Aus gegebenem Anlass möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass gemäß der Friedhofsordnung des Marktfleckens Villmar die Pflege dieser Anlagen ausschließlich der Gemeinde Villmar obliegt.
An den Urnenrasengräbern sowie Erdrasengräbern und den Urnenstelen dürfen Sargauflagen und Kränze etc. nach der Trauerfeier abgelegt werden, müssen allerdings nach dem Verwelken (ca. 14 Tage nach der Beisetzung) von den Angehörigen entfernt bzw. in die dafür vorgesehenen Container entsorgt werden. Geschieht dies nicht, so kann die Friedhofsverwaltung die Blumen und Kränze ohne Ankündigung beseitigen.
Blumenschalen, Gestecke, Grablichter oder andere Gegenstände dürfen später an den genannten Anlagen nicht mehr abgestellt werden. Gleiches gilt für das Urnengemeinschaftsgrabfeld Villmar!
Sämtliche Gegenstände, Grablichter, Blumen und Schalen etc. sind bis spätestens 06.04.25 zu entfernen damit eine reibungslose Pflege (mähen) durch den Bauhof problemlos erfolgen kann!
Nach dem 06.04.25 werden die Gegenstände, ohne jegliche Ansprüche, durch den Marktflecken Villmar entfernt.