Die Gemeindevertretung der Gemeinde Villmar (Marktflecken) hat in der Sitzung am 15.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Natursteinwerk Villmar“ in der Gemarkung Villmar (Kerngemeinde) gefasst.
Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 1,85 ha.
Dieser Beschluss wurde am 04.11.2022 im Mitteilungsblatt 45/2022 gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Die räumliche Lage des Plangebiets geht aus der nachstehenden Übersichtskarte hervor.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit i.V.m. der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 14.11.2022 bis einschl. 16.12.2022 durchgeführt.
Der Anerkennungsbeschluss zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „Natursteinwerk Villmar“ (Stand: 14.05.2025) erfolgte durch die Gemeindevertretung am 05.02.2026. Gleichzeitig wurde mit diesem Beschluss bestimmt, die förmliche Beteiligung nach §§ 3, 4 BauGB durchzuführen.
Das bislang ausschließlich gewerblich genutzte Quartier soll nach der Betriebsauflösung des Natursteinwerks weiterhin gewerblich nutzbar sein.
Ziel des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Natursteinwerk Villmar“ ist die planungsrechtliche Nutzungsgenerierung einer bestehenden Gewerbestruktur, in den räumlichen Grenzen der ehemaligen Nutzungsfläche des Natursteinwerkes.
Weiterhin sollen die im Laufe der aktiven Nutzung des Natursteinwerkbetriebes entstandenen Gebäude (Wohngebäude) im südlichen Bereich des Plangebietes planungsrechtlich mit gefasst werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Öffentlichkeit förmlich über die Auslegung der Entwurfs-Planunterlagen des Bebauungsplanes „Natursteinwerk Villmar“ unterrichtet.
Der Entwurf des Bebauungsplans (Stand: 14.05.2025), bestehend aus:
| - | Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung |
| - | Umweltbericht zum Bebauungsplan |
| - | Natura 2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan |
| - | Artenschutzfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan |
| - | Biotopkartierung / Bestandskarte zum Bebauungsplan |
| - | Übersichtskarte Höhenschnitt |
| - | Nutzungsrecherche Natursteinwerk Villmar (19.03.2025) |
| - | Umweltrelevante Stellungnahmen aus dem bisherigen Verfahren nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB) |
wird im Zeitraum vom
Do., 19.03.2026 bis einschließlich Fr., 24.04.2026
in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Villmar, unter der dem nachfolgend genannten Link:
https://www.marktflecken-villmar.de/rathaus/bauamt-bauleitplanung
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Daneben besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen beim Marktflecken Villmar, Bauamt, König-Konrad-Str. 12, 65606 Villmar, während der Öffnungszeiten folgenden Öffnungszeiten einzusehen.
| Montag & Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Außerhalb der vorgenannten Zeiten besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06482 – 9121-10 (Hr. Buchhofer), das Bauamt des Marktfleckens Villmar aufzusuchen, um Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.
Anregungen können ausschließlich in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung des Marktfleckens Villmar – Bauamt, König-Konrad-Str. 12, 65606 Villmar oder als E-Mail an die Adresse: bauamt@villmar.de und Cc an: frank.geisler@planungsbuero-geisler.de vorgebracht werden.
Das Planungsbüro Geisler wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Übersichtskarte (ohne Maßstab, genordet) zur räumlichen Lage und Abgrenzung des Planbereiches „Natursteinwerk Villmar“:
Villmar, 19.03.2026