlossen, von den Mitteln aus dem Investitionshaushalt 2022 und 2024 in Höhe von 481.962,78 € aus dem Produkt Orts- und Regionalentwicklung (5111) die notwendigen Mittel (Einnahmen und Ausgaben) in das Produkt Gemeinschaftshäuser (5731) umzuwidmen. |
Abstimmung: Ja: 9 | Nein: 1 | Enthaltung: 1
Nach der Abstimmung wird der Stadtverordnete Michael Schlereth über das Ergebnis informiert.
| TOP 5 | Änderungsantrag - Haushaltssatzung 2025 |
Bürgermeister Dänner erläutert im Rahmen der Behandlung dieses TOP den vorliegenden Änderungsantrag des Magistrats. Danach ist aufgrund eines Fehlers im Zahlenwerk bei einer Investition eine Korrektur erforderlich, da dieser Sachverhalt Einfluss auf die Werte der Haushaltssatzung hat. Insoweit besteht Einvernehmen, den Änderungsantrag jeweils unter TOP 6 und TOP 7 zu behandeln.
| TOP 6 | Feststellung des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2024 - 2028 |
Beschluss 1:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund des Änderungsantrages (siehe TOP 5) die folgende Haushaltssatzung:
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am.. folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr |
| 2025 | |
| wird im Ergebnishaushalt | |||
| im ordentlichen Ergebnis | |||
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.098.566 EUR | |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -11.512.232 EUR | |
|
| mit einem Saldo von | -413.666 EUR | |
| im außerordentlichen Ergebnis | |||
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR | |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR | |
|
| mit einem Saldo von | 0 EUR | |
| mit einem Defizit von | -413.666 EUR | ||
| im Finanzhaushalt | |||
|
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 70.231 EUR | |
|
| und dem Gesamtbetrag der | ||
|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.373.400 EUR | |
|
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -6.098.100 EUR | |
|
| mit einem Saldo von | -3.724.700 EUR | |
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.724.000 EUR | |
|
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -519.965 EUR | |
|
| mit einem Saldo von | 3.204.035 EUR | |
|
| mit einem Zahlungsmitteldefizit des Haushaltsjahresvon |
| -450.434 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.724.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 355 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 320 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf
| 394 v. H. | |
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Abstimmung: Ja: 11 | Nein: 1 | Enthaltung: 0
Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 bis 2028 wird in der vorgelegten Form unter Berücksichtigung des Änderungsantrages beschlossen.
Abstimmung: Ja: 11 | Nein: 1 | Enthaltung: 0
| TOP 7 | Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 mit Stellenplan |
Es werden Änderungsanträge durch die CDU-Fraktion und anschließend durch die fraktionslose Stadtverordnete Frau Willing eingebracht, über diese wie folgt abgestimmt wurde.
Die fraktionslose Stadtverordnete Frau Willing stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 245 v.H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 310 v.H. |
Abstimmung: Ja: 2 | Nein: 10 | Enthaltung: 0
Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.500,-- € für einen Ehrungsabend der Feuerwehr
und
1.500,-- € für einen Ehrungsabend Kommunalpolitik in den Haushalt 2025 mit aufzunehmen.
Abstimmung: Ja: 12 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Tann (Rhön) stellt Investitionsmittel in Höhe von 10.000 € für die Erstanschaffung von Smart-City-Sensorik sowie ein Entwicklungsbudget von 25.000 € bereit. Diese Mittel dienen der Erprobung innovativer Smart-City-Anwendungen, die dazu beitragen sollen, kommunale Prozesse effizienter, nachhaltiger und digitaler zu gestalten. Ziel ist es, die Stadt Tann (Rhön) schrittweise an Smart-City-Technologien heranzuführen und langfristig smarte, datenbasierte Verwaltungsabläufe zu etablieren. Für die Beschaffung und Entwicklung wird der Magistrat beauftragt, sich um Fördermittel auf Landes- und Landkreis Eben zu bemühen.
Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 1 | Enthaltung: 1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund des Änderungsantrages (siehe TOP 5) die folgende Haushaltssatzung:
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am.. folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr |
| 2025 |
| wird im Ergebnishaushalt | ||
|
| im ordentlichen Ergebnis | |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.098.566 EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -11.512.232 EUR |
|
| mit einem Saldo von | -413.666 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von |
| 0 EUR |
| im Finanzhaushalt | ||
|
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 70.231 EUR |
|
| und dem Gesamtbetrag der | |
|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.373.400 EUR |
|
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -6.098.100 EUR |
|
| mit einem Saldo von | -3.724.700 EUR |
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.724.000 EUR |
|
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -519.965 EUR |
|
| mit einem Saldo von | 3.204.035 EUR |
|
| mit einem Zahlungsmitteldefizit des Haushaltsjahresvon | -450.434 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.724.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 355 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 320 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 394 v. H. | |
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Abstimmung: Ja: 11 | Nein: 1 | Enthaltung: 0
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2025 mit Stellenplan unter Berücksichtigung der Änderungsanträge wie folgt:
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am.. folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr |
| 2025 |
| wird im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis | ||
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.098.566 EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -11.512.232 EUR |
|
| mit einem Saldo von | -413.666 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
|
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| mit einem Defizit von |
| -413.666 EUR |
| im Finanzhaushalt | ||
|
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 70.231 EUR |
|
| und dem Gesamtbetrag der | |
|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.373.400 EUR |
|
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -6.053.100 EUR |
|
| mit einem Saldo von | -3.679.700 EUR |
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.679.000 EUR |
|
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -519.965 EUR |
|
| mit einem Saldo von | 3.159.035 EUR |
|
| mit einem Zahlungsmitteldefizit des Haushaltsjahresvon | -450.434 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.679.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 355 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 320 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 394 v. H. | |
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 2 | Enthaltung: 0
| TOP 8 | Stimmzettel-Gestaltung anl. der Kommunalwahlen 2026 – Wahl zur Stadtverordnetenversammlung |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Zusätzlich zum Ruf- und Familiennamen auf dem Stimmzettel zur Wahl der Stadtverordneten, den Namen des Wohnort-Stadtteils der einzelnen Bewerber/innen aufzunehmen.
Abstimmung: Ja: 12 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
| TOP 9 | Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Tann (Rhön) |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Tann (Rhön) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Wegen des umfangreichen Textes ist ein Exemplar der Satzung dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmung: Ja: 12 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
| TOP 10 | 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Es wird die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Tann (Rhön) vom 30.03.2007 beschlossen.
Wegen des umfangreichen Textes ist ein Exemplar der Satzung dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmung: Ja: 12 | Nein: 0 | Enthaltung: 0
| TOP 11 | Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing; Reduzierung der Hebesätze über die Grundsteuer A (Landwirtschaftliche Nutzung) und Grundsteuer B |
Die Stadtverordnete Frau Willing führt aus, dass eine Beschlussfassung über den vorliegenden Antrag nicht erforderlich sei, da der gleiche Sachverhalt bereits in Form ihres Änderungsantrags unter TOP 7 behandelt und abgelehnt wurde.
| TOP 12 | Anfragen und Mitteilungen |
| TOP 12.1 | Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing Vertrag mit einem Stadtverordneten/Aufträge an einen Stadtverordneten |
Der Stadtverordnete Herr Michael Schlereth betreibt das Unternehmen „MN Bauplanung".
| 1. | Im Rahmen des IKEK- Programmes wurde seinem Betrieb das Produkt Bauberatung der privaten Förderung vergeben, Kostenrahmen 25.600 € für 2022 bis 2024 |
| 2. | Weiterhin wurde sein Unternehmen damit betraut, Berechnungen für die Bauwerke des Rhöner Museumsdorfes durchzuführen. Kostenrahmen nicht bekannt. |
| 3. | Die Planung des Dorfgemeinschaftshauses in Lahrbach erfolgte ebenfalls durch Herrn Schlereth. In der Sitzung der Stadtverordneten am 12.07.2024 stellte er das Projekt vor. An der Abstimmung nahm er nicht teil. |
Alle oben aufgeführten Aufträge/Verträge wurden vom Magistrat der Stadt Tann (Rhön) vergeben. Eine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erfolgte nicht.
