Die Kirchenvorstände der vier Gemeinden Elkerhausen (mit Freienfels), Gräveneck (mit Falkenbach), Weinbach (mit Freienfels) und Wirbelau haben einstimmig die Fusion zum 01.01.2024 beschlossen. Diese Beschlüsse wurden in einer gemeinsamen Sitzung am 08.02.2023 nochmals bekräftigt.
Da die Kirchengemeinde Weinbach nachträglich dazugestoßen ist, wird der Entwurf einer Vereinbarung zum Gemeindezusammenschluss noch entsprechend angepasst. Hierbei finden auch weitere Empfehlungen der Kirchenverwaltung in Darmstadt Berücksichtigung. In dem Vertrag sind Einzelheiten wie z.B. Name und Sitz der neuen Kirchengemeinde, die Verwendung der vorhandenen Rücklagen usw. geregelt. Bereits im Vorfeld konnten sich unsere Kirchenvorstände über die Vermögensverhältnisse unserer Gemeinden einen Überblick verschaffen. Hierfür hatte die Regionalverwaltung die entsprechenden Daten zusammengestellt.
Zwischenzeitlich hatte sich auch die Kirchengemeinde Weinbach für eine Fusion mit uns ausgesprochen, so dass nun nicht nur drei sondern vier Kirchengemeinden fusionieren.
Die Gemeindemitglieder sind entsprechend den Vorschriften der Kirchengemeindeordnung in verschiedenen Gemeindeversammlungen über die Thematik informiert worden. Weiter wurde über aktuelle Entwicklungen in den Abkündigungen informiert. Hier zeichnete sich ein positives Stimmungsbild ab.
Es ist beabsichtigt Seelsorgebezirke zu bilden, so dass die Gemeindemitglieder von dem/der bisherigen Pfarrern/Pfarrerin weiterbetreut werden.
Fusionsüberlegungen werden zur Zeit auch von der Kirchengemeinde Blessenbach angestellt, die aktuell von der Wolfenhäuser Pfarrerin mitbetreut wird. Eine endgültige Entscheidung des dortigen Kirchenvorstandes erwarten wir bis Anfang April.
Bei einem positiven Votum wird sich auch Blessenbach unserem Vorhaben anschließen. Unsere Kirchenvorstände stehen einem solchen Schritt positiv gegenüber.
Über den Namen der neuen Kirchengemeinde wird nach Sichtung der eingegangenen Namensvorschläge noch entschieden.
Als nächste Schritte sind dann die Mitarbeitervertretung und der Dekanatssynodalvorstand zu beteiligen, bevor die Kirchenleitung die Fusion beschließen kann.
Die neue Kirchengemeinde wird dem Nachbarschaftsraum Ost des Dekanats an der Lahn beitreten wird.