Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2024 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
| 1. | Zahl der Wahlberechtigten: | 5.421 |
| 2. | Zahl der Wählerinnen und Wähler: | 3.176 |
| 3. | Zahl der gültigen Stimmen: | 3.132 |
| 4. | Zahl der ungültigen Stimmen: | 44 |
Die Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilt sich wie folgt:
| Lfd.Nr. | Familien- und Rufname | Träger des Wahlvorschlags | Stimmen | Prozente |
| 1. | Herr Rubröder, Matthias | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | 1.158 | 36,97 |
| 2. | Frau Bokler, Alicia | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)) | 1.974 | 63,03 |
Auf die Bewerberin Frau Bokler, Alicia sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Sie ist damit zur Bürgermeisterin des Marktflecken Villmar gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtige des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen. (§ 25 KWG) Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat Einspruch erheben. (§ 49 KWG)
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben angekündigten Stichwahl ab schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter des Marktfleckens Villmar, Peter-Paul-Str. 30, 65606 Villmar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Ein-spruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 49 i.V.m. § 25 Kommunal-wahlgesetz).
Villmar, den 19.03.2024