Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.03.2024 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
| 1. Zahl der Wahlberechtigten: | 5.421 |
| 2. Zahl der Wählerinnen und Wähler: | 3.437 |
| 3. Zahl der gültigen Stimmen: | 3.403 |
| 4. Zahl der ungültigen Stimmen: | 34 |
Die Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilt sich wie folgt:
| Lfd.Nr. | Familien- und Rufname | Träger des Wahlvorschlags | Stimmen | Prozente |
| 1. | Herr Rubröder, Matthias | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | 996 | 29,27 |
| 2. | Frau Bokler, Alicia | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)) | 1479 | 43,46 |
| 3. | Herr Städtgen, Andreas | STÄDTGEN | 198 | 5,82 |
| 4. | Herr Götz, Andreas | Andreas Götz | 730 | 21,45 |
Keiner der Bewerber hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.
Demnach kommen folgende zwei Personen in die am 17.03.2024 von 8.00 bis 18.00 Uhr stattfindende Stichwahl: Herr Rubröder, Matthias und Frau Bokler, Alicia.
An der Stichwahl nehmen beide Personen teil.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl kann erheben:
| - | jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, |
| - | jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises, die oder der die Verletzung der eigenen Rechte geltend macht, |
| - | jede und jeder Wahlberechtigte, wenn sie oder ihn 1% der Wahlberechtigte, mindestens fünf Wahlberechtigte unterstützen. |
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben angekündigten Stichwahl ab schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter des Marktfleckens Villmar, Peter-Paul-Str. 30, 65606 Villmar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 49 i.V.m. § 25 Kommunal-wahlgesetz).
Villmar, den 05.03.2024