Vom 01. März bis 15. Juni dauert die so genannte „Brut- und Setzzeit", in der die Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen und aufziehen. In dieser Zeit stellen freilaufende Hunde eine besondere Gefährdung und Beunruhigung für die Wildtiere und deren Nachwuchs dar.
Der Appell von Vogel- und Naturschützer richtet sich jedes Jahr erneut an die Hundebesitzer und fordert diese auf, darauf Rücksicht zu nehmen und ihre Hunde in der Wald- und Feldgemarkung an der Leine zu führen und auf den Wegen oder am direkten Wegesrand laufen zu lassen.
In Hessen gibt es zwar noch keine generelle Anleinpflicht für Hunde in der Wald- und Feldgemarkung (mit Ausnahme von Naturschutzgebieten, in denen Hunde grundsätzlich anzuleinen sind), jedoch müssen Hundehalter ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle haben.
Es ist teilweise unerklärlich, mit welcher Ignoranz manche Hundehalter sich darüber hinwegsetzen bzw. ihren Einfluss auf den Hund überschätzen. Jedes Jahr werden Wildtiere von Hunden gerissen oder zu Tode gehetzt. Manchmal bekommen es die Hundehalter gar nicht mit, das ihr Hund mal eben für einige Zeit im Wald verschwindet“, so einige Aussagen von Vogel- und Naturschützern sowie Jagdpächtern und Forstbeamten.
Die Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden schreibt in § 1. Abs. 1 vor: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.“
In jedem Falle ist es strafbar, wenn der Halter es zulässt bzw. nicht in der Lage ist, es zu unterbinden, dass sein Hund hinter Wild herjagt.
Dabei ist besondere Rücksicht auf freilebende Tiere notwendig, denn durch den ständig wachsenden Siedlungsdruck und die räumliche Nähe der menschlichen Siedlungen werden die Rückzugsgebiete für freilebende Tiere immer kleiner und störanfälliger, insbesondere, wenn sie mit der Brut oder der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind.
So können beispielsweise Rehe und Hasen, aber auch Bodenbrüter wie Rebhühner, Fasane und Enten, bei Störungen durch Menschen oder freilaufende Hunde von ihrem Nachwuchs bzw. ihren Gelegen getrennt werden, die dann schnell auskühlen oder aber leicht den Hunden oder natürlichen Feinden zum Opfer fallen. Allerdings sollen scheinbar „verwaiste“ Junghasen oder Rehkitze keinesfalls angefasst werden, denn wenn dem Nachwuchs plötzlich menschlicher Geruch anhaftet, könnten die Elterntiere ihre Jungen tatsächlich verstoßen.
Daher ist gerade während der „Setz- und Brutzeit“ im Frühjahr besondere Rücksicht auf die freilebenden Tiere zu nehmen.