Gem. § 51 Abs. 1 Nr. 17 HGO kann die Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die Genehmigung von Verträgen mit Mitgliedern des Magistrates oder der Stadtverordnetenversammlung im Falle des § 77 Abs. 2 HGO nicht übertragen.
Die Vorschriften der §§ 51 und 77 HGO sollen der Sauberkeit der Verwaltung dienen.
| 1. | Wurden die unter den Nummern 1 bis 3 beschriebenen Aufträge öffentlich ausgeschrieben? |
| 2. | Wie viele Bewerber standen jeweils zur Auswahl? |
| 3. | Hat Herr Jürgen Schlereth, 1. Stadtrat und Vater des Herrn Michael Schlereth, an den Abstimmungen teilgenommen? |
| 4. | Wie hoch ist der Kostenrahmen für die unter Nummer 3 beschriebene Tätigkeit für das Unternehmen „MN Bauplanung"? |
Antwort:
Zu der Anfrage ist zunächst einmal grundsätzlich festzustellen, dass der Magistrat (Gemeindevorstand) gem. § 66 Abs. 1 HGO im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel die laufende Verwaltung der Gemeinde besorgt. Hierzu gehört auch die Vornahme von Auftragsvergaben an Dritte.
Der in der Anfrage genannte § 77 Abs. 2 HGO ist in Verbindung mit § 51 Abs. 1 Nr. 17 HGO zu betrachten. Er regelt einen Ausnahmetatbestand dahingehend, dass sehr wohl vom Magistrat Verträge der laufenden Verwaltung mit Mitliedern des Magistrates oder der Stadtverordnetenversammlung eingegangen werden können.
Nur insofern sie erhebliche Bedeutung für die Gemeinde haben, müssen diese von der Stadtverordnetenversammlung (Gemeindevertretung) beschlossen werden.
Teilfrage 1.)
Der Auftrag im Rahmen der städtebaulichen Beratung in der Dorferneuerung (IKEK) an die Firma MN-Bauplanung erfolgte, nachdem 3 qualifizierte Büros um die Abgabe eines Angebotes ersucht worden sind.
Aufgrund der Dringlichkeit für die Zuarbeiten und Grundlagenschaffung für das „Museumskonzept“ wurde der Auftrag im Tanner Museumsdorf zum Aufmaß der Gebäude per 3d-Scan, Darstellung der Grundrisse und Schnitte sowie die Bestandserfassung direkt an MIN Bauplanung auf Stundenlohnbasis vergeben.
Der Auftrag zu Planungsleistungen „DGH Lahrbach“ wurde an die Firma MN-Bauplanung im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit mehreren Büros vergeben. Nach Einreichung der Angebotsunterlagen hat sich der Magistrat für 3 Büros zur engeren Auswahl entschieden.
Teilfrage 2.)
s. 1.)
Teilfrage 3.)
Nein. Er hat an den Beratungen und Abstimmungen hierzu gem. § 25 HGO nicht teilgenommen.
Teilfrage 4.)
Es wurde ein Auftrag für Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 über 53.420,29 EUR an die Firma MN-Bauplanung vergeben.
| TOP 13 | Kauf eines Grundstückes in der Kernstadt von Tann |
Zu diesem TOP weist der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel auf die Vertraulichkeit und somit auf die Notwendigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit hin, sodass die Zuschauer sodann den Sitzungssaal verlassen.
Sodann wird gem. § 17 (1) der Geschäftsordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und wie folgt beschlossen:
Das Grundstück im Innenbereich der Stadt Tann (Rhön), XXX mit einer Grundstücksgröße von XXX m² soll durch die Stadt erworben werden.
Abstimmung: Ja: 11 | Nein: 0 | Enthaltung: 1
Schluss der Sitzung: 21.53 Uhr