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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit einer Vereinfachten Umlegung

In der Vereinfachten Umlegung im Verfahrensgebiet

„OD Aura (K 50)“,

Tann (Rhön), Gemarkung Neuschwambach,

Flur 6,

wird nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsbeschluss vom 18.11.2024 am 04.02.2025 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die Vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 4 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Magistrat der Stadt Tann (Rhön), Marktplatz 9, 36142 Tann (Rhön), schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Tann (Rhön), den 24.02.2025

Der Magistrat der Stadt Tann (Rhön)

gez. Dänner

- Siegel -

Dänner

Bürgermeister